Kinder bei Großeltern

Hallo,

da die Heimatgemeinde eine Anmeldung der Kinder auf der weiterführenden Schule der Nachbargemeinde nicht zulässt, bestünde die Möglichkeit, die Kinder bei den Großeltern in eben jener Gemeinde anzumelden.

Welche weiteren Konsequenzen ergeben sich aus dieser Wohnsitzverlagerung? Die Eltern ziehen ja nicht mit.

Gruß,
Andreas

MOin,

vielleicht ist das besser im Rechtsbrett aufgehoben?

Ich meine, dass zumindest das Kindergeld an diejenigen ausgezahlt wird, bei denen die Kinder gemeldet sind. Und die Busfahrkarte wird natürlich auch für den Bereich ausgestellt (ist jedenfalls bei uns so, wo die Busfahrkarten noch von der Kommune bezahlt werden).

Aber vielleicht doch lieber im Rechtsbrett fragen!

Gruß
finnie

Danke, werde dem Rat folgen.

Hallo,

in welchem Bundesland lebst du denn?

Grundsätzlich ist eine Wohnsitzänderung gar nicht nötig. Eltern können bei der Schule ihrer Wahl einen Gastschulantrag stellen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Am Einfachsten ist es, wenn abgebende und aufnehmende Schule sich einig sind, es geht aber auch ohne deren Einverständnis. In diesem Fall entscheidet in der Regel die Schulaufsichtsbehörde.

Ein solcher Grund kann z.B. die Betreuung der Kinder nach der Schule sein. Wenn eine solche vor Ort nicht möglich ist, könnte die Betreuung durch die Großeltern durchaus relevant sein.

Wenn du unter deinem Bundesland mal den Begriff „Gastschulantrag“ googlest, wirst du sicher Genaueres erfahren.

Schöne Grüße,
Jule