Kindergeld Zahlung / Ausland

Hallo. Ein Mann (deutsch, selbstständig) lebt in Deutschland und zählt hier volle Steuern. Seine Kinder ( beide deutsch) gehen in Italien zur Schule.
Betreut werden sie fort von ihrer Mutter. Wie verhält sich das mit dem Kindergeld?
Danke und Grüße

Wie ist es denn bisher ? Es wird doch bisher schon Kindergeld bezogen ?

Und das kannst doch nur Du sein, weil du in D einen Wohnsitz hast.

mfG
duck313

Hallo. Bisher hat die Frau ( Kindergeld berechtigte) das Kindergeld bezogen. Nach Umzug in ein neues Bundesland mussten neue Anträge gestellt werden. Nun ist es so, dass Frau und Kinder nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, sondern in Italien. Derzeit wird kein Kindergeld ausbezahlt.
Ist es dennoch möglich Kindergeld zu beziehen ? Der Mann ist ja voll steuerpflichtig in Deutschland

Nur wenn der Vater Mitglied der deutschen Sozailversicherung ist und danach richtet sich denn auch die Höhe des Kindergeldes, weil dies dann von der deutschen Kindergeldstelle aufgestockt würde wenn das im Auslanf gezahlte Kindergeld niedriger wäre als das deutesche Kindergeld.

„„Anders sieht es bei Selbständigen aus, die in Deutschland tätig sind und deren Familie im Ausland lebt“, warnt der Hamburger Sozial­rechtler. Sind sie nicht Mitglied der deutschen Sozial­ver­si­cherung, erhielten sie für ihre im Ausland lebenden Kinder kein Kindergeld.“
Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/kindergeld-im-ausland-welche-ansprueche-haben-eltern
ramses90

Ok, dann sieht es eher schlecht aus.
Danke euch

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Dieses zwischenstaatliche KG ist eine Wissenschaft für sich.
Mit welcher Begründung hat D die KG-Zahlung denn abgelehnt?

Wenn der Vater in D uneingeschränkt steuerpflichtg ist, warum wollen die in D dann nicht zahlen?
Bei Involvierung zweier EU-Staaten geht es doch immer um die Vorrangigkeit und der Staat, der mehr zahlen würde, stockt das dann gegebenenfalls sogar noch auf (Differenzzahlung- so heisst das wenigstens in Österreich, wenn ein Elternteil in A lebt und arbeitet, das Kind und die Mutter aber in D und sie dort mindestens 8 Wochenstunden arbeitet. In dem Fall zahlt D KG und Österreich stockt mit der Differenzzahlung auf das höhere österreichische Niveau auf. Arbeitet die Mutter in D unter 8 Stunden in der Woche zahlt Österreich gleich das KG in diesem Fall.
MAn bekommt in jedem Fall mindestens das deutsche KG und gegebenfalls sogar mehr.
So müsste es doch anders herum mindestens das italienische KG geben und Aufstockung evtl aus D.

Wenn man sich ein wenig Arbeit macht, gibt es online auch Formulare, die die Vorrangigkeiten genau zeigen.Leider habe ich nicht die Zeit, das wieder zu suchen.
Es lohnt sich, da dran zu bleiben und sich die Mühe zu machen.

Weil er selbstständig ist und nicht in die Sozialvericherung einzahlt?
Mit Steuern hat das rein garnichts zu tun!

ramses90

[Beitrag editiert vom www Team]

1 Like

In Össiland liegt das Kindergeld doch deutlich unter dem Deutschlands… wieso höheres Niveau?

In Österreich gibt es mehr.
Kann ich leider nicht ändern.
Ausser die „Össiländer“ sind zu doof um zu rechnen, einen anderen Grund kann es kaum geben, dass ich jeden Monat rund 30 Euro Differenzzahlung bekomme.

Auflösung:
Dort setzt es sich zusammen aus Familienbeihilfe und Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe überwiesen wird. Es sind 2 Posten und wer schnell mal eben guckt, sieht das vielleicht nicht.

In der zwischenstaatlichen Kindergeldauseinandersetzung geht es immer wieder um die
uneingeschränkte Steuerpflichtigkeit.

Dass die Angelegenheit des zwischenstaatlichen KG nicht mal eben mit einem anwaltsauskunftlink erklärt ist, darfst du mir glauben.Darum habe ich die auch tatsächlich gar nicht erst gelesen. Ich habe das alles durchgearbeitet und selbst die normalen TelefonmitarbeiteInnen der Familienkasse steigen da schnell nicht mehr durch, das hat mir nicht nur eine von ihnen gesagt.
Die Sache ist so komplex, dass sie eigentlich nichts für dieses Forum ist.

[Beitrag editiert vom www Team]

Das hast in D auch - nennt sich Kinderfreibetrag. Da hast du bei hohem Einkommen noch ordentlich was drauf.

Hohe Einkommen sind in Österreich sehr selten - ich weiß. Schockierend wie niedrig teils die Gehälter sind wenn man auf Kolektivvertrag nachschaut…