Hallo,
ich habe für meinen Sohn (jetzt 3) einen U3 Kindergartenplatz. Diesen habe ich bekommen, als ich meinen Rechtsanspruch bei der Stadt geltend gemacht habe. Wir haben eine noch 9 Monate alte Tochter. Mein Partner wohnt wegen einer Festanstellung derzeit noch 350 km entfernt und ist die Wochenenden hier.
Ich bin derzeit in Elternzeit und möchte ab 1. Mai wieder meine Arbeit aufnehmen,
Nun ist es so, dass der Kindergarten weiter entfernt ist, mit Bus 45 Minuten und mit dem Auto ca. 20. Ist ja auch alles okay.
Aber jetzt das worüber ich mich ärgere und mich frage, wie soll das laufen, wenn ich wieder arbeiten bin.
Ich habe einen 35 Std. Platz, was von der Std. Zeit auch genügend ist, aber ständig wurden wir letztes Jahr gebeten ihn bereits um 12 Uhr zu holen bzw. Ihn ganz zu Hause zu lassen. Beides bestimmt über 10x und knapp bei der Hälfte, waren wir bereits beim Kindergarten. Wobei ich ihn eh meist erst um 9 bringe. Auch berufstätige Eltern hatten das Problem.
Bei meiner 14 Jahre alten Tochter habe ich einmal in der Kita geholfen, weil Personalmangel war und hätte es auch oft er getan, kein Problem. Aber da ist nie jemand nach Hause geschickt worden.
Ich möchte mal Eure Meinung dazu lesen.
LG Barkadi
Moin auch,
mit welcher Begründung erfolgte denn die Bitte, ih nach Hause zu holen?
Ralph
Moin,
was heisst denn gebeten? Was wäre denn gewesen, wenn du nein gesagt hättest?
Gruß
TET
Das Personal ist zu knapp. Ich verstehe auch das es eine gewisse Anzahl von Erziehern geben muss, aber es passiert unvorstellbar oft. Vorletzte Woche durften wir uns nur 2 Tage aussuchen, um ihn zu bringen. Vor allen standen wir schon wieder in der Kita, nachdem ich beide Kinder fertig gemacht hatte, da runter gefahren bin. Tja und mein Sohn hatte sich schon gefreut und weinte als wir wieder gehen mussten.
Tja das geht dann jedes Mal so:
Liebe Frau…,
Ich muss Sie bitten Ihr Kind heute wieder mitzunehmen, es sind zu viele Mitarbeiter krank.
Ich: Ich habe heute einen Termin, das zu kann er unmöglich mit!
Kindergarten Leitung: Neue Frau…, ich muss darauf bestehen, das geht nicht, da müssen Sie sich für heute was anderes über legen. Die Betreuung hier ist nicht gewährleistet.
Tja und dann lässt sie mich stehen.
Neue sollte Nee heißen
Mahlzeit,
wenn der Kindergarten nicht mit sich reden lässt, würde ich mich mal mit dem Träger in Verbindung setzen. Schliesslich habt ihr einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung, aus der sich Pflichten für den Kindergarten ergeben. Ich würde mir das nicht bieten lassen.
Gruß
TET
Hallo,
ich nehme an, die wissen dass du derzeit noch zuhause bist und nutzen das dementsprechend aus.
Kommuniziere deutlich daß du ab dem XX.XX. wieder arbeitetest und du deshalb dein Kind nicht allein zuhause lassen kannst. bzw wieder mitnehmen kannst.
Setz dich mit dem Träger des Kindergartens in Verbindung und bringe das deutlich zur Sprache, daß es bisher möglich war, dein Kind wieder mitzunehmen aber ab dem XX.´XX ist das wegen der Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich und du keine Möglichkeit hast, das Kind bei Oma oder anderer Verwandschaft unterzubringen.
Grüße
miamei
Hallo
Das Personal ist zu knapp. Ich verstehe auch das es eine gewisse Anzahl von Erziehern geben muss, aber es passiert unvorstellbar oft. Vorletzte Woche durften wir uns nur 2 Tage aussuchen, um ihn zu bringen. Vor allen standen wir schon wieder in der Kita, nachdem ich beide Kinder fertig gemacht hatte, da runter gefahren bin. Tja und mein Sohn hatte sich schon gefreut und weinte als wir wieder gehen mussten.
Auf jeden Fall scheint das ein sehr guter Kindergarten zu sein, der die Betreuung ernst nimmt, und dem es nicht ausreicht, die Kinder mehr schlecht als recht zu verwahren.
