Kindergeld - Eltern behalten Teil

Hallo!

Ist es rechtens, dass Eltern einen Teil des Kindergeldes (56 € im Monat) für sich behalten, um angeblich, die Krankenversicherung davon zu bezahlen, die aber keinen Cent mehr kostet, als wenn die Kinder nicht mit versichert wären? Das sind immerhin 2000 € in drei Jahren, das ist ein Batzen Geld, wenn man nicht mehr zuhause wohnt und sehen muss, wie man zurechtkommt, würde einem das schon helfen. Also wie sieht das aus? Dürfen die Eltern das? Und was kann man da machen, um das zu ändern? Kann man eventuell sogar fordern, dass der Rest noch von den Eltern gezahlt wird, wenn man dies beweisen kann? 

Grüße
valoo

Moinmoin,

hmmm, an wen wird denn das Kindergeld ausgezahlt, und warum?

Weshalb glaubst du, dass du einen Anspruch auf das KG deiner Eltern hast?

Frag doch mal bei der KG-Kasse nach, ob die das KG nicht an dich auszahlen können.

So, und jetzt, nachdem du dir darüber Gedanken gemacht hast, kannst du deine Frage vielleicht selber beantworten.

LG
Andi

Hallo Valoo,

das Kindergeld wird auf das Konto der Mutter überwiesen. Damit kann die Mutter damit machen was sie will. Offiziell ist das Geld für das Kind - aber es gibt keine Kontrolle. Dies gilt im Übrigen auch für Unterhalt. Mein Sohn musste seine Heimat verlassen und zur Mutter umziehen. Damit standen der Mutter plötzlich 550€ Kindesunterhalt zu - für ein 6,5 Jahre altes Kind. Da braucht man nicht viel Intelligenz dazu um zu wissen, dass das meiste Geld für die Mutter selbst ist.
Ich stehe auch gerne noch telefonisch zur Verfügung: 02404-6777927 (abends).

Viele Grüße

Franz Peter Zantis

Hallo,

Ist es rechtens, dass Eltern einen Teil des Kindergeldes (56 € im Monat) für sich behalten,

Was genau bedeutet das? Die Eltern überweisen dem Kind das Kindergeld abzüglich der 56€ als Unterhalt? Mehr nicht?

um angeblich, die Krankenversicherung davon zu bezahlen, die aber keinen Cent mehr kostet, als wenn die Kinder nicht mit versichert wären?

Die Versicherung der Eltern kostet sich nicht mehr. Aber möglicherweise die Versicherung des Kindes. Ist das Kind denn kostenlos in einer GKV familienversichert?

Das sind immerhin 2000 € in drei Jahren, das ist ein Batzen Geld, wenn man nicht mehr zuhause wohnt und sehen muss, wie man zurechtkommt,

Also gibt es keinen Unterhalt von den Eltern? Wovon hat man in der Zeit gelebt? Doch sicher nicht von 128€?

würde einem das schon helfen. Also wie sieht das aus? Dürfen die Eltern das? Und was kann man da machen, um das zu ändern?

Man kann bei der Familiengeldkasse beantragen, dass man das Kindergeld direkt überwiesen bekommt. Aber Antrag bedeutet eben noch nicht, dass es dann auch so kommt.

Kann man eventuell sogar fordern,

Ganz klar, ja.

dass der Rest noch von den Eltern gezahlt wird, wenn man dies beweisen kann? 

Wenn man was genau beweisen kann?

Grüße

Hallo,
soweit ich weis steht das kindergeld im ganzen dir zu, wenn du nicht mehr zu hause wohnst. deine eltern versorgen dich ja so gesehen nicht mehr. um sicher zu gehen, solltest du dich an die jugendhilfe wenden, zb. der awo oder aber an das jugendamt, die konnen dir das ganz gwnau sagen.
gruss
chris

Genau, die Eltern überweisen den Kindern nur je 128 € im Monat.

Also, sie sind gesetzlich bei der AOK versichert und die Kinder werden da mit versichert und anscheinend kostet das nichts mehr, wie auf der Internetseite der AOK zu lesen ist.

