Kind war krank, darf mündlicher Stoff trotzdem abgefragt werden?

Mein Kind ist in der 5. Klasse des Gymnasiums. Er war letzte Woche drei Tage krank. Dadurch hat er eine Stunde im Fach Geo verpasst. Heute hat ihn die Lehrerin das ausgefragt, was sie in der verpassten Stunde mündlich durchgenommen haben. Er sagte ihr, dass er nicht da war, aber das interessierte sie nicht und gab ihm eine 6.
Auf dem Hefteintrag, den wir natürlich uns zum Nachholen besorgt hatten, stand von dem gefragten Stoff nichts drauf.
Darf sie mündlich mittgeteilten Stoff überhaupt ausfragen, wenn mein Kind an dem Tag nicht anwesend war?

Ja. Das darf sie.

Das Nachholen von Stoff liegt in der Verantwortung des Kindes, nicht in der Verantwortung der Schule.

Und die eine Stunde Geo konnte absolut nicht nachgelernt werden? Noch nicht mal ein bisschen, dass es vielleicht noch für eine 4 gelangt hätte?

Hi,

der Schüler muss die Zeit gehabt haben, den Stoff nachzuholen. Dafür muss er nicht unbedingt eine Stunde in dem betreffenden Fach besucht haben, nachdem er wieder gesund geworden ist - es reicht ein Tag in der Schule. Warum? Er muss in der Schule gewesen sein, um sich über den versäumten Stoff zu informieren, sowohl bei Mitschülern, als auch bei Lehrkräften.
Zum Inhalt des Hefteintrags bzw. der Abfrage kann ich nichts saagen, aber ich würde unabhängig vom Alter des Schülers vielleicht mehrere Hefteinträge anschauen, sicherheitshalber… und wenn man die Gelegenheit hat, auch die Lehrkraft fragen. Ein Hefteintrag ist immer mal unvollständig, bei älteren wie bei jüngeren Schülern.

die Franzi

Hallo,

mag sein, dass sie darf, aber so rein lebenspraktisch gesehen ist es nicht ganz einfach, nur mündlich besprochenen Stoff nachzuholen.

-Sag mal, was habt Ihr denn letzte Stunde in Geo gemacht?
-Och, irgendwas mit Niederschlag und so. Keine Ahnung.

Aaaaah ja.

Heft ausleihen und den Eintrag abschreiben (und gedanklich nachvollziehen!) ist gut möglich. Lehrerin fragen auch, aber ob die das eben mal in der 5-Minuten-Pause nochmal mit ihm wiederkäuen kann? (Gut, möglicherweise kann sie eine Seite im Buch angeben, damit lässt sich was anfangen.)

Bei drei Fehltagen sind es immerhin 15-20 Schulstunden, die nachzuholen sind.

Klar, es kann Umstände geben, die das verändern, z.B. wenn das Abfragen angekündigt war. Dann hätte sich ein Mitschüler erbarmen und mit ihm lernen können.
Trotzdem finde ich es nicht so richtig nett, mündlichen Stoff ausgerechnet von dem Kind abzufragen, das nicht da war. Vielleicht wollte sie klarmachen, dass man Versäumtes nachzuholen hat, vielleicht hat sie nicht dran gedacht und war nicht flexibel genug, auf seinen Hinweis zu reagieren, vielleicht war es ihr wurscht.

Vorschlag zur Güte: Das Kind kann darum bitten, demnächst nochmal abgefragt zu werden, um die Note etwas ausgleichen zu können.

Ansonsten: Es sind nur Noten. Einmal abfragen fließt wahrscheinlich in die mündliche Note ein. Das macht am Ende sooo viel nicht aus.
Bleibt gelassen. Noten sind schließlich kein Wert an sich, sondern sollen dem Kind zeigen, wo es steht. Selbst wenn die Halbjahresnote etwas lädiert sein sollte, wisst Ihr, woran es liegt.

Viele Grüße,

Jule

5 Like

Welche Tage denn? Wenn die Geostunde am Freitag war, ist es m.E. ziemlich schräg. War die Stunde schon am Montag, hatte dein Kind am Donnerstag und am Freitag die Möglichkeit, sich die mündlichen Aufgaben direkt von der Lehrerin zu besorgen. Vielleicht hättest du auch die Lehrerin kontaktieren können.

