Hallo und danke für die ersten Antworten.
Ich denke ich erkläre den Sachverhalt ausführlicher.
Eins jedoch im Vorfeld, wir haben den Wechsel des Kindergartens schon vor 2 Wochen entschieden und können dies schon zum September dieses Jahres. Hier war auch die Entscheidung wichtig, dass im neuen Kindergarten auch eine Kita angegliedert ist, für den jüngeren Bruder in wahrscheinlich einem Jahr.
Also:
Normalerweise braucht ein Kind, wenn es zum ersten mal in
den Kindergarten (Rechtsanspruch ab 3 Jahren) kommt, eine Eingewöhnungszeit in
der sich die Mutter im Hintergrund aufhält und da ist, sollte es nach der Mama
rufen. Dies ist das Berliner Model. Je nach Kind dauert sowas eine Woche oder länger und/oder es
reicht, wenn Mama telefonisch schnell erreichbar ist und kommen kann.
Ist das Kind dann seelisch im Kindergarten angekommen,
verlängert man die Betreuungszeit Schritt für Schritt. So wurde uns das damals vom
Träger erklärt.
Aber bei uns läuft es geradewegs andersrum.
Der Kindergarten braucht, nun nach einem viertel Jahr, immer
noch die Eingewöhnungsphase, nicht unser Kind.
Unser Junge kam vor einem viertel Jahr in den Kindergaten,
nachdem er drei geworden ist. Die Eingewöhnungsphase von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr
für ihn war kinderleicht. Schon am dritten Tag wollte er, dass Mama geht und
blieb bisher ohne Probleme gerne alleine dort.
Wir haben uns für diesen Kindergarten, unter anderem auch
wegen den Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr als erste Wahl entschieden
und dann auch bekommen. Steuern tut das die Stadtverwaltung.
Nach 2 bis 3 Wochen haben wir angefragt, ob denn nun die
Eingewöhnungsphase abgeschlossen sei und wir unseren Jungen nun länger als 2
Stunden im Kindergarten lassen können. Unser Junge hat ja keine Probleme damit.
Er will gerne bleiben.
Dies wurde aber verneint und wir auf einen Gesprächstermin Anfang
März zum Eingewöhnungsgespräch verwiesen. Dort wurde uns gesagt, dass eine
Verlängerung noch nicht in Frage käme. Unser Junge sei zu aktiv und bedarf
deshalb der ständigen Betreuung, die die Erzieherinnen nicht 6 Stunden machen
können. Er könne während des Stuhlkreis nicht sitzen bleiben und liegt dann lieber am Boden
oder robbt durch den Gruppenraum. Er könne nicht alleine auf das Klo und er
könne sich nicht selbst für den Garten anziehen, geschweige denn Schuhe binden.
(das habe ich schriftlich so vorliegen und ich frage mich dies Stern TV zu
schicken. Oder ist es üblich, dass 3 Jährige dies schon können?) Deshalb bliebe
es zunächst bei den 2 Stunden bis zum nächsten Gespräch Anfang April, also
gestern.
Die Situation hat sich leider nicht geändert. Im Stuhlkreis
könne er nicht sitzen bleiben, was den Ablauf dann stören würde. Wir müssen
dazu sagen, dass unser Junge, wegen zweisprachiger Erziehung noch nicht
„deutsch“ reden kann. Er äußert sich durch Gestik und kurzen Lauten
oder einfachen Worten, wie z.B. Ja, Nein usw. Dies erschwere die Kommunikation
mit ihm. Die Betreuungszeit kann deshalb nicht verlängert werden und aufgrund
(das habe ich schriftlich) seines Entwicklungsstandes, ist es dringend
erforderlich ihn der Frühförderung vorzustellen.
Begründung: Unser Junge bräuchte eine 1 zu 1 Betreuung weil
er viel Aufmerksamkeit und Betreuung durch den Erzieher brauche.
Ich habe das heute dem Kinderarzt gezeigt und er war total
erzürnt über diese Vorgehensweise. Hier entsteht der Eindruck unser Junge hätte
eine Unterentwicklung oder wäre überaktiv. Dies träfe aber nicht zu, er zeige
Begabungen und Interesse und natürlich Neugierde wie jeder andere 3 jährige. Er ist offen und anhänglich.
Er versteht zwei Sprachen und vergisst z. B. kein Versprechen, (egal in welcher Sprache, z. B. Eis essen
usw.) das wir auf später oder gar morgen verlegt haben, uns hier in seiner
Sprache darauf hinzuweisen. Der Kinderarzt rät uns wegen des Sprechens noch zu
Geduld. Hier muss man es so sehen, dass ein einsprachiges Kind zu 100% diese
Sprache lernt. Bei zweisprachiger Erziehung falle dieses Niveau auf z. B. 60%
bei der einen Sprache und 60% bei der anderen Sprache. Zusammen 120%. Unser Kleiner
leistet somit Höchstleistung. Natürlich gefällt einem Träger lieber das
„pflegeleichte“ Kind und ich bringe auch gerne Verständnis auf, wenn
sich die Erzieherin tatsächlich 2 Stunden nur um unseren Kleinen kümmern müsste.
Wie wir herausgefunden und auch selbst beobachtet haben, stimmt das aber nicht
wörtlich.
Auch die Argumentation unser Junge sei halt der Jüngste in
seiner Gruppe finde ich lächerlich.
Tja, was tun?
Wir zahlen für einen vollen Kindergartenplatz und bekommen
nur ein drittel der Betreuungszeit weil die Erzieherinnen mit unserem Jungen
und weiteren 22 Kindern (die vielleicht pflegeleichter sind) überfordert sind.
Wie können wir das ändern? Müssen wir das rechtlich
durchsetzen? Gibt es nicht eine Betreuungspflicht?
Ich wäre dankbar für Antworten, denn bisher habe ich nichts
ähnliches gefunden wie z. B. „Erzieherinnen benötigen längere
Eingewöhnungsphase“.
Grüße
Andreas