Von BaFöG, insgesamt 725 € sind genug, um davon zu leben, wenn man mit Geld umgehen kann. Unterhalt können die Eltern nicht zahlen. Einkommen beträgt etwa 1700 €, naja plus Kindergeld also mehr als 1800 €, was angeblich sogar nicht ausreichend wäre, um davon zu leben, trotz der Tatsache, dass weder die Kinder noch zu versorgen sind, noch eine Auto zu unterhalten ist. Als die Kinder noch bei ihren Eltern wohnten und der Vater arbeitete und ein Auto besaß, hatten sie auch nur inklusive KG 2000 €.

Wenn man beantragt, dass einem das selbst ausgezahlt wird, was könnte denn verhindern, dass man das bewilligt kriegt, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt?

Na beweisen kann, dass sie so und soviel Kindergeld für sich behalten haben.

Hallole,

na heute funktioniert das Controlling hier noch nicht, sonst wäre Dein Post längst gelöscht.

Also, alles Folgende ohne Gewähr - sichere Auskunft geben können hier nur Anwälte und Behörden, die das Fachgebiet bearbeiten.

Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, dann geh zum Jugendamt und lass Dich zu Deinen Rechten beraten. Ansonsten frag bitte nach der für Dich zuständigen ARGE, die das Kindergeld bearbeitet - hier kannst Du einen Antrag auf Abzweigung stellen - dies gilt besonders dann, wenn die Eltern unrechtmäßig für sich abzweigen würden.

Wenn Du alleine wohnst, könnte es gar einen Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern geben (bei Leistungsfähigkeit der Eltern i.d.R. nach Düsseldorfer Tabelle, unabhängig vom KiGeld), auch dazu kann die Jugendhilfe oder ein Anwalt Dir was sagen. Wenn Du über 18 bist und oben genanntes zutrifft, werden Dich die Ämter gar auffordern, notfalls gerichtlich gegen die Eltern vorzugehen, wenn sie versäumen, den Unterhalt zu zahlen und das Kindergeld um zweifelhafte Dinge kürzen.

Besser ist aber immer, man redet miteinander - also auch die Eltern hören zu, was das Jugendamt dazu sagt. Die Pflicht für die Eltern besteht erst ab dann, wenn Du sie explizit schriftlich aufforderst, Ihren Verpflichtungen auf Zahlung von Unterhalt und Kindergeld nachzukommen - dazu muss Dir aber entweder die Behörde oder ein Anwalt was sagen. Zurückliegende Ansprüche gibts da nicht. Ab Zeitpunkt der Aufforderung - das machst am besten mit Jugendamt - da bestehen dann Ansprüche, auch wenn das Verfahren dann dauert. Nicht vergessen: Wenn ein Anwalt im Spiel ist, zerbrechen Familien, überlege Dir, ob das persönliche Gespräch mit den Eltern nicht besser ist. Vor dem Besuch beim Anwalt solltest Du die Kostenübernahme mit Jugendamt und Gericht (Beratungsschein) klären, da Du einen Anwalt ja selbst nicht finanzieren könntest.

Unterhaltspflichtig sind die Eltern allerdings i.d.R. nur, wenn Du normal zur Schule gehst, oder ohne Verzögerung in Ausbildung bist. Wenn Du nichts machst oder die erste Ausbildung abgebrochen hast, brauchen sie meist keinen Unterhalt mehr zahlen. Zu klären wäre durch juristisch kundige Stellen, ob die Eltern noch verlangen können, dass Du bei denen wohnst (das ersetzt ggf. die Unterhaltspflicht) - zumindest wars mal so.

Frag beim Jugendamt - im Falle einer Ausbildung - auch mal nach Bafög oder BAB. BAB gibts in besonderen Fällen auch dann, wenn man eine erste Ausbildung abgebrochen hat und neu startet. Wie gesagt, frag das Jugendamt.

Guten Rutsch.

P.S.

Nicht vergessen: Konfrontation macht keine Freunde - und Eltern kann man immer wieder mal brauchen, wenn was schief läuft - so, wie Du es angehst, ists ein wenig unklug. Aber da seid ihr jungen Menschen leider alle beratungsresistent. Ich weiss es aus Erfahrung als seinerzeit junger Mensch und heute Vater von 3 großen Kindern.

Grüße Cobra

Hallo,

Genau, die Eltern überweisen den Kindern nur je 128 € im Monat.

