Kind vor Prüfung der Ausbildung

Hallo Leute,

ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.

Ich bin ungeplant und TROTZ Verhütung schwanger geworden. Also bitte keine blöden Kommentare.

Alt genug bin ich, mein Verlobter ist voll berufstätig und wir leben schon seit einigen Jahren zusammen.
Hochzeitstag steht auch schon fest. Und wir freuen uns auf das Kind.

Es handelt sich hier um eine Zweitausbildung.
Ich habe von 3 auf 2 Jahre verkürzt.
Prüfung ist Juni/Juli
Das Kind kommt Mitte Juni.

Also bin ich so oder so im gesetzlichen Mutterschutz. Und wenn das Kind dann auch noch zu genau der Zeit kommt, kann ich die Prüfung nicht mitschreiben.

Die Prüfung kann ich ein halbes Jahr später zwar nachholen.

JETZT DIE FRAGE:

Muss ich während dieses halben Jahres und nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschutzes von 8 Wochen, wieder Vollzeit arbeiten und weiterhin zu Schule gehen?
Ich lasse ungern ein 2 Monate altes Baby allein bzw. allein ja sowieso nicht aber ich möchte es so früh nicht schon in andere Hände zum Aufpassen geben…

Weiß jemand wie das geregelt wird?

Bin gerade wirklich am überlegen die Ausbildung abzubrechen und nach dem Mutterschaftsurlaub von 2 Jahren wieder aufzunehmen.

Ich hoffe, jemand weiß wie das geregelt wird …

Vielen Dank im Voraus :blush:

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Hallo!

Hmnja, ungern.
Ich kenn den Fall, daß es ziemlichen Ärger gab, weil eine Studentin hochschwanger ne Prüfung abgelegt hat.

Meines Wissens deckt das Mutterschutzgesetz weder Schulzeit noch Prüfungen ab (ist aber auf dem Weg dahin), aber häufig haben Schulen und Unis bereits entsprechende Regeln für sowas. Beispielsweise, daß schwangere nicht automatisch zu Prüfungen angemeldet werden, und ihnen bei Nichtteilnahme so kein Freiversuch abgezogen wird.

An meiner Uni wurde das Mutterschutzgesetz auch für Studenten übernommen, die Prüfung hätte nicht stattfinden dürfen. (Andererseits wollte auch die Studentin die Prüfung, später wäre alles komplizierter geworden)

Nach dem Mutterschutz kannst du in Elternzeit gehen, finanziell bist du ja anscheinend abgesichert. Die Frage ist, was mit der Schule und dem Abschluß ist.

Ich kann dir nur raten, dich dringend mit deiner Schule zusammenzusetzen. Ne Schwangerschaft ist ja schon was besonderes, und ggf. gibt es bereits Regeln für diesen Fall. Möglich ist auch, daß man da ne Sonderlösung findet. Das hängt vielleicht auch von deiner bisherigen Leistung ab.

Du kannst bei deiner zuständigen IHK oder HWK Teilzeitausbildung beantragen. Ganz grob gesagt, muss der Ausbilder zustimmen. Es gibt ein paar ziemlich konstruierte Ausnahmen, wo sich der AG gegen wehren kann.

Am einfachsten wäre es tatsächlich, sich mit der Schule und dem Ausbilder zusammenzusetzen und eine vernünftige Lösung zu finden.

Hallo!

Erst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Am ehesten kann dir deine spezielle Frage wohl die Industrie- und Handelskammer beantworten.

Bevor du schmeißt, wäre die Option die Kürzung zu revidieren doch auch noch überlegenswert, oder?
Schmeißen wäre für mich wirklich die letzte Option!

Alles Gute
Whitby

Hallo,

Du musst eine bestimmte Stundenzahl anwesend sein. Das ist allerdings kein Fixwert und kann von der Prüfungsstelle angepasst werden. Bei mir z.B. war es im Normalfall auf maximal ca. 10% Fehlzeit festgelegt, bei entsprechender Begründung, wie z.B. ein längerer Krankenhausaufenthalt, konnte der Wert auf ca. 20% erhöht werden. Selbst beim Überschreiten des Maximalwertes hieß das aber nicht automatisch, dass man die Prüfung nicht ablegen durfte. In einem solchen Fall wäre es von der IHK geprüft und nach deren Ermessen entschieden worden. Das nötige Wissen für die Prüfung müsste man sich aber trotzdem aneignen.

Sollte die Anmeldung zur Prüfung erfolgt sein aber der Prüfungstermin kann aus schwerwiegenden Gründen nicht wahrgenommen werden, wird möglicherweise auch kein Versuch abgezogen. Das ist aber von der Regelung der jeweiligen Prüfungsstelle und deren Ermessen abhängig.

Am besten wird es sein, wenn du über deine Schule oder direkt bei der zuständigen Prüfungsstelle einen Termin mit dem zuständigen Vertreter ausmachst, evtl. zusammen mit einem Vertreter der Schule. Die kennen sich mit den jeweiligen (internen) Regelungen und den Ermessenspielräumen aus und können dir wahrscheinlich besser helfen.

Viel Glück mit der Ausbildung
Gruß
Tobias

Nachtrag:

https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/1/mehr-rechte-im-mutterschutz.aspx