Kinder betteln auf der Strasse

3 Männer greifen zwei an, einer geht zu Boden, der andere wehrt sich mit einem Messer welches er bei sich trägt und wird dafür verurteilt.

Wo ist dieser Fall nicht zumindest „ähnlich“??

3 Männer greifen zwei an, einer geht zu Boden, der andere
wehrt sich mit einem Messer welches er bei sich trägt und wird
dafür verurteilt.

Wo ist dieser Fall nicht zumindest „ähnlich“??

Weil es bei dem von Dir geschilderten Fall um die Frage Notwehr ja/nein geht und bei der modernen Sage um eine abenteuerliche (zurückhaltend formuliert) Auslegung des Waffengesetzes.

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OK… ich kenne den besagten Fall oben gar nicht und dachte da hat sich jemand mit Kampfsport verteidigt (Notwehr). Dann ging`s wohl (angeblich) echt darum dass ein Kampfsportler als „Waffe“ gilt? Haha…

Dann habe ich wohl den Prozess, die Fragen des Richters und das Urteil wohl falsch interpretiert.

In dem Sinne träume mal weiter.

Gruß vom Raben

Dann habe ich wohl den Prozess, die Fragen des Richters und
das Urteil wohl falsch interpretiert.

Na, irgendetwas hast Du ganz offensichtlich falsch verstanden oder falsch wiedergegeben wie man ganz eindeutig in §1 Abs. 2 Waffengesetz nachlesen kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

Dieser und ähnlicher Quatsch rund um den Kampfsport ist inzwischen so weit verbreitet, daß er sogar Eingang in das Neue Lexikon der Rechtsirrtümer gefunden hat.
http://www.amazon.de/Neues-Lexikon-Rechtsirrt%C3%BCm…

Wie man hier an einem Buchladen lesen kann: Vorsicht! Lesen gefährdet die Dummheit.

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Na immerhin ging es um mich und nur als Beispiel:

Richter: Wie lange machen Sie schon das?
Antwort: Schon seit 18 Jahren
Richter: Da haben sie doch einen Ausweis und den müssen sie dann vorzeigen.
Antwort: Ja, aber den hatte ich nicht dabei. Soll ich jetzt das Zeichen für Auszeit machen und denen sagen, daß es evtl. für euch nicht gesund ist weiterzumachen. Wo leben Sie eigentlich?
Richter: In einem Rechtsstaat.
Antwort: Da bin ich ja mal gespannt.

Anderes Vorkommnis.

Mein Freund, auch Kampfsportler im selben Verein, hat eine Mopedwerkstatt und kann von dieser über das Grundstück seiner Eltern zu seinem Haus gehen. Nach einer langen Nacht in der Werkstatt ging er selbigen Weg und überraschte einen, der sich an der Terrassentüre zu schaffen machte. Nach dem er ihn richtig kampfunfähig gemacht hat, rief er die Cops.

Nun ist es an Dir zu raten, zu was mein Freund verurteilt wurde. Richtig! -> schwere Körperveletzung und erschwerend kam noch der Kampfsport dazu. Begründung war, daß er hätte warten müssen bis dieser sich im Hause befunden hätte.

Wo leben wir denn? Jetzt bist Du dran.

Gruß vom Raben

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Richter: Wie lange machen Sie schon das?
Antwort: Schon seit 18 Jahren
Richter: Da haben sie doch einen Ausweis und den müssen sie
dann vorzeigen.

Komisch. Ich hatte nie einen Ausweis außer den Mitgliedsausweis vom Sportverein. Da der aber von Tischtennis über Wassergymnastik vermutlich bis hin zu Hallenhalma alles anbietet, ist so ein Ausweis vollkommen irrelevant.

Und die ganze Geschichte soll sich anläßlich einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz abgespielt haben?