Prinzipiell ist es so eine Sache, ich bin mir sicher, dass zwischen deiner Darstellung und der Darstellung der Lehrerin Lücken klaffen würden. Ich möchte dich nicht angreifen, aber gerade zwischen der Wahrnehmung Kind-Eltern und Kind-Lehrer gibt es erfahrungsgemäß immer Differenzen.

Ansonsten hat dir Jule schon einen guten Tipp gegeben.

Data

Hallo,

ja.

Und noch etwas, für alle, die so sicher sind, dass man das alles locker nachlesen und nachholen kann: wir reden hier von einem etwa elfjährigen Kind!

Ich kann mich auch erinnern, von einem Lehrer in Physik mal so geleimt worden zu sein und es hat im Endeffekt dazu geführt, dass ich Physik mit einer 4 statt einer 3 abgewählt habe. Meine Beschwerde (nicht die meiner Mutter, aber ich war 15, nicht 11) hat nichts genützt, der Lehrer war als „gemeine S**“ bekannt und das Leben ging weiter.

Trotzdem finde ich die Arroganz mit der hier einem Kind eine Hol-Schuld angekreidet wird, ziemlich zum K** und ich glaube, die Reaktionen würden anders ausfallen, wenn es ums eigene Kind ginge.

Grüße
Siboniwe

2 Like

Hi,

für mich geht aus dem UP nicht hervor, dass es zu dem abgefragten Inhalt gar nichts schriftliches gibt. Wenn ich zB eine Vokabelliste austeile/abschreiben lasse, die bespreche und dann zum Lernen aufgebe, wäre das im Unterricht „nur mündlich durchgenommen“, es wäre aber sehr wohl zum Ausfragen in der nächsten Stunde geeignet. Erkläre ich ihnen im Vortrag, wie der Berliner Fernsehturm aussieht, zeige ein Bild und lass nichts aufschreiben, dann gibt es keine Aufzeichnungen, aber dann kann ich es auch nicht ausfragen. Wie soll denn das Kind das nachbereiten?
Die drei Tage waren letzte Woche, da sollte man dann schon langsam wieder aufgeholt haben. Ich vermute mal, wenn Freitag einer der drei Tage war, hätte das die UP gesagt.

die Franzi

Danke für die vielen Kommentare.
Weder in dem Hefteintrag – der nur eine halbe Seite umfasst (die Frage dazu war übrigens die Einzige, die er richtig beantworten konnte) – noch im Buch standen Antworten zu den gestellten Fragen. Ich bin alles mit ihm durchgegangen.
Er hatte auch keine Möglichkeit, die Lehrerin zu fragen, da er zwischen der verpassten Geo-Stunde und der Geo-Stunde, in der er ausgefragt wurde keinen Kontakt zu der Lehrerin hatte. Und auch wenn: Wenn es stimmt, was die Kinder über sie sagen, dann duldet sie ohnehin kaum Fragen im Unterricht.
Ich sehe es genauso wie Jule. Es ist lächerlich zu sagen, das Kind soll sich den mündlichen Stoff von einem Mitschüler erzählen lassen. Der Mitschüler müsste schon ein Wunderkind sein, der jedes Wort wiedergeben kann. Zumal man nicht erwarten kann, dass Kinder mit 11 Jahren Lust dazu haben, die speisen dich mit einem allgemeinen Satz ab.

Ehrlich gesagt, bin ich entsetzt, dass es Lehrern erlaubt ist, solch eine Schikane zu betreiben. Denn anders kann man das nicht nennen. Mit gesundem Menschenverstand hat das zumindest nichts zu tun. Dass es auch anders geht, sieht man an anderen Lehrern, die es schaffen, Kindern etwas beizubringen und zwar, indem sie Motivation schaffen. Aber so ist es ja in vielen Berufen, unfähige Leute gibt es überall.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du meine Antwort abgewertet hast. Ich habe lediglich, und völlig wertfrei, die rechtlichen Rahmenbedingungen widergegeben.

Hallo Zerschmetterling,

  1. Weil ich was mit den Negativbewertungen testen wollte (siehe Plauderbrett).

  2. Im Kontext, bezogen auf meine Antwort.

Ich finde diese Aussage, die rechtlich richtig sein mag, für den Lebensalltag eines 11jährigen total daneben und an der Realität vorbeigehend.

Grüße
Siboniwe

Ja das darf sie, weil jeder Schüler den Stoff selber zuhause nachholen muss.