Hey zusammen,
wie sind eigentlich Kindergartengebühren steuerlich zu behandeln, wenn nach einer Scheidung getrennt veranlagt wird? Wer darf diese bei sich steuerlich abziehen?
Beispiel: Vater hat die Kinder zu 40%, zahlt explizit auch Betrag X als Zuschuss für Kindergarten an die Mutter. Mutter überweist dem Kindergarten den vollständigen Betrag, bekommt aber wie erwähnt Betrag X vom Vater erstattet.
Ich nehme an: Vater darf Betrag X in Steuer abziehen, Mutter Restbetrag. Ist das korrekt?