Mein Freund, auch Kampfsportler im selben Verein, hat eine
Mopedwerkstatt und kann von dieser über das Grundstück seiner
Eltern zu seinem Haus gehen. Nach einer langen Nacht in der
Werkstatt ging er selbigen Weg und überraschte einen, der sich
an der Terrassentüre zu schaffen machte. Nach dem er ihn
richtig kampfunfähig gemacht hat,

Was meint er denn auch, auf welcher Rechtsgrundlage er das machen darf? Oder anders gefragt: warum hat er den Täter denn nicht einfach mit einer Axt erschlagen oder ihn mit einem Panzer über den Haufen gefahren? Daß der Typ vor dem Richter stand, hatte mit dem Kampfsport nichts zu tun, sondern damit, daß er unrechtmäßig einen anderen Menschen verdroschen hat. Kampfsport hin oder her.

Wo leben wir denn?

Zum Glück nicht in einem Land, in dem jeder seine Regeln selbst so backt, wie es ihm gerade paßt.

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Hallo Kasi,

danke für den Link, den meine Frage war ernstgemeint. Allerdings ersehe ich daraus (und ausanderen Informationen), dass es in Italien ANDERS als in Deutschland ist, aber nicht alles ist besser (auch nicht alle schlechter).

Siboniwe

Hi

Zum Glück nicht in einem Land, in dem jeder seine Regeln
selbst so backt, wie es ihm gerade paßt.

This made my day. Selten so gelacht.

Hallo!

… richtig kampfunfähig gemacht …

Dabei ist es nicht ganz unwichtig, was man sich unter „richtig kampfunfähig gemacht“ im Einzelnen vorzustellen hat.

…schwere Körperveletzung …

Möglicherweise lag eine deutlich überzogene Aktion vor.

… und erschwerend kam noch der Kampfsport dazu.

Möglicherweise musste sich der Kampfsportler vorwerfen lassen, die Wirkung seiner deutlich überzogenen Maßnahmen einschätzen zu können. Jemand beim Einbruchsversuch zu erwischen, berechtigt zu angemessenen Abwehrmaßnahmen, ist aber kein Freibrief zur Schaffung eines Pflegefalls.

Gruß
Wolfgang

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langen Jahren Kampfsport macht, den Braunbären vorher nicht
seinen Budo-Ausweis gezeigt hat und daher als Waffe gilt???

Da hast Du sicher auch Quellen dafür?
Aber bitte nicht die Blöd Zeitung

In Deutschland Recht zu haben und dies auch zu bekommen ist
eine ganz fragwürdige Sache.

Das Rechtssystem in Deutschland ist marode und korrupt - siehe
Hoeness, Zumwinkel, Flick und Konsorten.

Und fröhlich schreit der Stammtisch

Jedem anderen Bürger würde der Arsch aufgerissen bis zum
Stehkragen. Nur die haben so viel Geld, daß sie sich
freikaufen können. Das ist wie bei Zeiten von Papst Leo X.

Oh man lieber Gott schmeiß Hirn vom Himmel.
Das aber bitte nicht zu wenig

RS99

Gruß vom Raben

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Wo leben wir denn? Jetzt bist Du dran.

Typ an der Terassentür… ist für mich aber auch keine klassische Notwehrsituation in der man jemanden kampfunfähig machen darf. Hier käme eher eine Festnahme nach §127 StPO in Betracht.

Mit „Typ an Terassentür, sieht mich, nimmt seinen Schraubenzieher und geht auf mich los. Ich mache ihn kampfunfähig.“ hätte der Richter sicher viel weniger Probleme gehabt. Und dein Kumpel auch…

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Wer mal ein wenig in der Welt unterwegs gewesen ist wird feststellen, dass es KEIN Land gibt in dem „alles besser“ ist. Es ist überall nur „anders“. Das merkt man aber üblicherweise nicht innerhalb von 14 Tagen im all-inclusive Resort am blauen Meer, sondern wenn man mal etwas mehr Zeit im Ausland verbracht hat.

Stimmt. Nur beschäftigt sich nicht jeder mit dem juristischen System, wenn er im Ausland ist. Der länger im Ausland lebende wird aber auch feststellen, dass in Deutschland nicht alles so besch** ist, wie man immer wieder von den Daheimgebliebenen hört.

