Hallo, ich habe den Steuerbescheid für 2021 erhalten.
Ich habe 2 Kinder und meine große Tochter wurde im Oktober 2021 18 Jahre alt und somit volljährig, ging aber in 2021 noch zur Schule (Gymnasium), hat erst 2022 Abitur gemacht und wartet derzeit auf einen Studienplatz für Medizin.
Das Finanzamt hat den Kinderfreibetrag nur zeitanteilig berücksichtigt für 2021, bis zur Volljährigkeit., weil laut Bescheid angeblich die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Sie war aber doch Schülerin!
Weiter unten im Bescheid steht: Für 1 Kind wurde ein Freibetrag berücksichtigt gemäß §32 Abs. 6 EStG. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld… insoweit hinzugerechnet. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für Kirchensteuer, Sparzulage etc. wurde dagegen das Kindergeld nicht hinzugerechnet.
Ich bin der Meinung, dass der Freibetrag für beide Kinder in 2021 voll anzurechnen ist, da beide in die Schule gingen, nicht arbeiteten und keine Berufsausbildung machten.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank!