Hallo,
unser Sohn möchte sich für ein Studium einschreiben.
Wir fragen uns jetzt: Wie verhält sich die Familienkasse bei einem ersten oder evtl sogar zweiten Studiengangwechsel?
Kann unser Sohn sich bedenkenlos einschreiben?
Kann es sein, dass wir nach einem Studiengangwechsel Kindergeld zurückzahlen müssen bzw für ein zweitstudium kein Kindergeld mehr bezahlt wird?