Siboniwe

Hallo,

da Du nicht antwortest mach ich mir mal die Mühe und erkläre Dir, was an Deinem Posting nicht stimmen kann:

Ist es gerecht einen, der sich gegen 3 Glatzen gewehrt hat nur
weil er keine andere Rückzugsmöglichkeit hatte wg. dreifacher
schwerer Körperverletzung zu verurteilen und das weil er seit
langen Jahren Kampfsport macht, den Braunbären vorher nicht
seinen Budo-Ausweis gezeigt hat und daher als Waffe gilt???

Da fängt es schon damit an, dass Du 2 verschiedene Straftaten miteinander vermischt.

Zur Erklärung:

schwere Körperverletzung setzt immer voraus, dass die Folgen der Tat nicht unerheblich sind. Sprich:

Das Opfer ist auf einem oder beiden Augen Blind, es verliert ein wichtiges Gliedmaß, es ist auf Dauer entstellt, es verliert die Zeugungsfähigkeit, es ist gelähmt, verfällt dem Siechtum usw.

Also kann es in Deinem Fall so gar nicht stimmen.Oder ließt Du hier irgendwas mit Waffen?

gefährliche Körperverletzung hier haben wir folgende Tatbestände:

gemeinschaftlich begangen
verabreichen von Drogen oder anderen gesundheitsschädlichen Mitteln
hinterlistiger Überfall
das Leben gefährdende Behandlung
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Gegenstandes

So und nun sagt die Rechtssprechung folgendes:
Eine Waffe ist dann eine Waffe, wenn sie im Waffenrecht als Waffe bestimmt ist
Ein Kampfsportler kann dadurch keine Waffe sein, da seine Fäuste und auch seine Beine keine Waffen sind und auch kein gefährlicher Gegenstand.

Was kann aber passieren:

Der Richter kann Ihn wegen gefährlicher KV als Kampfsportler verurteilen, da er sagen kann:

Sie als Kampfsportler wissen wohin Sie schlagen und was Ihre schläge ausmachen können und deshalb kann ein gezielter Schlag eines KS zur Nase oder zum Hals als eine das leben gefährdende Behandlung eingestuft werden.

Wenn Dien Freund wegen schwerer KV verurteilt wurde, dann hat er die drei wahrscheinlich so geschlagen, dass die Notwehr schon lange überschritten war und zb. bleibende Schäden zurückblieben, oder ähnliches.

Ich hoffe Du hast nun Deinen Denkfehler eingehen und hörst nicht immer auf den Stammtisch.

Gruß RS99

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Leider ist es ein trauriger Alltag, wenn die kleinen auf der Straße sieht und sie betteln. Das Problem ist ein größeres organisierte Banden und die nutzen die Kinder einfach aus. Alles was an einem Tag einnehmen bekommen die anderen und Kinder haben sehr wenig davon

Vorgaben für Bettler im Außendienst
Servus,

ich hoffe sie darf es behalten.

das wohl nicht, aber es hilft ihr, auf das Soll zu kommen, von dem an es keine Prügel gibt, und eventuell auch auf dasjenige, von dem an es Essen gibt.

Der Trick „S’il vous plait, donnez-moi un stylo pour aller à l’école“ ist glaub ich eine Erfindung aus Tunesien; er funktioniert allerdings nur in Ländern, wo es einen Markt für gebrauchte Kugelschreiber gibt.

Aber auf irgendeine Weise wird alles verwertbar sein, was da an Land kommt. Der Mitarbeiter im Außendienst hat auf nichts ein Anrecht, was er bekommt - der Chef sammelt ein und teilt zu.

Schöne Grüße

MM

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Es wird umgesetzt. Aber es sollte in der Betrachtung berücksichtigt werden, daß zwischen den einzelnen Aktionen, die die als Teile wirksamen Elemente der vom Fundament her richtigen Umsetzung produzieren einerseits und dem Ankommen am Ziel andererseits es ein unüberwindbarer Weg ist.