Meine Tochter ( jetzt 9 Monate alt) ist in Peru geboren. Deutsche Geburtsurkunde wird derzeit beim Standesamt erstellt. Jetzt möchte ich natürlich Kindergeld beantragen. Seid 1. August befindet sie sich in Deutschland. Ab wann kann ich rückwirkend das Kindergeld beantragen. Ab 1. August ( ab da ist ja der gewöhnliche Wohnsitz in Deutschland ) oder ab Ausstellung der Geburtsurkunde in Deutschland.
Wenn das Kind ab dem 01.08. mit Dir in Deiner Wohnung lebt, kann das Ki.-geld auch zu diesem Termin beantragt und bewilligt werden.
Unter Umst. ginge das sogar noch rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Geburt.
All das wird da:
https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/kindergeld-fuer-das-im-ausland-geborene-kind-331203 behandelt. ramses90
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ich bedanke mich für deine Antwort. Der Link ist wirklich interessant und eine Bereicherung für mich. Das " ab Geburt" wird schwer durchszusetzen sein" aber es gibt mir eine Interessante Basis