Kindergeld, 2900 euro zurückzahlen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe im september 2008 mein abi abgebrochen, und habe es der familienkasse nicht gemeldet.
Nach etwa 3 Monaten bin ich dann weiter zur Schule gegangen. davon hat die Familienkasse nichts mitbekommen. ich habe auch diese Schule im januar 2010 abgebrochen und wollte anfangen zu arbeiten. Desswegen habe ich bei der Familienkasse angerufen und gessagt, dass ich die schule abgebrochen habe und desswegen sie mir kein kindergeld mehr zahlen sollen. Nach etwa 2 wochen haben sie mir geschreiben, dass sie mein abgangszeugnis sehen möchten, ansonsten müsste ich von august 2008 bis heute alles wieder zurückzahlen (weil ich meine letzte schulbescheinigung im august 2008 bei der familienkasse abgegeben hatte, welche bis juli 2010 gültig war).

Nun zu meiner Frage:
Wenn ich ihnen mein abgangszeugnis vorlege werden sie ja merken dass ich die schule gewechselt habe und dazwischen sogar 3 monate nichts gemacht habe. Gilt diese Zeit als überbrückungszeit oder könnten die das wieder zurück verlangen???

Hallo,

Überbrückungszeiten gibt es nicht. Wenn gilt es als Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Dafür muss aber der Familienkasse der Nachweis erbracht werden, dass du dich um eine Ausbildungsstelle / Schulplazt beworben / bemüht hast.

Anosten kann es sein, das kein Anspruch bestand und auch die Monate zurückzuzahlen sind.

Wie lange die damals eingereichte Schulbescheinigung gültig war spielt keine Rolle. Es ist lediglich eine Bescheinigung die ein voraussichtliches Ende mitteilt.

Die Familienkasse - sofern sie die Augen auf hat - wird also mitbekommen, dass die Schule gewechselt wurde.

MfG

Hallo,
bis zu 4 Monaten gilt als Übergangszeit. Die Zeugnisse musst du einreichen, sonst wird tatsächlich alles zurückgefordert, weil eben nicht festgestellt werden kann, ob die Schule auch besucht wurde.
Wenn deine Einkünfte nicht dagegen sprechen, müsste bis zum letzten Abbruch der Schule dann alles o.k. sein.

LG
juliatimlea

Hallo,

leider gibt es da keine Überbrückung. Sie sind verpflichtet das Geld zurück zu zahlen.
Sie wurden belehrt, dass jede Änderung unverzüglich zu melden ist, und dagegen haben Sie verstossen. Bedenken Sie, dass Kindergeld ein staatliches Geld ist, und Nichtmeldung als Betrug geahndet werden kann!

MfG, S. Kirscht

Hallo,

ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass nach dem Abbi bis Studium oder Ausbildung 4 Monate Überbrückung (Kindergeld) gezahlt wird.
Auch wenn man in dieserZeit nichts „tut“.
Das könnte in deinem Fall auch zutreffen,

Grüße Kerstin

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sorry keine Ahnung !
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe im september 2008 mein abi abgebrochen, und habe es
der familienkasse nicht gemeldet.
Nach etwa 3 Monaten bin ich dann weiter zur Schule gegangen.
davon hat die Familienkasse nichts mitbekommen. ich habe auch
diese Schule im januar 2010 abgebrochen und wollte anfangen zu
arbeiten. Desswegen habe ich bei der Familienkasse angerufen
und gessagt, dass ich die schule abgebrochen habe und
desswegen sie mir kein kindergeld mehr zahlen sollen. Nach
etwa 2 wochen haben sie mir geschreiben, dass sie mein
abgangszeugnis sehen möchten, ansonsten müsste ich von august
2008 bis heute alles wieder zurückzahlen (weil ich meine
letzte schulbescheinigung im august 2008 bei der familienkasse
abgegeben hatte, welche bis juli 2010 gültig war).

Nun zu meiner Frage:
Wenn ich ihnen mein abgangszeugnis vorlege werden sie ja
merken dass ich die schule gewechselt habe und dazwischen
sogar 3 monate nichts gemacht habe. Gilt diese Zeit als
überbrückungszeit oder könnten die das wieder zurück
verlangen???