Für Personalmangel ist der Träger der Einrichtung zuständig. Da sollten sich die Eltern - am besten geschlossen - beschweren, sich dabei aber vor das vorhandene Personal stellen, weil das ja sehr gut zu sein scheint. Viele Kinder weinen eher, wenn sie in den Kindergarten müssen, und freuen sich, wenn er mal ausfällt. Ich wär froh gewesen, so einen Kindergarten für meine Kinder zu haben.
Viele Grüße
Moin auch,
ich gebe Simsy zwar grundsätzlich recht, trotzdem sollte sich die Elternschaft geschlossen an den Träger wenden. Es ist dessen Aufgabe für Personal zu sorgen. Ich könnte das verstehen, wenn wie zur zeit eine Grippewelle durch das Land rollt, aber wenn es immer wieder vorkommt, müssen sich die Verantwortlichen eben etwas überlegen. Akzeptieren würde ich es nicht.
Ralph
Moin,
und wie machst Du es dann, wenn Du wieder arbeiten gehst?
Gab es nicht vor einige Zeit ein Urteil, daß Eltern die Kosten für eine Tagesmutter ersetzt gekriegt haben?
Konfrontier den Träger ggf. damit.
Ein möglichst geschlossenes Vorgehen der Eltern gegen den Träger ist m.E. die beste Möglichkeit.
Gandalf
Vielen vielen Dank für die Antworten.
Wir haben am 26.02. Elternabend und das Thema soll auch angesprochen werden.
Ich wollte hierfür vorbereitet sein und bin für weiteren Input dankbar.
Es ist einerseits richtig, dass der Betreuungsschlüssel stimmen muss, aber wir Eltern können uns nicht mehr auf die Betreuung verlassen und unseren Kindern wird der geregelte Tasgesablauf in der Woche genommen.
Das wir den Träger hier gemeinschaftlich ansprechen sollten, werde ich am Elternsprechtag vorschlagen. Das hier der Kindergarten nicht allein verasntwortlich ist, ist auch klar - nur die Art und Weise gefällt mir nicht. Vor allem weil ich an dem einen Tasg ein Gespräch mit meinem Chef hatte und da konnte ich meinen Sohn ja wohl kaum mitnehmen und so spontan eine Betreuung zu bekommen ist fast unmöglich.
Liebe Grüße
Barkadi
Ich weiß noch nicht, wie ich das machen soll - an manchen Tagen habe ich meine Mutter, aber da sie selbst noch in Altersteilzeit arbeitet ist das keine ständige Lösung und sollte es auch nicht sein.
Was ich halt nicht weiß ist, ob nur Eltern nach Hause geschickt werden, die eh nicht arbeiten oder ob es alle betrifft. Aber allein die Tatsache, dass ich bei einem Mal geäußert hatte, dass ich eine Besprechung mit meinem Chef habe und trotzdem samt Sohn wieder gehen konnte, lässt mich vermuten, dass es dann nicht anders sein wird, wenn ich wieder arbeite.
LG
Barkadi
Hallo,
Auf jeden Fall scheint das ein sehr guter Kindergarten zu
sein, der die Betreuung ernst nimmt, und dem es nicht
ausreicht, die Kinder mehr schlecht als recht zu verwahren.
Die Schlussfolgerung erscheint mir nicht zwangsläufig. Wieviele Erzieherinnen müssen denn auf einmal plötzlich krank werden, dass erst morgens Kinder nach hause geschickt werden? Und wieso fehlen dort die sonst durchaus üblichen Elternzeitlerinnen, die froh sind über ein Intermezzo? Mir scheint, dass die ganze Gegend strukturell unterbesetzt ist und Träger und Land den Weg der geringsten Kosten zu Lasten der Werktätigen gehen.
(ist aber genauso nur Spekulation
Gruß
achim
Hallo,
einfach dem Träger klar machen, dass Du schließlich einen Vertrag mit ihm geschlossen hast, und er seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen hat. Und wenn er denen nicht nachkommt, dann macht er sich schadenersatzpflichtig. Und angesichts des ersten Urteils zum Schadenersatz bei nicht erfülltem Kindergartenanspruch, sollte sich der Träger da warm anziehen. Denn durch grundsätzliche Gewährung eines Platzes, der dann tatsächlich doch nicht oder nur zum Teil besteht, schafft er keine für sich günstigere Rechtslage.
Gruß vom Wiz, der es immer schade findet, wenn man so eine Keule schwingen muss, aber auch kein Problem damit hätte, diese zu schwingen, wenn dies nötig wäre.