Hallo,
(A) da hier Rechtsklarheit hergestellt wurde, müsste doch nun Kindergeld auch in D an das Aufenthaltsrecht gekoppelt werden, oder?
(B) hat die Begründung des EuGH
Der Entscheidung zufolge werden arbeitslose EU-Ausländer durch die
Regelung zwar mittelbar diskriminiert. EU-Staaten dürften aber ihre
Finanzen „schützen“, hieß es zur Begründung.
nicht auch eine Auswirkung auf die Umsetzung der Autobahnmaut in D? Denn bislang wurde von der Kommission argumentiert, dass diese diskriminierend sei. Wobei eine direkt Diskriminierung natürlich nicht vorliegen kann, sondern ebenfalls nur eine mittelbare. Wieso? Weil nichtdt. Halter von Fahrzeugen in D (=dt. Kennzeichen) ebenso der Kfz.-Steuer unterliegen wie dt. Halter und daher ebenso entlastet würden.
Gruß
vdmaster