Kindergarten, Eingewöhnungsphase schon 4 Monate. Begründung: Kind benötige 1 zu 1 Betreuung

Kind hat Eingewöhnungszeit längst hinter sich. (ein viertel
Jahr) Schon nach dem dritten Tag schickte das Kind die Mutter, die in der
Eingewöhnungsphase indirekt dabei ist, nach Hause. Keinerlei Probleme.

Obwohl das Kind gerne länger (z. B. den ganzen Vormittag) in
den Kindergarten will, darf es nur 2 Stunden.

Begründung: Das Kind bräuchte eine 1 zu 1 Betreuung.
Weil es viel Aufmerksamkeit und Betreuung durch den Erzieher brauche, kann die
Betreuungszeit nicht verlängert werden.

Voller Kindergartenplatz wird bezahlt aber nur ein drittel der Betreuungszeit angeboten weil die Erzieherinnen mit dem Kind und weiteren 22 Kindern (die vielleicht pflegeleichter sind) überfordert sind.

Kinderarzt bescheinigt ein ganz normales, aufgewecktes, neugieriges Kind ohne Beanstandungen.

Können wir das rechtlich durchsetzen? Gibt es nicht eine
Betreuungspflicht?

Wie kam das? Also warum war die Mutter 3 Tage dabei?

Ob das Kind erhöhten Betreuungsbedarf hat, kann hier niemand beurteilen.

Es dürfte aber vom Kindergarten Beschreibungen und auch Hinweise auf eine Lösung geben (Integrationskraft, Betreuung, Heilpädagogischer Kiga…) Genauso gut kann ein Wechsel helfen oder Konsequent Fordern. Aber eine „Betreuungspflicht“ ist gegen den Kiga kaum zum Wohle des Kindes durchsetzbar.

Weil man die Eingewöhnung im Kindergarten so macht, dass eine gewisse Zeit am Anfang ein Elternteil in der Nähe ist (nicht unbedingt sichtbar, es stand auch schon im UP, dass sie nur indirekt dabei war), falls es Probleme gibt, oder das Kind absolut nicht klar kommt und den ganzen Kindergarten z. B. zusammenbrüllt, ohne sich von den Erziehern beruhigen zu lassen.

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Ich würde mit dem Träger der KiTa sprechen, denn ein Vierteljahr Eingewöhnung ist absolut zu lang, und das geht auch gar nicht, dass sie die vollen Gebühren über einen solch langen Zeitraum kassieren, obwohl das Kind nur 2 Stunden da ist. Allerdings würde ich auch ein Wechsel der KiTa in Erwägung ziehen, bei solchen offensichtlich unfähigen Erziehern.

Ich kenne das bei U3. Da wäre dann aber dauerhafte Kurzbetreuung eher ungewöhnlich, daher gehe ich hier nicht von U3 aus.

Bei älteren Kindern am Anfang kurze Zeiten und/oder auf Abruf. Aber nicht so, dass das Kind Kontakt mit den Eltern hat.

Darum meine Frage hier an den UP.

Vielleicht kann ein objektiver Beobachter (z.B. befreundete Kiga-Mutter) dem Urposter ja einen neutralen Blick verschaffen.

Ich verstehe das Problem nicht in Gänze. Wenn das Kind sich nach kurzer Zeit auch ohne Mutter wohl fühlt, dürfte es keine Schwierigkeit für das Personal sein, das Kind angemessen zu betreuen und zu fördern. Die Behauptung! eine 1:1 Betreuung sei erforderlich, würde ich ohne genaue Begründung nicht akzeptieren.Mir kommt das leider eher so vor, als wünsche sich das aktuelle Personal eine Personalaufstockung. Da würde Ich noch mal genauer hinschauen.

Hallo und danke für die ersten Antworten.
Ich denke ich erkläre den Sachverhalt ausführlicher.
Eins jedoch im Vorfeld, wir haben den Wechsel des Kindergartens schon vor 2 Wochen entschieden und können dies schon zum September dieses Jahres. Hier war auch die Entscheidung wichtig, dass im neuen Kindergarten auch eine Kita angegliedert ist, für den jüngeren Bruder in wahrscheinlich einem Jahr.

Also:

Normalerweise braucht ein Kind, wenn es zum ersten mal in
den Kindergarten (Rechtsanspruch ab 3 Jahren) kommt, eine Eingewöhnungszeit in
der sich die Mutter im Hintergrund aufhält und da ist, sollte es nach der Mama
rufen. Dies ist das Berliner Model. Je nach Kind dauert sowas eine Woche oder länger und/oder es
reicht, wenn Mama telefonisch schnell erreichbar ist und kommen kann.

Ist das Kind dann seelisch im Kindergarten angekommen,
verlängert man die Betreuungszeit Schritt für Schritt. So wurde uns das damals vom
Träger erklärt.

Aber bei uns läuft es geradewegs andersrum.

Der Kindergarten braucht, nun nach einem viertel Jahr, immer
noch die Eingewöhnungsphase, nicht unser Kind.

Unser Junge kam vor einem viertel Jahr in den Kindergaten,
nachdem er drei geworden ist. Die Eingewöhnungsphase von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr
für ihn war kinderleicht. Schon am dritten Tag wollte er, dass Mama geht und
blieb bisher ohne Probleme gerne alleine dort.

Wir haben uns für diesen Kindergarten, unter anderem auch
wegen den Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr als erste Wahl entschieden
und dann auch bekommen. Steuern tut das die Stadtverwaltung.

Nach 2 bis 3 Wochen haben wir angefragt, ob denn nun die
Eingewöhnungsphase abgeschlossen sei und wir unseren Jungen nun länger als 2
Stunden im Kindergarten lassen können. Unser Junge hat ja keine Probleme damit.
Er will gerne bleiben.

Dies wurde aber verneint und wir auf einen Gesprächstermin Anfang
März zum Eingewöhnungsgespräch verwiesen. Dort wurde uns gesagt, dass eine
Verlängerung noch nicht in Frage käme. Unser Junge sei zu aktiv und bedarf
deshalb der ständigen Betreuung, die die Erzieherinnen nicht 6 Stunden machen
können. Er könne während des Stuhlkreis nicht sitzen bleiben und liegt dann lieber am Boden
oder robbt durch den Gruppenraum. Er könne nicht alleine auf das Klo und er
könne sich nicht selbst für den Garten anziehen, geschweige denn Schuhe binden.
(das habe ich schriftlich so vorliegen und ich frage mich dies Stern TV zu
schicken. Oder ist es üblich, dass 3 Jährige dies schon können?) Deshalb bliebe
es zunächst bei den 2 Stunden bis zum nächsten Gespräch Anfang April, also
gestern.

Die Situation hat sich leider nicht geändert. Im Stuhlkreis
könne er nicht sitzen bleiben, was den Ablauf dann stören würde. Wir müssen
dazu sagen, dass unser Junge, wegen zweisprachiger Erziehung noch nicht
„deutsch“ reden kann. Er äußert sich durch Gestik und kurzen Lauten
oder einfachen Worten, wie z.B. Ja, Nein usw. Dies erschwere die Kommunikation
mit ihm. Die Betreuungszeit kann deshalb nicht verlängert werden und aufgrund
(das habe ich schriftlich) seines Entwicklungsstandes, ist es dringend
erforderlich ihn der Frühförderung vorzustellen.

Begründung: Unser Junge bräuchte eine 1 zu 1 Betreuung weil
er viel Aufmerksamkeit und Betreuung durch den Erzieher brauche.

Ich habe das heute dem Kinderarzt gezeigt und er war total
erzürnt über diese Vorgehensweise. Hier entsteht der Eindruck unser Junge hätte
eine Unterentwicklung oder wäre überaktiv. Dies träfe aber nicht zu, er zeige
Begabungen und Interesse und natürlich Neugierde wie jeder andere 3 jährige. Er ist offen und anhänglich.
Er versteht zwei Sprachen und vergisst z. B. kein Versprechen, (egal in welcher Sprache, z. B. Eis essen
usw.) das wir auf später oder gar morgen verlegt haben, uns hier in seiner
Sprache darauf hinzuweisen. Der Kinderarzt rät uns wegen des Sprechens noch zu
Geduld. Hier muss man es so sehen, dass ein einsprachiges Kind zu 100% diese
Sprache lernt. Bei zweisprachiger Erziehung falle dieses Niveau auf z. B. 60%
bei der einen Sprache und 60% bei der anderen Sprache. Zusammen 120%. Unser Kleiner
leistet somit Höchstleistung. Natürlich gefällt einem Träger lieber das
„pflegeleichte“ Kind und ich bringe auch gerne Verständnis auf, wenn
sich die Erzieherin tatsächlich 2 Stunden nur um unseren Kleinen kümmern müsste.
Wie wir herausgefunden und auch selbst beobachtet haben, stimmt das aber nicht
wörtlich.

