Hallo,
in welchem Bundesland lebst du denn?
Grundsätzlich ist eine Wohnsitzänderung gar nicht nötig. Eltern können bei der Schule ihrer Wahl einen Gastschulantrag stellen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Am Einfachsten ist es, wenn abgebende und aufnehmende Schule sich einig sind, es geht aber auch ohne deren Einverständnis. In diesem Fall entscheidet in der Regel die Schulaufsichtsbehörde.
Ein solcher Grund kann z.B. die Betreuung der Kinder nach der Schule sein. Wenn eine solche vor Ort nicht möglich ist, könnte die Betreuung durch die Großeltern durchaus relevant sein.
Wenn du unter deinem Bundesland mal den Begriff „Gastschulantrag“ googlest, wirst du sicher Genaueres erfahren.
Schöne Grüße,
Jule