Kindergeld nach Exmatrikulation

Liebe Community,

ich stehe vor folgender Problematik.
Im Oktober habe ich ein Studium angefangen. Habe dann schnell gemerkt das dies jedoch nichts für mich ist. Die Exmatrikulation erfolgt nun zum 29.02.12. Im gleichen Atemzug habe ich mich bei einer Fachschule für Wirtschaft eingeschrieben um nun erst einmal den staatlich geprüften Betriebswirt zu machen und dann darauf aufzusatteln. Diese Weiterbildung (Vollzeit) beginnt jedoch erst im August.

Die eigentliche Frage, bin ich in dieser Zeit Kindergeld berechtigt? Ich gehe aktuell arbeiten werde jedoch nicht über den Freibetrag von 8004 € (hoffe dieser ist noch korrekt)hinauskommen.

Da ich mir keine Sozialhilfe für die paar Monate erschleichen möchte, würde ich mich freuen wenn mir jmd. näheres zu diesem Sachverhalt schildern kann, damit ich gegebenfalls für diesen Zeitraum die Zahlungen der Familienkasse einstellen lassen kann.

Freundliche Grüße

Luigi3107

Hi, hatte ein ähnliches problem wie du…

zu allrerst seit 2012 ist der freibetrag von 8004 € im jahr hinfällig und das kindergeld ist einkommensunabhängig!

das wichtigste: hast du bereits eine ausbildung abgeschlossen? dann würde es sich anders verhalten da es als deine 2. ausbildung gelten würde…

wenn ich das aber richtig verstanden habe willst du jetzt nach deinem normalen schulabschluss eine ausbildung an der wirtschaftsfachschule machen willst unds studium nur ein „ausreißer“ war, da du da keinen abschluss vom studium hast sollte das sich das nicht weiter auswirken…

lg

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Mein Werdegang, Mittlere Reife -> Ausbildung zum Bankkaufmann -> zwei Jahre Berufstätigkeit als Bankkaufmann + währenddessen die Fachhochschulreife in Abendschule erreicht.
Eingeschrieben zum Erstsemester, Kindergeld beantragt dieser wurde auch genehmigt. Studium wird jetzt nach diesem ersten Semester beendet und es wird die Fachschule für Betriebswirtschaft besucht. Allerdings erst ab August.

Das heißt von März bis August bin ich bei einer Firma beschäftigt wo ich feste Gehaltszahlungen beziehen werde.
Die Frage ist ob ich in diesem Zeitraum Kindergeld berechtigt bin oder nicht. Mit beginn der Fachschule bin ich es ja meines Wissens nach ohnehin.

Freundliche Grüße

Luigi

HI bitte gerne :smile:

Also, meines Wissens nach kommt das inkommoensunabhängige Kinder geld für dich nur in dem falle zu tragen das es sich um eine 2. ausbilddung handelt. da du deine erste mit abschlussprüfung als bankkaufmann abgeschlossen hast. in dem fall ist es egal was du nebenbei machst, du dürftes nur nicht mehr als 20 h in der Woche arbeiten… und das ist der knackpunkt. die höhe des gehalts ist egal nur die arbeitsstunden sind hier relevant.

wenn es es dir um den zwischen zeitraum geht, gibt es immer einen „Überbrückszeitraum“ von bis zu Monaten… wenn du also das kindergeld im studium noch beziehst und berechtigt warst sollte das i.O. sein.

Alles klar, dann nochmals vielen dank.

Ich werde wohl so verfahren das ich das Kindergeld erst einmal weiter beziehen werde und weglegen werde. Dann bin ich für den Fall das es zurückgefordert wird auf der sicheren Seite.