Kind von privater KV in GKV möglich?

Kind von privater KV in GKV möglich?

Sachverhalt ist folgender: die Frau ist Beamtin und privat versichert , der Mann ist kaufm. Angestellter und gesetzlich versichert und das gemeinsame Kind ist von Geburt an privat versichert. Der Mann ist Hauptverdiener und aufgrund seines Verdienstes freiwillig gesetzlich versichert , da er über die montal. Versicherungspflichtgrenze kommt.

Kann das gemeinsame Kind zum Vater in die GKV so ohne weiteres wechseln? Bzw. was ist jeweils die Rechtsgrundlage?

Richtiges Brett: Versicherungen
Hallo Grußlose!

Ich gehe davon aus, dass die Mutter und der Vater verheiratet sind und zusammen leben!
Wenn nicht, bitte um weitere Informationen.

Kind von privater KV in GKV möglich?

Sachverhalt ist folgender: die Frau ist Beamtin und privat
versichert
,

Das Einkommen der Beamtin liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 52.200 € ?

der Mann ist kaufm. Angestellter und gesetzlich
versichert
und das gemeinsame Kind ist von Geburt an privat
versichert. Der Mann ist Hauptverdiener und aufgrund seines
Verdienstes freiwillig gesetzlich versichert , da er über die
montal. Versicherungspflichtgrenze kommt.

Kann das gemeinsame Kind zum Vater in die GKV so ohne weiteres
wechseln?

Wenn da Einkommen der Beamtin unter der JAEG liegt, kann der Vater das Kind jederzeit in der Familienversicherung in der GKV anmelden.

Wenn die PKV des Kindes nicht mehr erwünscht ist, muss diese allerdings gekündigt werden, entsprechend der Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers.

Sinnvoll wäre es allerdings, das Kind in der PKV zu belassen.
Ansonsten sollte man eine private Zusatzversicherung für das Kind abschließen.

Alternativ sollte sich der Vater/Ehemann einmal ausrechnen lassen was eine PKV für ihn kostet.

Gruß Merger

Hallo & danke für die hilfreiche Antwort!
Entschuldigung für die vergessene Grußformel - dies war keine Absicht.

Ausgegangen wird von einem Einkommen der Ehefrau von unter 52.200,00 EUR.
Die Absicherung des Kindes in der PKV wird als sinnvoll erachtet, jedoch ergeben sich durch die benannte Konstellation erheblich Defizite im Betreuungsanspruch bei Krankheit des Kindes. Da der Mann in der GKV ist, hat er keinerlei Anspruch und die Frau als Beamtin i.d.R. nur 5 oder weniger Tage pro Jahr.

Daher die Überlegung, ob die bessere Lösung dabei die GKV für das Kind (über den Mann) ist und eine Zusatzversicherung auf privater Ebene abgeschlossen wird.

Nun ist aber schon einmal klar, dass es rein rechtlich möglich ist - vielen Dank!

Herzlicher Gruß
Isasia

P.S. kann ich meinen Artikel selbst an das Brett „Versicherungen“ verschieben und wenn ja, wie? =)

Hallo,

hier ist auch ein doppelter Versicherungsschutz möglich.

Anmeldung Familienversicherung über den Vater.
Private Krankenversicherung über Beihilfe.

Man sollte auch einmal beim PKV-Versicherer nachfragen,
ob dieser die Tarife hinsichtlich Häusliche Krankenpflege bezüglich der UNI-Sex-Tarife geändert hat.

Gruß Merger

erachtet, jedoch ergeben sich durch die benannte Konstellation
erheblich Defizite im Betreuungsanspruch bei Krankheit des
Kindes.

und dafür will man alle Nachteile der GKV in Kauf nehmen ?

Hallo Nordlicht,

ob 17 oder 4 Tage Anspruch pro Jahr zur Betreuung eines Kindes daheim, spielen schon ein gewisse Rolle. Gerade wenn es sich um ein Kleinkind handelt und keine andere Möglichkeit (Bsp. durch Oma, Verwandtschaft, etc.) der Betreuung vor Ort besteht.

Rechnet man bspw. die Tage des Mannes pro Jahr zusammen, an denen er unbezahlten Urlaub nehmen müsste bzw. die Tage von seinem Gehalt abgezogen bekommen würde, da kein rechtlicher Anspruch besteht, kann sich schon ein ordentliches Sümmchen ergeben.
Ganz unrelevant finde ich diese Überlegung nicht, oder liege ich da falsch?

