Kinderbetreuungskosten Steuer nach Scheidung

Hey zusammen,

wie sind eigentlich Kindergartengebühren steuerlich zu behandeln, wenn nach einer Scheidung getrennt veranlagt wird? Wer darf diese bei sich steuerlich abziehen?
Beispiel: Vater hat die Kinder zu 40%, zahlt explizit auch Betrag X als Zuschuss für Kindergarten an die Mutter. Mutter überweist dem Kindergarten den vollständigen Betrag, bekommt aber wie erwähnt Betrag X vom Vater erstattet.
Ich nehme an: Vater darf Betrag X in Steuer abziehen, Mutter Restbetrag. Ist das korrekt?

Hier:

sind als Voraussetzungen angegeben:

  • Es entstehen Aufwendungen in Form von Ausgaben in Geld oder Geldeswert
  • für Dienstleistungen zur Betreuung
  • eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG,
  • das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Danke!
Hier dann allerdings doch wieder nicht ganz klar, ob die Kinder zu beiden Haushalten gehören… die Betreuung erfolgt in der Aufteilung 60:40. Prinzipiell sind in beiden Wohnungen Kinderzimmer und Ausstattung für ein dauerhaftes Wohnen der Kinder vorhanden.

Servus,

da hilft kein Herumeiern mit irgendwelchen Prozenten, sondern nur die Klärung, ob sie jeweils zum Haushalt gehören oder nicht. Kinderzimmer und übrige Ausstattung für dauerhaftes Wohnen ist schon mal ganz wichtig. Weiteres wichtiges Kriterium: Können die Kinder jederzeit (ganz unabhängig von irgendwelchen abstrakten Prozentrechnereyen) in den jeweiligen Haushalt kommen und dort aufgenommen werden?

Weitere Einzelheiten dazu: OFD Hannover vom 7.8.2003, DStR 2003 S. 1793; BFH-Urteil vom 14.4.1999, X R 11/97, BStBl 1999 II S. 594.

Schöne Grüße

MM