Ich habe eine Frage zum Kinderfreibetrag oder zur ( Steueridentifikationsnummer) bzw. beides.
Dazu kurz diese Erklärung: Ich bin seit letztem Jahr geschieden habe 2 Söhne einen minderjährigen einen volljährigen mit zugeasagtem Ausbildungsplatz ( also ohne eigenes Einkommen ) Für den minderjährigen zahlt mein Exmann Unterhalt aber nicht den vollen Betrag. Für den volljärigen zahlt er nichts. So jetzt langsam zum Thema mein Exmann fordert jetzt von mor die ID des minderjährigen weil er sie bräuchte für seine Lohnsteuerkarte. Ich sagte ihm das die Kinder bei mir leben ich alles zahle und daher die Kinder auf meiner LSTK sind ( habe einen neuen Job begonnen seit 1.1.2011). Jetzt kam die neuere, er bräuchte die ID für das Finanzamt. Ich möchte sie ihm nicht geben den ich traue ihm viel schlechtes zu. Heute hat er mir den kompletten Unterhalt gestrichen da er die Nummer nicht bekommt. Er sagte das sei rechtens! Ist es das??
der Unterhalt kann nicht eingehalten werden, was er alledings mit der ID will, weiss ich wirklich nicht.
Haben Sie eine Urkunde über den Unterhalt des jüngsten Kindes? Der Volljährige bekommt tatsächlich keinen Unterhalt mehr, da er nicht arbeitet und auch nicht zur Schule geht.
Das jüngste Kind steht doch auch nicht voll bei Ihnen auf der Karte, hälftig für Vater und Mutter.
Wie alt ist das Kind und was hat er bisher an der Unterhalt dafür bezahlt?
Die Kinder können nicht beide auf Ihre Steuerkarte stehen, der Vater der Unterhalt zahlt hat auch Anspruch auf den halben Freibetrag.
Gruss
Agnes
Solange der Große in der ersten Ausbildung ist, muss er zahlen(lt Gesetz), das gilt dann auch für den kleinen, wenn es soweit ist. Wenn er nicht bei euch wohnt, aber vollen Unterhalt bezahlt, kann er in seiner Steuerkarte 0,5 KFB (kinderfreibetrag) eintragen lassen und dann auch absetzen. Das ist auch OK; lass ihn leben. Er muss aber den vollen Betrag bezahlen. Geh sofort zum Jugendamt und berichte, dass er den Beitrag gestrichen hat. Hart auf hart wird es ihm vom Lohn gepfändet. Wenn du ihm schlechtes zutraust, mach alles nur noch schriftlich und über Ämter. Was sein Recht auf die ID angeht weiß ich nicht. Das Kind lebt bei DIR. Also schuldet ER. Geh zum Jugendamt. Die helfen aus wenn man richtig fragt. Wenn er dich durch seine Zahlungsverweigerung in ein finanzielles Loch bringt, kannst du (wenn der Kleine noch nicht 12 ist) Unterhaltsvorschuß beantragen. Das holt sich das Amt vom Vater zurück.
Bleib cool, Aufregung bringt NIX.LG Andi
Hallo,
wenn er Unterhalt bezahlt (egal ob vollen Satz nach DüTa oder weil wenig Einkommen, eben weniger) steht ihm der halbe Kinderfreibetrag zu. Er hat dann auf der „Lohnsteuerkarte“ ein halbes Kind stehen.
Gruß
Die ID braucht er nicht.Den Freibetrag kann er zur 1/2 bekommen über die Geburtsurkunde. Wenn du einen Titel (Gerichtsurteil) für den Unterhalt hast gehe zum Anwalt. Er kostet dich nichts.
Hallo
Ich weiss nicht ob Er die nummer dazu braucht…
Aber es ist bei getrennt Lebenden so das jeder zur hälfte die Kinder auf die Lohnsterkarte bekommt.
Meim Ex hat auch von beiden Kindern die hälfte sprich ein Kind auf der Steuerkarte!
LG Sandy
Sorry da kann ich leider nicht weiter helfen
Hallo
die Sache ist eigentlich einfach. Wenn es einen Titel zur Unterhaltssache gibt, kannst du bei ihm sofort pfaenden. Er darf denn Unterhalt nicht eigenmaechtig einstellen oder kuerzen. Da hat er Unrecht.
Das ist rechtlich sehr eindeutig.
Fuer das 18 jaehrige Kind gilt: Ihr kommt beide fuer ihn auf. Der Unterhalt wird anteilig berechnet.Wenn er in einer Ausbildung ist gilt das genauso, dann wird der Lohn aber abgezogen (90 EUR bleiben asl Pauschale). Das Kindergeld wird voll angerechnet Ansonsten muss er fuer sich selbst sorgen.
Bezueglich der Steuer ID hat er Recht. Ihr koennt beide den Kinderfreibetrag beantragen. Das kannst du ihm nicht verweigern.
oh mann, ist das alles ein komplizierter sch…
aber leider hab ich auch keine idee, wie das ganze zu lösen sein kann. es tut mir leid…
Hallo Patricia,
gennerell wird der Steuerfreibetrag für beide geteilt, dass beteutet in deinen Fall das jeder für 1 Kind einen Steuerfreibetrag erhält.
Eine kürzung des Unterhaltes oder Streichung ist nicht zulässig. Hast du Jugendsamtsurkunden für deine Kinder?
Für dein Minderjaährigen Sohn muss er wie laut Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bezahlen, für deinen Volljährigen Sohn seit ihr ihm beide Barunterhaltspflichtig (direkt an Sohn), aber nur wenn er in die Schule geht, oder eine Ausbildung macht. Macht er eine Ausbildung, wird von seiner Vergütung 90 Euro von seinen Nettoverdienst abgezuogen und der Rst wird gegengerechnet.
Gruß
Thomaszum Kinderfreibetrag oder zur (
Steueridentifikationsnummer) bzw. beides.
Dazu kurz diese Erklärung: Ich bin seit letztem Jahr
geschieden habe 2 Söhne einen minderjährigen einen
volljährigen mit zugeasagtem Ausbildungsplatz ( also ohne
eigenes Einkommen ) Für den minderjährigen zahlt mein Exmann
Unterhalt aber nicht den vollen Betrag. Für den volljärigen
zahlt er nichts. So jetzt langsam zum Thema mein Exmann
fordert jetzt von mor die ID des minderjährigen weil er sie
bräuchte für seine Lohnsteuerkarte. Ich sagte ihm das die
Kinder bei mir leben ich alles zahle und daher die Kinder auf
meiner LSTK sind ( habe einen neuen Job begonnen seit
1.1.2011). Jetzt kam die neuere, er bräuchte die ID für das
Finanzamt. Ich möchte sie ihm nicht geben den ich traue ihm
viel schlechtes zu. Heute hat er mir den kompletten Unterhalt
gestrichen da er die Nummer nicht bekommt. Er sagte das sei
rechtens! Ist es das??
hallo,
sorry,war im urlaub
das halbe minderjährige Kind(0,5) steht Ihrem Ex auf der Lstk zu.Ob er die Steuernummer dazu brauch,weiss ich nicht.
Auch ist er,je nach seinem Einkommen, beiden Kindern unterhaltspflichtig.Bei volljährigen sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig bis zur ersten Ausbildung.
Rufen sie doch bei der steuer an und fragen sie jemanden,ob sie die nummer sagen müssen.
lisa