Kinderbetreuungskosten in der Steuer angeben - ab wann (pers. Steuersatz) lohnt sich das?

Hallo Wissende,

ich glaube, ich stehe ein wenig auf dem Schlauch und brauche eure Hilfe. Ich überlege, die Oma, welche das Kind derzeit betreut (bislang für mich kostenlos) gegen Entgelt als Minijobber anzumelden. Das Absetzen der Kosten wäre dann ja, bis zu einer bestimmten Summe steuerlich möglich. Nun meine Frage:
Wie finde ich heraus/kann ich berechnen, wie die durch die Anmeldung des Minijobs entstehenden Abgaben (bei einer pauschalen Besteuerung von 2%, eine Berechnung ist ja über die Seite der Minijobzentrale möglich) im Verhältnis zu meiner Steuererspanis stünden? Also: Ab welchem persönlichen Steuersatz lohnt sich das Ansetzen dieser Ausgaben überhaupt wirklich?
Vielen Dank!

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Hallo

Wenn du den Lohn der Oma weiterhin als dein Geld bzw Familieneinkommen rechnest, logischerweise doch dann, wenn dein Einkommensteuersatz über diesen 2 % Pauschalsteuer liegt, sofern du jedenfalls nicht noch einen Steuerberater o.ä. beschäftigen musst, um das Ganze zu managen.

Wenn du den Lohn der Oma nicht als dein Geld betrachtest, lohnt es sich für dich natürlich überhaupt nicht, denn dein Steuersatz wird wohl kaum über 100 % liegen.

=

Ich meinte das ja nicht so, dass die Oma das Geld zurückgibt, sondern rein von der inneren Einstellung her …
Das wäre doch meines Wissens nicht verboten.

Ich glaube, ich habe mich nicht richtig bzw. verständlich ausgedrückt… ich versuche es später erneut! :wink:

Jetzt nochmal:
Mich interessiert eigentlich nur, wie ich meinen Steuervorteil bei Angabe der Betreuungskosten in der Steuererklärung errechnen kann. Ich weiß, dass 2/3 der Ausgaben anrechenbar sind. Dies hilft mir an dieser Stelle aber ja nicht weiter… Und ich weiß auch, dass das Ganze von meinem persönlichen Steuersatz abhängig ist - wie genau, verstehe ich aber nicht…

Am besten wohl mit einem Einkommensteuerrechner, am besten den vom Bundesministerium, da sollte man davon ausgehen, dass er stimmt und aktuell ist.

Dein zu versteuerndes Einkommen entnimmst du einfach deinem letzten Steuerbescheid (wenn sich nicht allzu viel geändert hat seitdem), und klickst auf ‚Berechnen‘. Das Ergebnis schreibst du dir auf.

Dann tust du nochmal das selbe, ziehst aber vorher zwei Drittel der jährlichen Kinderbetreuungskosten ab, die du veranschlagen willst. Und dann klickst du wieder auf ‚Berechnen‘. Das Ergebnis schreibst du dir auch auf.

Wie du jetzt die Steuerersparnis errechnen kannst, muss ich dir wohl nicht erklären. - Ach so, und davon müsstest du allerdings noch 2 Prozent der Kinderbetreuungskosten abziehen.

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Merci. Ist ja eigentlich ganz einfach! Hätte ich auch drauf kommen können… :smirk: DANKE!

Nur blöd, dass wahrscheinlich das Finanzamt nicht mitspielt.

Ich zitier mal kurz aus dem Korn:

In der Praxis zeigt sich das Finanzamt bei „Oma-Fällen“ sehr zugeknöpft.

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Danke für den Hinweis!

Was eigentlich meint die bislang kostenlos betreuende Oma dazu? Will die das überhaupt? Hat die ganze Überlegerei vielleicht auch materielle oder immaterielle Auswirkungen auf sie?
Das wäre ja auch zu bedenken.