Kinde in Schule als Bestrafung in andere Klasse!

Hallo liebe User,

wir als Eltern sind im Moment wirklich hilflos…

Unsere Tochter 6.Klasse hat einen wirklichen Bolzen geschossen. Sie hat sich mit der Tischnachbarin Briefchen geschrieben.

Leider hat sie dort wirklich schlimme Beleidigungen über die Klassenlehrerin geschrieben. Sie ist definitiv über`s Ziel hinausgeschossen.

Was aber unstrittig ist: Die Wortwahl Schl… und Hu… kommen nicht aus unserer Familie. Wenn man das „Briefchen“ liest stellt man aber auch fest, das sie sich einfach auch nur den Frust über das Verhalten der Klassenlehrerin von der Seele geschrieben hat.
Die Wortwahl echt schlimm, aber das Kind ist 11 Jahre alt und jeder Erwachsene weiss, das die Wahl der Worte und die Tragweite für ein 11 jähriges Kindes nicht zu greifen und absehbar ist.

Wir möchten unser Kind nicht vor einer Bestrafung etc. schützen. ABER

  1. Wurde dieser Zettel zwischen zwei Schülern geschrieben und durch einen 3. Schüler der Lehrerin
    übergeben. Dieser gab ihm dem Direktor.

Daraufhin rief er mich an und ich mußte das Kind von der Schule abholen. Laut Aussage von Ihm: 1 Tag Ausschluß von der Schule = damit wäre das Thema erledigt.
Eine Entschuldigung von unserer Tochter wurde vom Lehrkörper abgelehnt. Es wurde kein Gespräch zwischen dem Kind, Eltern, Lehrer gesucht.

Kind wurde, nach dem ich mit Lehrerin telefoniert habe und das Gespräch gesucht habe auf Wunsch der Lehrerin bis zu den Weihnachtsferien in eine andere Klasse versetzt. Dort ist sie bis heute.
Heute kam meine Tochter nach Hause und war völlig am Boden zerstört. Ab Montag nächste Woche soll sie komplett in eine andere Klasse!!!

Ich kann die Lehrerin ja irgendwie verstehen, aber:
irgendwann muß es auch mal gut sein. Bis zu dem Vorfall war unsere Tochter einer ihrer Lieblingschüler, eine Entschuldigung und ein Gespräch mit dem Kind wird abgelehnt, auf eine schriftliche Entschuldigung kam auch nichts, der Direktor teilte die erneute Versetztung unsere Tochter persönlich mit, wir haben nichts schriftlich.

In Telefonat mit der Lehrerin versuchte ich natürlich auch ihren Standpunkt zu verstehen, aber das Briefchen war ein privater Austausch, eine ureigenste Meinung und Gefühle. Und war nicht für 3. bestimmt. Hätte sie dieses in Ihr Tagebuch geschrieben und hätte dieses in der Schule liegen gehabt wäre es wahrscheinlich auch weiter gegeben worden.

Meine Tochter will auf keinen Fall schon wieder die Klasse wechseln. Was können wir oder was sollten wir tun? Freue mich auf einen regen Austausch

Der Vorfall war Anfang November.

hallo!

Das ist natürlich eine schwierige Situation.

Einerseits ist es klar, dass die Lehrerin sich auf den schlips getreten fühlt. Andererseits finde ich die Reaktion der Schule überzogen. Zum einen kann man von 11-Jährigen tatsächlich nicht erwarten, dass sie die volle Tragweite ihres Handelns sehen. Außerdem sind sie als Eltern ja sehr kooperativ, die Sache aus der Welt zu schaffen.

Sie hätten mit einer Klage wegen Unverhältnismäßigkeit wahrscheinlich Erfolg. Allerdings würde ich mich fragen, ob das sinnvoll ist. Natürlichw ollen Kinder in diesem Alten ungern die Klasse wechseln. Allerdings weiß ich nicht, wie die Lehrerin reagiert, wenn sie Ihre Tochter gegen ihren Willen „vorgesetzt“ bekommt. Deshalb weiß ich nicht, ob es für sie nicht besser wäre, unbelastet in einer neuen Klasse zu starten, besonders, da die LEhrerin nicht mal bereit ist, die Entschuldigung einer 11-Jährigen anzunehmen.
Wie gesagt: Sie würden wahrscheinlich recht bekommen, die Frage ist nur, ob der Preis für Ihre Tochter nicht zu hoch ist. Erfahrungsgemäß gewöhnen sich Kinder sehr schnell in neuen Klassen ein.

