Hallo zusammen,
ich sitze an meiner Steuererklärung und habe eine Frage:
Mein Mann und ich sind getrennt, das Kind lebt bei mir und geht in die Kernzeitbetreuung nach dem Unterricht. Vom Jugendamt wurde der Kindesunterhalt berechnet sowie der anteilige Mehrbedarf des Vaters für die Kernzeitbetreuung. Diesen zahlt der Vater mit gesonderter Zahlung an mich, die Betreuungkosten werden komplett bei mir abgebucht.
Gibt dann jeder bei den Sonderausgaben seinen geleisteten Anteil in der Steuererklärung an? Wir sind dauerhaft getrennt und auch getrennt veranlagt mit 4/4.
Vielen Dank
Grüßle,
Sonja