Richtiges Brett: Versicherungen
Hallo Grußlose!
Ich gehe davon aus, dass die Mutter und der Vater verheiratet sind und zusammen leben!
Wenn nicht, bitte um weitere Informationen.
Kind von privater KV in GKV möglich?
Sachverhalt ist folgender: die Frau ist Beamtin und privat
versichert ,
Das Einkommen der Beamtin liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 52.200 € ?
der Mann ist kaufm. Angestellter und gesetzlich
versichert und das gemeinsame Kind ist von Geburt an privat
versichert. Der Mann ist Hauptverdiener und aufgrund seines
Verdienstes freiwillig gesetzlich versichert , da er über die
montal. Versicherungspflichtgrenze kommt.
Kann das gemeinsame Kind zum Vater in die GKV so ohne weiteres
wechseln?
Wenn da Einkommen der Beamtin unter der JAEG liegt, kann der Vater das Kind jederzeit in der Familienversicherung in der GKV anmelden.
Wenn die PKV des Kindes nicht mehr erwünscht ist, muss diese allerdings gekündigt werden, entsprechend der Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers.
Sinnvoll wäre es allerdings, das Kind in der PKV zu belassen.
Ansonsten sollte man eine private Zusatzversicherung für das Kind abschließen.
Alternativ sollte sich der Vater/Ehemann einmal ausrechnen lassen was eine PKV für ihn kostet.
Gruß Merger