Kindergeld: Deutsches Kind im Ausland

Hallo und liebe Grüße.
Ich ( Deutscher) habe eine Tochter in Peru… Sie ist jetzt Deutsche Staatsbürgerin. Natürlich beabsichtige ich sie und auch die Mutter nach Deutschland zu holen. Ja ich weiß ich kann Kindergeld beantragen aber… ich habe die Vorraussetzungen gelesen.

  1. das Kind muss im Haushalt der Eltern leben. ??? beider Eltern… für deutsche Paare… ist das klar… " nein " ist bei uns nicht der Fall da die Mutter noch nicht hier sein darf.
  2. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Ja ab nächsten Monat.
    Klar ab dann bekommen wir Kindergeld… aber kann ich es rückwirkend beantragen… denn was ist ein gewöhnlicher Wohnsitz für ein 6 monatiges Kind…? ( Sie lebt bei einem Elternteil und kommt für länger als 6 Monate nach Deutschland… schon ist der gewöhnliche Wohnsitz Deutschland ) oder sehe ich das falsch

Du siehst das richtig, aber Du wünschst es Dir falsch.

und zwar genau ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser Wohnsitz in D begründet wird. Und nicht irgendwie rückwirkend. Und genau bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der gewöhnliche Aufenthalt wo anders ist, z.B. in Peru oder in Florida.

Nicht sehr schwierig, find ich.

Schöne Grüße

MM

ist nicht schwierig … hast du recht… ich wünsche es mir nicht anders war nur eine Überlegung… Mir ist nur wichtig das sie und die Mutter hier sind… aber es geht mir nur um die Auslegung des Gesetzes… gewöhnlicher Wohnsitz wäre ja von Anfang an hier… gäbe es keine behördlichen Probleme…

Was macht Dich denn da so sicher? Ist das Kind in D geboren oder in Peru?
Wenn in Peru hat es keinesfalls automatisch die deutsche Staaatsbürgerschaft die hätte es nur wenn es in D geboren wäre.
Klär uns da doch bitte mal auf. ramses90

Hallo und danke für die Antwort.

Es gibt bei der Geburt ein Territorialprinzip und ein Abstammungsprinzip.

"Ein Kind erwirbt durch seine Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher ist (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 1 sowie § 4 StAG). Dieser Grundsatz wird als Abstammungsprinzip oder „ius sanguinis“ (Recht des Blutes) bezeichnet. Ein anderes Modell zum Erwerb einer Staatsbürgerschaft ist das Geburtsort- oder Territorialprinzip („ius soli“, Recht des Bodens), welches die Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, die im Staatsgebiet des jeweiligen Staates geboren werden, und oft parallel zum Abstammungsprinzip angewandt wird.

Ich möchte nicht unbedingt Gesetze zitieren.

In §4 Absatz 1 Satz 1 StAG ( Staatsangehörigkeitsgesetz )
sagt dazu: " Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. "
Dies ist natürlich an eine Vaterschaftsanerkennung gebunden und an eine Eintragung in das Geburtenregister. Jenes ist aber eine reine Formsache.

Ich hoffe, dass dies zur Erklärung ausreichend ist

Freundliche Grüße

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