Die Sache mit dem Briefgeheimnis wird in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert. Allerdings kann man bei Zetteln, die unter der Bank weitergegeben werden, da sie ja offen sind, nicht von einem Briefgeheimnis sprechen (wie etwa auch bei Postkarten), von dem her haben Sie mit dieser Argumentation wenig Chancen. Ob es sinnvoll ist, Briefe, die Schüler sich schreiben, zu lesen, steht auf einem anderen Blatt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Gedanken helfen und wünsche Ihnen viel Durchhaltevermögen.

Viele Grüße

N. Schmid

Hallo, bin selber Lehrer und dadurch natürlich generell für beide Seiten und nicht nur für eine. Bei einem solchen Vorfall ist die Lehrerin extrem geschockt, denn wenn sogar eine der Lieblingsschülerinnen sowas schreibt, dann bricht natürlich eine komplette Welt zusammen, denn was schreiben denn da die sonst eher negativen Schüler?
Trotzdem sollte sie Profi genug sein, dass sie wie jeder Lehrer am nächsten Tag wieder von Vorne beginnt oder irgendwie subtiler vorgehen und das wie üblich über die Verhaltens und Mitarbeitsnote regeln. Der Unterrichtsausschluß war richtig, aber damit sollte es dann auch gut sein. Dass es anscheinend nicht gut ist, scheint mir wirklich in der extremen Ettäuschung durch eine der Lieblingsschülerinnen zu stecken. Wie bei Cäsar „auch du mein Sohn Brutus“
Wenn man überlegt, dass andere schlägern oder grabschen dürfen und nicht die Klasse wechseln ist das hier echt überzogen. Wenn der Schulleiter das aber will kann er machen was er für richtig hält. Ich denke die Lehrerin ist kurz vor dem Burnout und er will ihr den Rücken stärken, was ja nicht unbedingt falsch ist.
Gruß an die Tochter. Ich würde nochmal mit dem Chef ruhig sprechen.

Hallo Kleinerehrlich,

der Vorfall als solcher war , so wie er oben geschildert wurde, schon ein starkes Fehlverhalten. Beleidigungen müssen Lehrer auch nicht hinnehmen. In der Situation halte ich es auch nicht für eine private Meinungsäußerung.
Rechtlich sieht das Schulgesetz NRW folgendes vor:

[Ordnungsmaßnahmen sind
1.
der schriftliche Verweis,
2.
die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3.
der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4.
die Androhung der Entlassung von der Schule,
5.
die Entlassung von der Schule,
6.
die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
7.
die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat…]
Da es sich bei der gewählten Ordnungsmaßnahme über die zweite Instanz handelt, kann man sicherlich noch nicht von einer übertrieben harten Maßnahme sprechen.
Die Situation scheint somit etwas verfahren. Ich empfehle eine persönliche, wenn diese nicht angenommen wird, schriftliche und ernst gemeinte Entschuldigung der Schülerin mit der Bitte um Verbleib im Klassenverband.

Ich wünsche viel Erfolg!

tegatana

Liebe® kleinerehrlich,

das ist wahrhaftig keine einfache „Geschichte“. Leider fehlt die Information des Bundeslandes und der Schulart.

Normalerweise gibt es ein Schema, nach dem man verfahren kann/soll/muss, wenn es zu einem Schulausschluss kommen kann. Dieses Verfahren sieht zunächst die Androhung des Ausschlusses vor. Wenn dann nochmals etwas Schwerwiegendes passiert, wird der Ausschluss ausgesprochen. Davor müssen aber Gespräche zwischen den (Eltern/Lehrer) Betroffenen und der Schulleitung stattfinden. Dies wurde hier nicht eingehalten. Hier ist also möglicherweise ein Verfahrensfehler.

Auf der anderen Seite ist die psychologische Situation zu berücksichtigen. Natürlich kann man mit Gewalt (hier also mit einem Rechtsanwalt) vorgehen. Dies macht die Situation aber nicht besser und vor allem ist Ihr Kind erst in der 6. Klasse. Damit ist Ihr Kind noch viele Jahre an dieser Schule und die Wahrscheinlichkeit, dass die Lehrerin irgendwann wieder in der Klasse unterrichtet ist hoch. Damit wäre es gut, wenn man die Situation entschärfen könnte und damit wieder einen normalen Umgang miteinander haben könnte. Dies ist nicht einfach und erfordert viel Fingerspitzengefühl. Sollte sich dies alles an einem Gymnasium abspielen (was ich nicht vermute), gibt es gute Chancen wieder sachlich miteinander zu kommunizieren. Bei anderen Schularten ist mit vielen Emotionen zu rechnen und eine Versachlichung des Konfliktes sehr schwierig.

Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass Ihr Kind nun mehrfach die Klasse wechseln soll. Hierfür sollten gute Gründe vorliegen und mit Ihnen besprochen werden. Ansonsten sollten Sie dies ablehnen oder zumindest um eine Erklärung bitten.

Was bei Ihrer Frage nicht deutlich wird, ist die Vorgeschichte. Ein Kind schreibt eigentlich nicht ohne Grund derartige Dinge über eine Lehrerin, mit der sonst ein gutes Auskommen besteht. Es muss hier seitens der Lehrerin irgend etwas geschehen sein, was die kräftige Wortwahl ausgelöst hat.
Ich stimme Ihnen zu, dass eine 11-jährige kaum die gesellschaftlichen Wirkung dieser Vokabeln ermessen kann. Es sind einfach kräftige Ausdrücke, die man normalerweise nicht verwendet. Dieser Tabubruch ist mit großer Wut erklärbar, allerdings nicht akzeptabel. Dass hier drastisch reagiert wird ist damit zwangsläufig, auch wenn die Art nicht ganz korrekt war. Es spielt nun keine Rolle, dass diese Äußerungen „privat“ waren. Solche Dinge gehören nicht zum Unterricht und es ist äußerst „dusselig“ dies auch noch schriftlich zu machen! Natürlich kann man auf solche Briefchen unterschiedlich reagieren - z.B. ungelesen wegwerfen - aber dies ist nicht geschehen, sondern eskalierend verlaufen. Inzwischen ist sogar die Schulleitung damit befasst (als ob diese nichts anderes zu tun hätte). Damit wird natürlich aller etwas formaler und schwieriger.

Mein Vorschlag wäre wie folgt:

  1. Ein nicht allzu umfangreicher Brief an die Schulleitung, in dem der Sachverhalt geschildert wird (Ursache, Briefchen, Eskalation) und in dem 1. das Briefchen-schreiben und 2. vor allem die Wortwahl als grober Missgriff in einer emotionalen Situation erkannt wird, mit der Bitte dies zu entschuldigen, da es verletzend und entwürdigend ist, was nicht beabsichtigt war. Die Ausdrücke beziehen sich vermutlich auf eine Ärger auslösende Handlung, welche nicht transparent war und nicht auf die Person der Lehrerin, die man achtet und nicht persönlich angreifen wollte.
    Ergänzend sollte die Hoffnung auf eine zukünftige konfliktfreie und konstruktive Zusammenarbeit formuliert werden.

  2. Die Entschuldigung schriftlich auch an die betroffene Lehrerin über die Schulleitung und persönlich. Dies hat den Vorteil, wenn die persönliche Annahme abgelehnt wird, erhält die Lehrerin trotzdem das Schreiben mit der Kenntnis der Schulleitung.

  3. Die Bitte an den Schulleiter, den Klassenwechsel zu begründen und möglichst wieder rückgängig zu machen.

viel Erfolg.

Hallo Familie kleinehrlich,
in ihrer Situation gibt es wie immer eine pädagogisch-menschliche und eine juristische Beurteilung. Die juristische Beurteilung geht davon aus, dass die Versetzung in eine andere Klasse ein Verwaltungsakt ist, der von Ihnen mit einem Widerspruch an die Schulbehörde angefochten werden kann. Das gilt umso mehr, als hier offensichtlich eine Versetzung als Bestrafung gedacht ist. So etwas kann grundsätzlich nur im Rahmen einer Klassenkonferenz geschehen, an der sie als Eltern teilnehmen müssten . Falls die Widerspruchsbehörde ihren Widerspruch zurückweist, könnten sie dann Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Die Frage ist nur, ob eine erfolgreiche Klage, die Ihrer Tochter den Besuch in der alten Klasse ermöglichen würde, eine pädagogisch-menschlich gute Lösung wäre. Die Lehrerin ist vermutlich durch den beleidigenden Brief so tief getroffen, dass sie nicht mehr objektiv Ihrer Tochter gegenüberstehen treten kann. Es besteht jedenfalls die Gefahr, dass ihre Tochter in der alten Klasse leiden könnte. Insofern kann der Wechsel in eine andere Klasse durchaus sinnvoll sein. Im Interesse des Kindes sollte trotz allem der Weg gesucht werden, in einem Gespräch mit der Schulleitung, eventuell auch den Elternratsvorsitzenden zu einer Lösung zu kommen, die auch ihrem Kind gerecht würde.

