Hallo,
für das Kindergeld anspruchsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern, allerdings kann in Sonderfällen kann eine Auszahlung direkt an das Kind in Betracht kommen, vgl. § 74 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__74.html
Wende Dich hier am besten direkt an das Arbeitsamt, welches das Kindergeld auszahlt. Die recht knappen Angaben in Deiner Anfrage machen eine Beantwortung hier etwas schwierig.
Die Halbwaisenrente ist für Minderjährige nach meiner Kenntnis einkommensunabhängig, d. h. Azubi-Einkünfte werden nicht auf die Halbwaisenrente angerechnet. Mit Beginn der Volljährigkeit erfolgt dann aber eine Anrechnung, vgl. § 97 SGB VI:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__97.html
Das Kindergeld wird meiner Meinung nach nicht angerechnet, solange Du nicht selbst für das Kindergeld anspruchsberechtigt bist. Frag’ hier wegen aller Einkünfte einfach direkt bei der Renteversicherung nach, die können Dir Deine Frage abschließend beantworten und sind - nach meiner Erfahrung - recht objektiv und berechnen dann auch gleich, wie hoch die Halbwaisenrente sein wird.
Viele Grüße
Robert