Hallole,
na heute funktioniert das Controlling hier noch nicht, sonst wäre Dein Post längst gelöscht.
Also, alles Folgende ohne Gewähr - sichere Auskunft geben können hier nur Anwälte und Behörden, die das Fachgebiet bearbeiten.
Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, dann geh zum Jugendamt und lass Dich zu Deinen Rechten beraten. Ansonsten frag bitte nach der für Dich zuständigen ARGE, die das Kindergeld bearbeitet - hier kannst Du einen Antrag auf Abzweigung stellen - dies gilt besonders dann, wenn die Eltern unrechtmäßig für sich abzweigen würden.
Wenn Du alleine wohnst, könnte es gar einen Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern geben (bei Leistungsfähigkeit der Eltern i.d.R. nach Düsseldorfer Tabelle, unabhängig vom KiGeld), auch dazu kann die Jugendhilfe oder ein Anwalt Dir was sagen. Wenn Du über 18 bist und oben genanntes zutrifft, werden Dich die Ämter gar auffordern, notfalls gerichtlich gegen die Eltern vorzugehen, wenn sie versäumen, den Unterhalt zu zahlen und das Kindergeld um zweifelhafte Dinge kürzen.
Besser ist aber immer, man redet miteinander - also auch die Eltern hören zu, was das Jugendamt dazu sagt. Die Pflicht für die Eltern besteht erst ab dann, wenn Du sie explizit schriftlich aufforderst, Ihren Verpflichtungen auf Zahlung von Unterhalt und Kindergeld nachzukommen - dazu muss Dir aber entweder die Behörde oder ein Anwalt was sagen. Zurückliegende Ansprüche gibts da nicht. Ab Zeitpunkt der Aufforderung - das machst am besten mit Jugendamt - da bestehen dann Ansprüche, auch wenn das Verfahren dann dauert. Nicht vergessen: Wenn ein Anwalt im Spiel ist, zerbrechen Familien, überlege Dir, ob das persönliche Gespräch mit den Eltern nicht besser ist. Vor dem Besuch beim Anwalt solltest Du die Kostenübernahme mit Jugendamt und Gericht (Beratungsschein) klären, da Du einen Anwalt ja selbst nicht finanzieren könntest.
Unterhaltspflichtig sind die Eltern allerdings i.d.R. nur, wenn Du normal zur Schule gehst, oder ohne Verzögerung in Ausbildung bist. Wenn Du nichts machst oder die erste Ausbildung abgebrochen hast, brauchen sie meist keinen Unterhalt mehr zahlen. Zu klären wäre durch juristisch kundige Stellen, ob die Eltern noch verlangen können, dass Du bei denen wohnst (das ersetzt ggf. die Unterhaltspflicht) - zumindest wars mal so.
Frag beim Jugendamt - im Falle einer Ausbildung - auch mal nach Bafög oder BAB. BAB gibts in besonderen Fällen auch dann, wenn man eine erste Ausbildung abgebrochen hat und neu startet. Wie gesagt, frag das Jugendamt.
Guten Rutsch.
P.S.
Nicht vergessen: Konfrontation macht keine Freunde - und Eltern kann man immer wieder mal brauchen, wenn was schief läuft - so, wie Du es angehst, ists ein wenig unklug. Aber da seid ihr jungen Menschen leider alle beratungsresistent. Ich weiss es aus Erfahrung als seinerzeit junger Mensch und heute Vater von 3 großen Kindern.
Grüße Cobra