Viel Erfolg und viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Hallo!

das ist eine sehr schwierige Situation in der sie sich befinden.

Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass die Lehrerin sich verletzt/gedemütigt fühlt. Trotzdem, darf man natürlich auch nicht vergessen, dass es sich um ein 11jähriges Mädchen handelt, welches die genaue Bedeutung dieser Schimpfwörter vermutlich nicht einmal kennt.

Auch wenn es „nur“ auf Papier festgehalten wurde, ist dies diskriminierend und verletzend und muss daher gemaßregelt werden (ich lese aber aus ihrer mail heraus, dass dies ihnen durchaus bewusst ist). Ob man direkt solch eine harte Strafe verhängen muss, ist meiner Meinung nach fragwürdig. Zumal sie ja das Gespräch zur Lehrerin gesucht haben. Dieser Schritt ist keineswegs selbstverständlich und sehr positiv.

Das die Lehrerin und auch der Direktor mit Ignoranz entgegnen ist natürlich äußerst ärgerlich und nicht in Ordnung. Die Frage ist, weshalb reagieren beide so? Für jemanden, der nicht dabei war und nicht beide Seiten anhören konnte, ist eine Einschätzung leider nicht möglich.

Gründe könnten eventuell sein:

  1. Ein unpassender Umgangston ihrerseits? In solch einer Situation ist man vor allem als Elternteil emotional aufgewühlt und kann sachliche Argumente eventuell nicht so gut rüberbringen?

  2. Fehlende Sympathie zu Ihnen (dies selbstverständlich keine Rolle spielen dürfe)

  3. Schützender und beistehendes Verhalten des Direktors zur Lehrerin (als „Chef“ fühlt man sich vermutlich verpflichtet seine „Angestellte“ in ihrer Meinung zu unterstützen).

oder oder oder…es könnten so viele Gründe eine Rolle spielen. Eventuell auch einfach nur Sturrheit seitens der Lehrerin und des Direktors.

Was könnten sie nun noch unternehmen?
Gibt es eventuell einen Vertrauenslehrer/Sozialarbeiter an der Schule, den sie mit einbeziehen könnten? Oftmals gibt es auch die Möglichkeit einen unparteiischen Lehrer aus einer anderen Schule oder einen Schulpsychologen einzubeziehen.
Auch wäre es möglich mit dem Elternbeirat darüber zu sprechen (wobei diese nicht ganz unparteiisch sind) oder wenn es gar nicht anders geht, Kontakt zum hiesigen Schulamt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ach je!
So spontan fallen mir Elternbeirat/Schulelternbeirat ein.

Das wäre such eine Situation für eine Mediation - kennt Ihr da jemanden?

Ja klar ist die Lehrerin verletzt, wenn ihre Lieblingsschülerin sie als Hure und Schlampe bezeichnet - manchmal geht einem eine Beschimpfung halt unter die Haut. Aber was ist das denn für ein Schüler, der das Briefchen weitergegeben hat? Langfristig schadet sich die Lehrerin selbst wahrscheinlich am meisten - bei den ganzen Möglichkeiten zu Psychoterror, die es heutzutage gibt, da sie ja so überdeutlich zeigt, wie man sie verletzen kann.

Viele Gründe für eine Mediation…
Hildegard

Hallo

Zu denken gibt mir:

irgendwann muß es auch mal gut sein. Bis zu dem Vorfall war unsere Tochter einer ihrer Lieblingschüler,

Das ist irgendwie ein merkwürdiger Satz, über den Sie vielleicht einmal nachdenken sollten. Heisst dies nicht, dass ihre Tochter irgendwie nur etwas vorgespielt hat? …

Und was soll das bringen, wenn ihre Tochter weiterhin bei dieser Lehrerin bleibt. Das Vertrauen ist doch zerstört! Stellen Sie sich einmal vor, es gibt in ein paar Wochen eine neue Situation mit ihrer Tochter. Irgendeine Diskussion wegen irgendeiner Prüfung. Da werden Sie als Vater doch womöglich ganz schnell eine gewisse Voreingenommenheit bei dieser Lehrerin ausmachen. Oder?

Lassen Sie Ihr Töchterchen einmal die Konsequenzen ihres Handelns selbst ausbaden. Da stirbt sie nicht daran. Ich würde mich da als Vater nicht einspannen lassen.

besten Gruss

O.

Mir ist noch eingefallen, dass deine Tochter mit der Aktion meiner Meinung nach sich darin versucht hat nicht mehr „Daddys Girl“ zu sein, sondern sich in der Klasse durch diese Aktion als Böses Mädchen jetzt einen Namen gemacht hat. Hoffentlich will und kommt sie da wieder raus. Weil jetzt halt jeder weiß was sie schon für Wörter drauf hat. Ich würde es mal mit ihr aus dieser Sicht besprechen.

Hallo!

Ihr Fall klingt inzwischen recht komplex. Hier hat sich Vieles angestaut, was in ausführlichen gemeinsamen Gesprächen geklärt werden müsste, damit eine gerechte Entscheidung für Ihre Tochter zustande kommen könnte. Eine Möglichkeit ist nun, die Schulbehörde/Schulamt/Schulrat (je nach Bundesland ein anderer Name für die Behörde, in RLP bspw. „ADD“) einzuschalten, die/der als Vermittler dienen könnte.

LG
Lesefuchs

Hallo,

das hört sich wirklich nicht schön an. Sie scheinen alles erdenkliche versucht zu haben um den Vorfall zu klären. Haben Sie auch verdeutlicht, was für eine psychische Belastung nun auf Ihrem Kind liegt, dass ein kleiner Fehler für sie so weitreichende Folgen hat ist sehr schwer zu verstehen für eine 11jährige.
Versuchen Sie erneut mit dem Direktor, der Leherin, Ihnen und ihrer Tochter ein Gespräch zu organisieren und zeigen Sie, dass die Belastung für Ihre Tochter ihre Freunde zu verlieren entscheidend ist und Sie sich wünschen die Versetzung im Wohle des Kindes rückgängig zu machen. Eine Lehrer sollte auch mit falsch formulierter Kritik umgehen können.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Scheint mir schon eine heftige Reaktion zu sein, aber ich kann das aus der ferne nicht beurteilen.
Vielleicht gab es noch andere Vorfälle…?

Ein Gespräch würde ich aber nochmal einfordern… Zumindest eines, dass ihre restlichen Fragen klärt und eine passable Begründung liefert…

LEHRER werden nicht zum Problememachen sondern zum Problemelösen bezahlt
Der pädagogische Auftrag ist ganz eindeutig nicht Probleme machen sondern Probleme lösen.
Dafür nehmen meine KollegInnen bis in die Schulleitung EIN GEHALT. Sie lassen sich bezahlen dafür. Dann müssen sie es auch tun.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer hätte ich Deiner Tochter, wenn mir so ein Brief über mich zugebracht worden wäre, erst mal meinen Respekt dafür bekundet, dass sie anstehende Probleme nicht unterdrückt sondern sie auf den Tisch zu geben wagt.
Dass sie damit noch nicht umgehen kann, ist ja MEINE pädagogische Aufgabe, es ihr zu zeigen. Dafür brauch ich aber erst mal eine Basis der Achtung.
Es kann ja nicht angehen, dass man in der Schule keinen Fehler mehr machen darf. Entscheidend ist, was aus dieser CHANCE von allen Beteiligten gemacht wird.
Die Weigerung für eine konstruktive Pädagogik zeigt erhebliche persönliche Probleme des Pädagogen. Nicht selbst dazulernjen wollen, macht jeden Lehrer als Lehrer unmöglich. LEHRER wird man ja gerade dadurch, dass man ein begeisterndes VORBILD für LERNEN gibt.
In den Ich-kann-Geschichten kannst Du Beispiele lesen, wie Kinder in ähnlicher Notlage wie Deine Tochter das Problem gelöst und ihrer Lehrkraft persönliche Entwicklung ewrmöglicht haben.
Vielleicht mag jemand aber einfach meinen Text denen, die es brauchen könnten, zuspielen. LERNEN ist immer die Grundlage jeder menschlichen Entwicklung.
Ich freue mich auf Euren Erfolg.
Franz Josef Neffe