Und davon konnten die auswärts leben? Keine weiteren eigenen Einkünfte?

Also, sie sind gesetzlich bei der AOK versichert und die Kinder werden da mit versichert und anscheinend kostet das nichts mehr, wie auf der Internetseite der AOK zu lesen ist.

Naja, anscheinend ist natürlich wenig konkret.

Von BaFöG, insgesamt 725 € sind genug, um davon zu leben, wenn man mit Geld umgehen kann.

Auf jeden Fall. Da muss ich jetzt mal blöd fragen, was aktuell der BaföG-Höchstsatz ist. Ich dachte, das wären 670€, wobei dort dann bereits KV- und PV-Zuschlag enthalten wären. Wo kommen die restlichen 55€ her?

Unterhalt können die Eltern nicht zahlen.

Sonst gäbe es ja auch den Höchstsatz nicht. Und warum zahlen die dann überhaupt 128€?

Einkommen beträgt etwa 1700 €, naja plus Kindergeld also mehr als 1800 €, was angeblich sogar nicht ausreichend wäre, um davon zu leben, trotz der Tatsache, dass weder die Kinder noch zu versorgen sind, noch eine Auto zu unterhalten ist.

Das ist eben höchst individuell.

Als die Kinder noch bei ihren Eltern wohnten und der Vater arbeitete und ein Auto besaß, hatten sie auch nur inklusive KG 2000 €.
Wenn man beantragt, dass einem das selbst ausgezahlt wird, was könnte denn verhindern, dass man das bewilligt kriegt, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt?

So kann man auch fragen, aber wahrscheinlich ist es sinnvoller zu fragen, unter welchen Voraussetzungen der Antrag so durchgeht.
In der Regel ist das der Fall, wenn die Eltern das Kindergeld nicht an Volljährige Kinder, die außer Haus wohnen, weitergeben. Darauf hat das Kind einen Anspruch, allerdings kann natürlich geleisteter Unterhalt verrechnet werden. Der KV-Beitrag, so er denn gezahlt wird, wäre eine Form davon.

Grüße

Hallo, ich würde mich an deiner Stelle direkt an die zuständige Kindergeldstelle wenden, am besten gehst du persönlich hin. Die können dir dann ganz genau sagen, wem das Geld zusteht. Ich kenne es bisher nur so, dass das Kindergeld an die Eltern geht und die dann entscheiden können, ob das Kind/die Kinder etwas davon bekommen. Geh aufs Amt, dann kriegst du Klarheit.
LG Gabi

Hallo, wohnst du noch zuhause?
Das Kindergeld wird gezahlt um das Leben der Kinder zuhause zu finanzieren. Es gehört den Eltern.
Wohnen die Kinder nicht mehr zuhause steht es dem …den Kindern  zu.
MFG

Gitta

Hallo

Dass du beantragen kannst, dass das Kindergeld direkt an dich gezahlt wird, wurde dir ja schon mehrfach mitgeteilt.

Falls die Eltern Wohlgeld beziehen oder evtl. beziehen wollen: Wenn sie Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen, dann wird ihnen das (seltsamerweise) beim Wohngeld als Unkosten berücksichtigt. Wenn du direkt das Kindergeld kriegst, nicht.

Sag ihnen doch, sie sollen Wohngeld beantragen, wenn sie mit dem Geld nicht auskommen, aber dir dafür das dir zustehende Kindergeld komplett überweisen.

Viele Grüße

Das Kindergeld steht den Eltern zu, bzw. dem Elternteil, welcher den höchsten Unterhalt zahlt.
Ob es rechtens ist, dass deine Eltern einen Teil des KGes behalten weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, ob deine Eltern Unterhalt an dich zahlen.

Sorry für die späte Antwort, ich war ein paar Tage nicht am PC.

Freundliche Grüße,

Bettina

@Bettina_runni. Das sollte ein Dislake werden und für eine derart falsche Antwort kein Lake! Kaum zu glauben, dass jemand mit Deiner Berufsausbildung derartiges von sich gibt.
Das Kindergeld steht dem Kind zu das ausgezogen ist und sich selbst versorgt und wird problemlos auf Antrag auf sein eigenes Konto gezahlt. Das wurde hier, vor Deinem Posting schon von einigen Anderen richtig beantwortet!
ramses90