Hallo,
das ist nicht korrekt, sondern beruht möglicherweise auf einem Fehler. Pro berücksichtigungsfähigem Kind kann insgesamt ein Kinderfreibetrag gebildet werden, dieser kann einem Elternteil zugeordnet werden oder hälftig beiden (Details lass ich mal raus). Bei Euch sind jedoch insgesamt vier Kinderfreibeträge gemäß ELStAM vorhanden.
Möglicherweise wirkt sich das nicht oder nur marginal aus, je nach Höhe des Bruttoarbeitslohns, da das Kindergeld gegengerechnet wird, ansonsten wird es bei Veranlagung zur Einkommensteuer ohnehin korrigiert. Kinder lohnen sich einfach nicht. Kinder bringen steuerlich keinen großen Effekt. Wenn jedoch keine Steuererklärung abgegeben wird, könnte es ggf. (eher theoretisch, aber ich weise trotzdem darauf hin) als Steuerverkürzung gewertet werden.
Gruß, Bernd