Kinderfreibetrag Anzahl

Hallo zusammen,

Vermutlich ist die Frage völlig einfach zu beantworten… Allerdings habe ich inzwischen bei allem was man liest einen Knoten im kopf: Person A und Person B sind verheiratet, haben zwei leibliche Kinder. Nun steht bei beiden ein Kinderfreibetrag von 2,0 in der Elstam. Ist das korrekt? Da beide zusammen veranlagt werden, müsst das auch passen, oder?

Hallo,

ich meine nein.

Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu

Gruß
Christa

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Ich glaube ich habe die Antwort jetzt hoffentlich gefunden, bei vorliegender Steuerklasse 4 scheint das korrekt zu sein.

Hmm, stimmt, ich habe das nicht zu Ende gelesen.:flushed: Aber die Aussagen sind widersprüchlich, jetzt verstehe ich deine Verwirrung.

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Hallo,

das ist nicht korrekt, sondern beruht möglicherweise auf einem Fehler. Pro berücksichtigungsfähigem Kind kann insgesamt ein Kinderfreibetrag gebildet werden, dieser kann einem Elternteil zugeordnet werden oder hälftig beiden (Details lass ich mal raus). Bei Euch sind jedoch insgesamt vier Kinderfreibeträge gemäß ELStAM vorhanden.

Möglicherweise wirkt sich das nicht oder nur marginal aus, je nach Höhe des Bruttoarbeitslohns, da das Kindergeld gegengerechnet wird, ansonsten wird es bei Veranlagung zur Einkommensteuer ohnehin korrigiert. Kinder lohnen sich einfach nicht. Kinder bringen steuerlich keinen großen Effekt. Wenn jedoch keine Steuererklärung abgegeben wird, könnte es ggf. (eher theoretisch, aber ich weise trotzdem darauf hin) als Steuerverkürzung gewertet werden.

Gruß, Bernd