Gruß
Isasia

Hallo,
was sind alle Nachteile, gerade bei Kindern ??
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

was sind alle Nachteile, gerade bei Kindern ??

ich denke da an die eingeschränkte Auswahl bei den Medikamenten, an die Problematik Termine bei Fachärzten zu bekommen und last but not least an die Wahlleistungen im Krankenhaus.

Gruss

Czauderna

Nordlicht

Hallo Isasia,

Ganz unrelevant finde ich diese Überlegung nicht, oder liege ich da falsch?

für mich wäre das kein Kriterium. Für mich wäre die bessere medizinische Versorgung des privat versicherten Kindes wichtiger. Die Betreuung des Kindes im Krankheitsfall kann man immer irgendwie organisieren (ich hatte als Vollzeitberufstätiger auch zwei privat versicherte Kleinkinder mit einer vollzeitberufstätigen Mutter, ich weiß also, wovon ich rede). Aber gerade wenn sie krank waren, war ich froh, dass sie privat versichert waren.

Gruß

Isasia

Nordlicht

Hallo,

das Kind braucht nicht zu wechseln, denn es ist bereits qua Gesetz kostenlos familienversichert (in der angegebenen Konstellation). Der Vater muss nur der Kasse Bescheid sagen.

Die PKV war eine nicht nötige, abert auch nicht verbotene DoppelVersicherung.

Viekl Glück

Barmer

Hallo Nordlicht,

das hängt aber sehr vom jeweiligen Beihilferecht ab, das wir nicht kennen. Bei der Bundesbeihilfe sieht das mit den Arzneimittel genauso aus wie in der GKV (auch mit Zuzahlungen), manche beihilfen haben auch keine Wahlleistungen oder Zimmerzuschläge mehr im Programm.

Hier heißts also nicht PKV versus GKV sondern Beihilfe versus GKV, denn die PKV zahlt da nur 20%.

Grüße, Bernhard.

Hallo Bernhard,

da bist Du aber im Irrtum!

Hallo Nordlicht,

das hängt aber sehr vom jeweiligen Beihilferecht ab, das wir
nicht kennen. Bei der Bundesbeihilfe sieht das mit den
Arzneimittel genauso aus wie in der GKV (auch mit
Zuzahlungen), manche beihilfen haben auch keine Wahlleistungen
oder Zimmerzuschläge mehr im Programm.

Hier kommt es darauf an, welcher PKV-Versicherer gewählt wurde,
denn die Leistungseinschränkungen der Beihilfe kann man durch gute PKV-Tarife ausgleichen.

Nehmen wir doch z.B. das Saarland - keine Leistungen mehr für Chefarztbehandlungen und 2-Bett-Zimmer-Absicherung im Krankenhaus bei der Beihilfe.

Ergänzend kann man dafür einen Tarif mit 100 % Leistung bei der PKV abschließen.

Hier heißts also nicht PKV versus GKV sondern Beihilfe versus
GKV, denn die PKV zahlt da nur 20%.

Nein - siehe oben, ergänzend gibt es bei der PKV auch weitere Beihilfe-Ergänzungstarife die auch die Leistungseinschränkungen der Beihilfe bei Zahnersatz, Sehhilfen, Körperersatzteile, Heilpraktiker absichert.

Grüße, Bernhard.

Gruß Merger

Hallo Meger,

klar, natürlich hast Du recht, mit Zusatztarifen kann man diese fehlenden Leistungen (fast) immer ausgleichen. Die kann man sich in der GKV aber auch privat dazukaufen…

Ich bin halt für den Vergleich mal von den jeweiligen Grundversicherungen ausgegangen.

ciao, Bernhard.

Hallo Bernhard,

Hallo Meger,

klar, natürlich hast Du recht, mit Zusatztarifen kann man
diese fehlenden Leistungen (fast) immer ausgleichen. Die kann
man sich in der GKV aber auch privat dazukaufen…

Ich dachte wir unterhalten uns hier über Beihilfetarife.

Ich bin halt für den Vergleich mal von den jeweiligen
Grundversicherungen ausgegangen.

Welche Grundversicherung meinst Du denn ?

Vergleich PKV zur GKV ?

ciao, Bernhard.

Gruß Merger