Hallo zusammen,
Angenommen Person A hat zwei Kinder mit Person B. Jetzt kommt es zur Scheidung. Werden dann tatsächlich nach Scheidung nur noch jeweils 1,0 Kinderfreibeträge eingetragen im der Lohnsteuerkarte?
Frage geht dahingehend: zwei Kindern verringert sich ja der Beitrag zur Pflegeversicherung, das wäre ja dann nach der Scheidung ein höherer Beitrag als zuvor wenn nur noch ein Kind berücksichtigt wird. Ist das korrekt?
Viele Grüße