Hallo zusammen,
angenommen die Großeltern übernehme einmal wöchentlich die Kinderbetreuung, bekommen dafür von den Eltern die Fahrtkosten für 30 Cent/km erstattet. Die Großeltern schreiben dafür einen Beleg (wie vom FA vorgesehen). Darf das Geld bar bezahlt werden? Die Großeltern könnten ja eine Quittung ausstellen: „Betrag bar erhalten“. Oder möchte das Finanzamt die Überweisung als Beleg haben?
Viele Grüße!