Kinder wollen Haus von Opa,und Opa will aber Papiere,falls es zum Streit kommt,gibt es da was?

Hallo liebe Rechtsgemeinde,

Opa erbt kleines Haus(eher Bungalow auf Eigentumsland,Wert ungefähr zu Ostzeiten 6000 Ostmark). und bezieht kleine Rente und zusätzlich Hartz…da er sich den Unterhalt nicht leisten kann und auch nicht dahin ziehen kann,weil schlecht zu erreichen,…will er es den Kindern geben/resp. überschreiben.Da er aber schon viel im Leben gelernt hat ,… würde er gerne was in der Hand haben,falls mal ein Zerwürfnis mit den Kindern sein sollte…damit er es dann wieder zurück bekommt!

…da er ergänzend Hartz 4 bekommt ,meinen seine Kinder,er müsse es völlig überschreiben,sonst kommt der Staat und weg ist es…Haben die Kinder Recht?

Danke für weiter helfende Antworten Oscara

Hallo,

Das geht nur über einen Notar. Diese Person wäre auch der erste Ansprechpartner für eine Beratung.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

ev. wäre Niesbrauchsrecht für Opa eine Möglichkeit.
Aber auch das geht nur mit Notar, da es im Grundbuch eingetragen werden muss.

Gruß,
Paran

Habt beider erst mal vielen Dank Paran und Jörg!! :slight_smile:

Wenn ein Jurist ‚Anwalt und Notar‘ ist und man von ihm als Anwalt beraten wird, darf er in dieser Angelegenheit nicht mehr als Notar tätig werden und umgedreht. Daher ist es ziemlich ungeschickt den Notar um Beratung zu bitten.

Der Notar notiert die Verträge … mehr nicht! Er darf/muss vor formalen Fehlern warnen. Vielleicht erzählt er einem privat auch mal eine Anekdote, aus der man seine Schlüße ziehen kann. Aber eine Beratung wie man seine Ansprüche am geschicktesten durchsetzt/absichert, wird er nicht leisten!

Im Grunde haben sie recht.
Weiß die "Hartz-4-Stelle"überhaupt vom Erbe und dem Wert ? Hat Opa das gemeldet ?

Je nach Wert würde die Leistung sicher gekürzt oder fiele ganz weg ! Und das kann man doch nicht durch Verschenken oder sonstigem Übertragen an Kinder umgehen.
Das wäre sogar strafbar.

Das ist soooo nicht ganz richtig. Der Notar kann und darf nicht einseitig beraten, aber er ist verpflichtet, nur das zu beurkunden, was dem tatsächlichen Willen der Parteien entspricht.

Willenserforschung ist die zentrale Aufgabe des Notars. Sie ist Grundlage des gesetzlichen Auftrags, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, das ihrem wahren Willen irrtums-, zweifelsfrei und rechtlich einwandfrei entspricht.
https://www.bnotk.de/Notar/Stellung/Sicherheit.php

Insofern muss er natürlich auch beraten, wenn ein Vorschlag der einen Seite dem Willen der anderen Seite entgegenläuft. Oder umgekehrt. Wenn Opa zum Notar sagt: „Ich will abgesichert sein, falls wir uns mal streiten“, dann darf der Notar nichts beurkunden, was diesem Willen nicht entspricht.

Der Anwalt, der für eine Seite tätig wird, darf und kann jederzeit einen Vertrag entwerfen, der die andere Seite über den Tisch ziejt. Dagegen hilft nur ein zweiter Anwalt. Der Notar muss einen Vertrag entwerfen, der beiden Seiten entspricht. Und er muss alle Beteiligten darüber aufklären, welche Konsequenzen sich aus dem Vertrag ergeben.

Auf der so ermittelten Grundlage wirkt der Notar auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende. Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag dann Kaufvertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen. Notare beraten und belehren ihre Mandanten über den (möglichen) Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Notare tragen hiermit wesentlich zur Sicherstellung eines wirksamen Verbraucherschutzes bei.

Insofern würde ich hier auch den gemeinsamen Gang zum Notar empfehlen, vor allem, wenn man sich einig ist, aber bloß nicht weiß, wie man es umsetzen soll.

Viele Grüße,
Max

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