Das ist soooo nicht ganz richtig. Der Notar kann und darf nicht einseitig beraten, aber er ist verpflichtet, nur das zu beurkunden, was dem tatsächlichen Willen der Parteien entspricht.
Willenserforschung ist die zentrale Aufgabe des Notars. Sie ist Grundlage des gesetzlichen Auftrags, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, das ihrem wahren Willen irrtums-, zweifelsfrei und rechtlich einwandfrei entspricht.
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Insofern muss er natürlich auch beraten, wenn ein Vorschlag der einen Seite dem Willen der anderen Seite entgegenläuft. Oder umgekehrt. Wenn Opa zum Notar sagt: „Ich will abgesichert sein, falls wir uns mal streiten“, dann darf der Notar nichts beurkunden, was diesem Willen nicht entspricht.
Der Anwalt, der für eine Seite tätig wird, darf und kann jederzeit einen Vertrag entwerfen, der die andere Seite über den Tisch ziejt. Dagegen hilft nur ein zweiter Anwalt. Der Notar muss einen Vertrag entwerfen, der beiden Seiten entspricht. Und er muss alle Beteiligten darüber aufklären, welche Konsequenzen sich aus dem Vertrag ergeben.
Auf der so ermittelten Grundlage wirkt der Notar auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende. Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag dann Kaufvertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen. Notare beraten und belehren ihre Mandanten über den (möglichen) Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Notare tragen hiermit wesentlich zur Sicherstellung eines wirksamen Verbraucherschutzes bei.
Insofern würde ich hier auch den gemeinsamen Gang zum Notar empfehlen, vor allem, wenn man sich einig ist, aber bloß nicht weiß, wie man es umsetzen soll.
Viele Grüße,
Max