Kindergeld bei Studiengangwechsel

Hallo,

unser Sohn möchte sich für ein Studium einschreiben.
Wir fragen uns jetzt: Wie verhält sich die Familienkasse bei einem ersten oder evtl sogar zweiten Studiengangwechsel?

Kann unser Sohn sich bedenkenlos einschreiben?
Kann es sein, dass wir nach einem Studiengangwechsel Kindergeld zurückzahlen müssen bzw für ein zweitstudium kein Kindergeld mehr bezahlt wird?

Ein Studiengangwechsel hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Während der Erstausbildung wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Wenn man allerdings ein Studium erfolgreich beendet hat, wäre ein Zweitstudium keine Erstausbildung mehr…

Beatrix

Danke für die schnelle Auskunft!
Gleiche Auskunft fand ich per Google auf verschiedenen Seiten.
Studienwechsel (auch mehrfach) scheint unkritisch, es ist aber wichtig dass nachgewiesen wird dass das Studium „ernsthaft“ betrieben wird, d.h. mindestens 10 Wochenstunden.

Danke nochmal.

Hallo!
Solange euer Sohn noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht hat, steht ihm Kindergeld zu. Unabhängig vom Studiengangswechsel u.ä. Es ist keine Rückzahlung nötig.
LG