Hallo
Ich lebe mit meinem volljährigem Sohn in einer 3 Zi wohnung. Er ist im zweiten Ausbildubgsjahr, kommt im sommer ins Dritte. Nun möchte er ausziehen und meint, er bekommt ja das Kindergeld dann, wenn er es beantragt
Ich finde keine kleine Wohnung, noch keinen Job mit mehr Geld. Hab dann nicht genug zum Leben. Stelle ihm ja aber quasi sein Zimmer hier zur Verfügung. Er muss ja nicht ausziehen, auch wenn ich verstehe, dass er auf eigenen Beinen stehen möchte und ich ihm gerne den Wunsch erfüllen möchte.
Anderseits stehe ich dadurch komplett vor dem aus und er könnte ja noch warten bis er genug Geld verdient, um sich eine Wohnung leisten zu können.
Wie ist die rechtliche Lage ?
Ich bin ja verpflichtet zu Unterhalt. Stelle ja aber auch die wohnung und bekomme kindergeld. Das wird ja eigentlich alles mit eingerechnet. Meins ,das des Vaters und seins .
Danke
A.
Zitat :
Kindergeld steht den Eltern zu, bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder bis zu deinem 25. Geburtstag. Nur unter gewissen Voraussetzungen kann das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt werden, der reine Wunsch eine eigene Wohnung zu haben reicht dazu nicht aus.
Ist das noch so ?