Auch die Argumentation unser Junge sei halt der Jüngste in
seiner Gruppe finde ich lächerlich.

Tja, was tun?

Wir zahlen für einen vollen Kindergartenplatz und bekommen
nur ein drittel der Betreuungszeit weil die Erzieherinnen mit unserem Jungen
und weiteren 22 Kindern (die vielleicht pflegeleichter sind) überfordert sind.

Wie können wir das ändern? Müssen wir das rechtlich
durchsetzen? Gibt es nicht eine Betreuungspflicht?

Ich wäre dankbar für Antworten, denn bisher habe ich nichts
ähnliches gefunden wie z. B. „Erzieherinnen benötigen längere
Eingewöhnungsphase“.

Grüße

Andreas

Ich finde die Argumentation des Kindergartens hanebüchen und bin fast böse über diesen Unfug, der da Eltern erzählt wird! Das hilft aber ja nicht weiter.
Äuch in Berlin gibt es neben dem Träger (der wäre Ansprechpartner für die zu erbringende Leistung = 6 std. Betreuung, egal wie das Personal gestrickt ist) eine Aufsichtsbehörde: das Landesjugendamt.
Die würde ich nach Kontakt zum Träger um Hilfe bitten.Neben Aufsicht sind die auch für Beratung da. Viel Glück!

Ich würde empfehlen, den Kindergarten zu wechseln. Die Betreuer sind vermutlich unfähig. Ob es aber tatsächlich Probleme mit dem Kind gibt, wirst du dann durch den nächsten Kindergarten herausfinden.

Auf jeden Fall musst du dem Kindergarten nicht das volle Geld für einen Bruchteil der Leistung zahlen. Such dir lieber einen anderen Kindergarten.

Hallo,
ich bin selber Erzieherin.
Ich habe eine u3 Gruppe mit 19 Kindern und folgende Phänomene->

„Er könne während des Stuhlkreis nicht sitzen bleiben und liegt dann lieber am Bodenoder robbt durch den Gruppenraum. Er könne nicht alleine auf das Klo und erkönne sich nicht selbst für den Garten anziehen, geschweige denn Schuhe binden.“

sind bei uns normaler Tagesablauf!!!
Kinder, die og. Dinge noch nicht können, sind bei uns in der Überzahl und das ist meiner Meinung nach völlig normal so.
Kein Grund also, ein Kind nur 2 Stunden dazubehalten.
Vielleicht sagen die Erzieher aber auch nicht die Wahrheit, warum der Junge nur 2Stunden da bleiben darf.
Oder sie sollten ihre Berufswahl nochmal überdenken …

Vielen Dank für die Antworten.
wir haben bereits gekündigt und einen neuen Kindergartenplatz ab September.

Bei Gesprächen mit anderen Eltern wurde uns bestätigt, dass dieser Träger dieses Verfahren ganz besonders bei Kindern mit Migrationshintergrund oder zweisprachig aufwachsenden Kindern, also Kindern, die mit der Sprache meist noch ein deutliches Manko gegen einsprachige oder sprachbegabte Kinder haben. Als erstes schlagen sie dann sofort den Fühförderverbund an. Genau das was der Kinderarzt sagte. Die Erzieherinnen fühlen sich überfordert und lassen so dem Kindergarten kostenlose Hilfe zukommen. Wir haben die Frühförderung eingeschaltet. Das Ergebnis: Mit unserem Kind sei alles normal. Er sei nur ein wenig in sich gekehrt. Klar, ist ja auch ein Steinböckchen und eine Sprachentwicklung ist, wenn auch spät, erkennbar.
Wir hatten dann zufällig noch ein Gespräch mit einer ausländischen Frau deren Kind ebenfalls nur 2 Stunden Betreuungszeit hätte. Ihr wurde das gleiche wie uns erklärt und sie fragte wo ist das Problem? Ihr Problem sei es, dass sie um 8:00 arbeiten muss und um 12:00 Feierabend hat. Also hat sie ihr Kind abgegeben und fertig. Keine weitere Diskussion.
Uns sagten sie, sie hätten einfach nicht die Kapazitäten.

Egal jetzt, wir sind froh von dort weg zu sein. Aber ich hätte gerne mit Anwalt mal richtig Druck gemacht was das für ein Gebahren ist. Rechtliche Hintergründe sind hier einfach nicht zu finden, auch im Kindergartenvertrag steht explizit nichts darüber, dass der Träger hier einfach die Betreuungszeit entscheiden kann.
Echt strange.

Viele Grüße