Kindergeld und Halbwaisenrente

Hallo,
Ich bin 17J. und will von zu Hause ausziehen.
Meine Mutter will mir das Kindergeld aber nicht geben.Wie kann ich vorgehn?

Und was muss man über Halbwaisenrente wissen?
Wie verhalten sich beide zueinander?(beginne im August ne Ausbildung)

Danke schonmal!

kann dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Dietmar

Also Kindergeld steht auf jedenfall deiner Mutter zu, ein Recht darauf hast du insofern nicht.
Und Halbwaisenrente: Dazu findet man sehr viel wenn man danach googelt, je nach dem was du genau wissen willst.

Hallo
also bevor Du nicht 18 bist kann Sie dir sogar das ausziehen verbieten ,Sie muss Dich finanziell unterstützen solange Du in Ausbildung bist ,ergo dazu dient auch das Kindergeld ,was Du wenn Du ausgezogen bist ,selber beantragen kannst !
Halbweisenrente ,bekommt man auch nur bis 18 oder bis man ausgelernt hat und wird auf das hartz angerechnet .
Kommt aber immer noch darauf an wieviel Du Lehrlingsgeld bekommst ,denk daran das Leben ist teuer ,rechne vorher alles durch bevor Du ausziehst !
Dazu gehört nicht nur Miete .
Viel Erfolg !

Hallo,

für das Kindergeld anspruchsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern, allerdings kann in Sonderfällen kann eine Auszahlung direkt an das Kind in Betracht kommen, vgl. § 74 EStG:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__74.html

Wende Dich hier am besten direkt an das Arbeitsamt, welches das Kindergeld auszahlt. Die recht knappen Angaben in Deiner Anfrage machen eine Beantwortung hier etwas schwierig.

Die Halbwaisenrente ist für Minderjährige nach meiner Kenntnis einkommensunabhängig, d. h. Azubi-Einkünfte werden nicht auf die Halbwaisenrente angerechnet. Mit Beginn der Volljährigkeit erfolgt dann aber eine Anrechnung, vgl. § 97 SGB VI:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__97.html

Das Kindergeld wird meiner Meinung nach nicht angerechnet, solange Du nicht selbst für das Kindergeld anspruchsberechtigt bist. Frag’ hier wegen aller Einkünfte einfach direkt bei der Renteversicherung nach, die können Dir Deine Frage abschließend beantworten und sind - nach meiner Erfahrung - recht objektiv und berechnen dann auch gleich, wie hoch die Halbwaisenrente sein wird.

Viele Grüße
Robert

Hallo,

das Kindergeld steht dir zu wenn du auf eigenen Füßen stehen wilst! Kannst es auch Einklagen!
Die Halbweisenrente steht dir auch zu, es ist deine rente!
Kannst auch das Einklagen!
Deine Mutter ist bis zu deinem 27.Lebensjahr Unterhaltspflichtig wenn dein Einkommen zum Leben nicht reicht.

nun ja, ersteinmal gehe ich davon aus, dass du ein eigenes girokonto hast. wenn nicht - eins einrichten, da deine ausbildungsvergütung wohl bargeldlos gezahlt werden wird. dann zur kindergeldkasse gehen, wenn möglich mit deinem aktenzeichen und den antrag stellen, dass das kindergeld künftig auf dein konto überwiesen wird. die kindergeldkasse ist meistens beim zuständigen arbeitsamt angesiedelt. ohne perönliche vorsprache und antrag läuft das nicht.
bzgl. der halbwaisenrente gibt es einkommensgrenzen, auch als azubi. früher waren das mal 700,-DM (380€).
aber das kannst du im internet abgreifen.
mfg

Hallo,
also zuerst zur HWR. Sie wird auch zu deinen Einkünften dazu gezählt. Alle Einkünfte zusammen dürfen die Grenze von 8004 € nicht übersteigen. Genaueres, was alles zu den Einkünften zählt, kannst du auf der HP www.familienkasse.de nachlesen.

Solange wie du bei deiner Mutter lebst, bekommt deine Mutter auch das Kindergeld. Bis zum 18. Lj sowieso, auch wenn du schon vorher ausziehst.

Ab dem 18. Lj kannst du, sofern du ausgezogen bist, nur dann eine anteilige Abzweigung (oder bei nur einem Kind die ganze Summe) beantragen, wenn deine Mutter dir keinen Unterhalt zahlt.

Gruß
juliatimlea

Hallo,

bezüglich des Kindergeldes sollten Sie sich an die Familienkasse wenden.

Auf die Waisenrente hat das Kindergeld keinen Einfluss. Es würde im Gegenteil als Einkommen beim Kindergeld berücksichtigt werden, denn ab Ihrem 18. Lebensjahr wird kein Kindergeld gezahlt, wenn Ihr jährliches Einkommen (z.B. Kindergeld + Ausbildungsvergütung) den Grenzbetrag von 8.004,- EUR nicht übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hey,
bis 18 bekommst du die Halbwaisenrente egal was is` .
Ab 18 musst du in Ausbildung sein ansonsten gibt es nichts.
Mit dem Kindergeld muss ich passen.
LG

Hallo auch!

Da in diesem Fall meines Wissens nach auch das Jugendamt eingeweiht werden muss, wenn Du ausziehenh möchtest, wirst Du die entsprechenden Antworten und Unterstützung für Dein Vorhaben dort finden.

Leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.

Besten Gruß
Chris

Hallo,

einfach aufs Amt (Arge) gehn und Unterlagen mitbringen. Besser noch, vorher Termin vereinbaren, da da ja immer die Post abgeht… :wink:
Das Kindergeld steht dir sowieso zu, solange du in der Ausbildung nicht mehr als eine gewisse Summe verdienst ( sind, glaub ich, bis 450€ Netto).
Mit der Waisenrente kann ich leider nicht weiterhelfen, vor allem nicht in dem Zusammenhang.
Aber die aufm Amt helfen immer - musst nur immer dranbleiben und darft dich nicht immer vertrösten lassen, das machen die gerne…

Hallo,
alles wissenswerte :
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11934/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11934/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/Tod/tod Waisen node.html__nnn=true)

Gruß
Wolfgang

Guten Tag,

Ich bin selbst Mutter und erhalte Witwenrente.
Das Kindergeld wie die meisten hier nicht gesagt haben steht der Mutter nur solange zu, wie Du bei ihr wohnst. Wohnst Du alleine und bist in einer Ausbildung, so hast Du Anspruch auf das Kindergeld. Selbst wenn Du noch auf die Schule gehst, bekommst Du beides. Meine beiden größeren Töchter (18 und 20 Jahre alt) sind bereits ausgezogen und erhalten von Amts wegen das Kindergeld in vollem Umfang sowie die Halbwaisenrente. So ist es korrekt, das Kindergeld heißt Kindergeld und nicht Muttergeld, wenn Du ausziehst. So haben es bei uns
die Ämter entschieden.
Liebe Grüße
DEVA8