Hallo,
ab wann wird die Familienkasse das Kindergeld rückwirkend zurückverlangen?
Wenn ein Studienplatz verloren ging, weil der Semesterbeitrag nicht bezahlt wurde?
Oder entfällt das Kindergeld erst ab diesem Zeitpunkt?
Danke,
Tilli
Hallo,
ab wann wird die Familienkasse das Kindergeld rückwirkend zurückverlangen?
Wenn ein Studienplatz verloren ging, weil der Semesterbeitrag nicht bezahlt wurde?
Oder entfällt das Kindergeld erst ab diesem Zeitpunkt?
Danke,
Tilli
Wenn überhaupt, dann natürlich erst mit Eintritt der Abmeldung von der Uni, hier also wohl Zwangs-Exmatrikulation wegen Nichtzahlung.
Wenn formal noch Kindergeldanspruch für den Studierenden bestand, dann kann doch nichts zurückverlangt werden. Das geht nur wenn die Voraussetzung schon länger nicht mehr gegeben waren. Oder sie überhaupt von Beginn an falsch waren .
MfG
duck313
Man kann ja ins Kind schlecht reinschauen, warum es nicht in den Account schaut.
Will das Kind denn weiterstudieren? Ist das nur durch Dösigkeit passiert?
Falls ja, dann sollte es dies mal durchlesen: