Hallo, vielleicht kann mir jemand ja helfen : wir wohnen in Schleswig -Holstein in einem Reihenhaus und haben ständig Ärger mit unserem Nachbarn, wiel unsere kinder angeblich zu laut sind… (morgens um 8 die Treppe benutzen, die Balkontür nicht leise zumachen, mit dem Ball im Garten spielen, etc) Meine kinder sind 3 und 1! Wißt Ihr vielleicht, wo ich Gerichtsurteile oder Gesetzestexte zu diesem Thema finden kann? Vielleicht haben ja auch andere Eltern solche Probleme und können uns Tips geben, das wär klasse, denn es macht nicht mehr viel Spaß dort…
Hallo Anya!
Das Recht sollte auf Eurer Seite sein.
Schau mal unter
http://www.kinderinfo.de/rechte/laerm.htm
Es ist zwar nicht lustig, wenn sich die Nachbarn dauernd beschweren, aber sie können eigendlich nicht viel machen.
Gruß, Stefanie.
Anya,
Deine Nachbarn haben unrecht.
Selbst in einer Wohnanlage während der von der Hausordnung bestimmten Ruhezeiten muß Lärm als natürliche Lebensäußerung der Kinder hingenommen werden.
(Das wird erst dann anders, wenn man seine Kinder dazu anhält, extra Krach zu machen, um den Nachbarn zu ärgern. Aber das macht ohnehin niemand.)
Ich habe ähnliches vor Jahren in einer hellhörigen Wohnung erlebt. Immer Ärger mit dem benachbarten Rentner-Ehepaar, das von Einschlafstörungen geplagt wurde und schließlich sogar damit begann, uns mit diversen Maßnahmen zu terrorisieren, obwohl unsere Beiden durchaus ruhige Kinder sind.
Glücklicherweise zeigte sich bei meinem Sohn schon früh eine erhebliche musikalische Begabung, wir mußtem ihm ein Klavier kaufen, und bald schon stand die Nachbarwohnung zum Verkauf.
Ein Kompromiss kann nur darin bestehen, daß Du Deine Kinder normal erziehst, und der Nachbar das in kauf nimmt.
Im Interesse der Nachbarn _besonders_leise_ zu erziehen, wäre den Kindern gegenüber unverantwortlich, weil Du Entfaltungsmöglichkeiten, positives Lebensgefühl, Geselligkeit etc. der Kinder und der ganzen Familie teilweise anheimgeben würdest in der (nach allgemeiner Lebenserfahrung vergeblichen!) Hoffnung auf ein besseres Verhältnis mit dem Nachbarn, der ja offensichtlich mäkeln, nörgeln und streiten _will_.
Oft ist es so, daß bei Leuten, mit denen man wegen Kleinigkeiten eine schlechte Beziehung hat, diese schlechte Beziehung so viel schlechter als vorher die noch nicht schlechtgewordene Beziehung gar nicht ist.
Die Beschwerde, ein Dreijähriger würde die Balkontüre nicht leise genug schließen, ist grotesk, nichts anderes als eine Kampfansage. Du kannst auf sämtliche Beschwerden sagen: „Dann rufen Sie bitte die Polizei, ich diskutiere nicht mit Ihnen!“
Wenn Du Dir einen solchen Konflikt aber nicht zutraust, dann ziehe besser um.
Venceremos!
Wolfgang Berger
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…das macht ohnehin niemand???
Hallo Wolfgang,
prinzipiell muß ich Dir hinsichtlich Kindererziehung recht geben, generell kann man wohl auch kaum Kindern die geistige Armut der Eltern zur Last legen. Ich war bis vor rund einem Jahr ausgesprochener Kinderfreund, auf meinem Grundstück waren alle „normalen“ Kinder willkommen. Leider leidet meine Kinderfreundlichkeit zunehmend. Ich muß aus leidiger Erfahrung folgender Äußerung widersprechen:
(Das wird erst dann anders, wenn man seine Kinder dazu anhält,
extra Krach zu machen, um den Nachbarn zu ärgern. Aber
das macht ohnehin niemand.)
Ein unmittelbarer Nachbar hat meine Kinderfreundlichkeit offensichtlich mit Schwäche verwechselt. Ich habe mir von seinem 8-jährigen Sohn erhebliche Schäden im Garten verursachen lassen, mal abgesehen davon, daß rund 75% meiner Ernte zu Gunsten der Kinder verfielen. Dem Kleinen war neben dem üblichen „Willkommen“ auch erlaubt, mein Grundstück als Abkürzung des Schulweges zu benutzen. Leider zeitigte das die Folge, daß der Kleine binnen Quartalsfrist auch sämtliche Freunde in die Nutzung meines Grundstücks einwies.
Reden mit dem Kleinen hatte keinen Erfolg, da ich es versäumt hatte, mir zeitgerecht etwas Respekt zu sichern. Es war nichts zu erreichen, also sprach ich den Vater darauf an.
Doch welche Überraschung: Sein Sohn hat auf meinem Grundstück NIE irgendetwas beschädigt, ein ausgemachter Lügner sei ich auch - kinderfeindlich obendrein. Auch als ich zwei Tage später freundlich nachfragte, ob er sich denn mal bedacht habe, erhielt ich die gleiche Abfuhr. Es half alles reden nichts, ich blieb Kinderfeind und Lügner.
Mit diesem Tag hat sich unser ehemals gutes Verhältmnis entscheidend geändert.Leider konnte ich bis heute nicht durchsetzen, daß die weitere Nutzung meines Grundstücks durch den Kleinen unterbleibt - Vater steht auf der Terasse und sieht zufrieden zu, wie sein Sohnemann weiter durch meine Anpflanzungen tobt. Meine Anweisungen werden einfach ignoriert, schließlich „muß sich das Kind ja frei entfalten können“. Der Kleine macht was er will, Papa unterstützt seinen „Sonnenschein“. Es wurde faktisch von Monat zu Monat heftiger.
Es ist offensichtlich, daß ich nunmehr den Preis für meine Unverschämtheit zu entrichten habe. Leider bin ich hier nur zugezogen und habe im Gegensatz zum Vater des Kleinen keine Lobby. Der Vater schätzt die Lage schon richtig ein: Ich tue mich unheimlich schwer, gegen die Zustände gerichtlich vorzugehen, an einen Erfolg ist auch kaum zu glauben. Mir ist durchaus bewußt, daß der Kleine nur als Werkzeug dient, mir meine Vermessenheit zu vergelten.
Wie stelle ich das ohne Gericht ab, ohne auf Knien meiner Vermessenheit abschwören zu müssen (Erfolg zweifelhaft)??
Hast Du einen Rat für mich???
Beste Grüße
Dirk
Hallo
Gegen unerwünschten Besuch auf Grundstücken kann eine schöne Rosenhecke oder ein paar Stachelbeerbüsche oder ähnliches dorniges Gewächs, je nach Lage von selbst völlig biologisch ohne Diskussionen helfen. Trinkst du Brennesseltee?
Viel Glück
Rossi
Hallo Rossi,
diese Mittel sind schon im Einsatz, kann aber leider nicht alles damit bepflanzen, muß noch anderen Nachbarn ein Notwegrecht gewähren. Durch die „Schwachstellen“ wird eingedrungen und die Dinge nehmen ihren Lauf.
Das Elend ist, daß hier einer auf bestem Wege ist, die Preise für alle zu verderben. Ich komme mit allen anderen Kindern prima klar, mit „normalen“ Kindern kann ich reden - kein Problem.
Doch Papas Liebling spielt hier Krieg und fetzt mit dem Knüppel durch den Garten.
Die anderen Eltern wollen keine Front gegen meinen lieben Nachbarn machen, schließlich sind sie ja nicht direkt betroffen. Einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Ist halt 'n Dorf, man kennt sich ja seit Kindesbeinen. Nichts zu machen.
Das Problem sind die Eltern - die haben noch eine Tochter, die hat nichts zu lachen. Der Kleine hat mit Papas Billigung auch zu hause alles im Griff. Entweder hat es die Tochter versäumt, auf den Kleinen aufzupassen - oder sie hat zu sehr aufgepaßt. Die A…loch-Karte ist ihr in jedem Fall sicher.
Der Kleine hat erkannt, wo der Hase langläuft. Als „Sonnenschein“ kann er sich alles rausnehmen - auch Mama treten und schlagen, wenn er seine Interessen wahren muß.
Was sagt Mama?: „Ich laß es ja nicht immer durchgehen“. Prima Erziehung. Noch 6 Jahre, dann prügelt der Kleine den Schlüssel für Papas Waffenschrank aus Mama raus - dann Gnade uns Gott…
Bin bei schlechter Tagesform manchmal schon so weit, meinem lieben Nachbarn mal im Dunkeln begegnen zu wollen…
Suche eine elementare Lösung. Jugendamt???
Gruß
Dirk
Hallo Dirk!
Eigendlich sehr schade, daß Deine Kinderfreundlichkeit so schamlos mit Füssen getreten wird. Dein Nachbar scheint selbst mit dem Schnellzug durch seine Kinderstube gerast zu sein.
Solche Leute gibt es leider, und die machen natürlich alles kaputt, was an gutem nachbarschaftlichen Verhältnis einmal gewesen ist.
Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß dieser Mensch wirklich alle anderen Nachbarn befehligt. Falls doch, such Dir Zeugen aus Deinem Freundeskreis, dokumentier diese Vorfälle (evtl. Fotos) und wende Dich an die zuständige Schiedsstelle.
Es ist zwar traurig, aber manchmal geht es eben nicht anders. Außerdem ist Deine Situation natürlich vollkommen unhaltbar. Die Fehler sind auf Seiten der Eltern längst gemacht worden. Aber das sollte Dich nicht weiter beeindrucken, schließlich ist es nicht Deine Aufgabe, Dich um die Unterlassungen der Eltern zu kümmern.
Vielleicht besprichst Du noch mal eindringlich die Lage mit den anderen Nachbarn. Ich kann mir kaum Vorstellen, daß Du nicht doch bei dem ein oder anderen auf Verständnis stößt.
Laß mal hören, was es gegeben hat.
Gruß, Stefanie.
Hallo Dirk,
oh je, da hast du es nicht einfach.
Die anderen Eltern wollen keine Front gegen meinen lieben
Nachbarn machen, schließlich sind sie ja nicht direkt
betroffen. Einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Ist halt 'n Dorf,
man kennt sich ja seit Kindesbeinen. Nichts zu machen.
Und du bist neu zugezogen…
[…] treten und schlagen, wenn er seine Interessen wahren muß.
Was sagt Mama?: „Ich laß es ja nicht immer durchgehen“. Prima
Erziehung. Noch 6 Jahre, dann prügelt der Kleine den Schlüssel
für Papas Waffenschrank aus Mama raus - dann Gnade uns Gott…
Hmm, bei verhaltensgestörten Eltern wird es schwer. (Anders kann man das ja nicht nennen.)
Suche eine elementare Lösung. Jugendamt???
Dafür ist, zumindest nachdem was du geschildert hast, noch kein Anlass gegeben.
Mehr als meiner Vorrednerin zuzustimmen fällt mir in so einer verfahrenen Situation leider nicht ein. Aber du musst auch aufpassen, dass du dann in dieser Gemeinde nicht auf einmal der Querulant bist, der nichts anderes zu tun hat, als die Nachbarskinder, die von ihrem Notwegerecht Gebrauch machen, zu fotographieren. Auf dieses Notwegerecht (steht sicher im Grundbuch, oder?) wird wahrscheinlich auch keiner deiner Nachbarn verzichten wollen. Es sei denn, du kannst über die Gemeinde etwas erreichen: Vielleicht kannst du einen neuen guten Weg um dein Grundstück herum durchsetzen, so dass das Notwegerecht nicht mehr erforderlich ist. Für soetwas, falls es überhaupt realistisch sein sollte, brauchst du dann aber einen langen Atem und einen guten Draht zum Gemeinderat.
Viel Glück und gute Nerven
Rossi
An Anja Ständer!!
Hallo Anja!
Habe Deine Mail leider nicht bekommen. Hotmail hat gestreikt.
Schicke doch bitte noch mal.
Danke.
Stefanie.
Hallo Dirk,
wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du einen Garten, durch den Dein Nachbarn und die Freunde seiner Kinder jederzeit hindurchgehen können müssen. Und Deine Nachbarn benutzen ihr Kind, um Deinen Garten zu beschädigen, damit es Dir hier nicht mehr gefällt, oder sie lassen ihrem ungezogenen Bengel alles durchgehen, weil sie von Erziehung nichts verstehen.
Du hast bestimmt schon davon gehört, wie quälend ein Nachbarschaftskonflikt werden kann. Also solltest Du um Entspannung und nicht Verschärfung der Lage bemüht sein.
Hierzu ist es wenig hilfreich, Eltern Vorhaltungen hinsichtlich der Art, wie ihr Kind ist und wie sie es erziehen, zu machen. Meistens finden Eltern nämlich beides OK und zweifeln an Deiner Kompetenz in Fragen der Erziehung ihres Kindes.
Und mit das drohende Herumfuchteln mit der Aufkündigung Deiner Charaktereigenschaft, kinderlieb zu sein, das ist seinerseits wieder kindisch und nicht zielführend.
Dein Nachbar zeigt Unverantwortlichkeit hinsichtlich indirekt bewirkter Schädigungen. Er selbst würde niemals persönlich herüberkommen und Pflanzen herausreißen. Aber Kinder seien halt so, beweisen könne man ohnehin nicht, wer das war usw. Das kann den Umgang mit solchen Menschen schwierig machen.
Aber moralisch argumentierend ist dem auch nicht beizukommen, weil unsere Gesellschaft von dieser Art der Unmoral geradezu durchdrungen und vielleicht sogar in ihrem Bestande darauf angewiesen ist.
Offenbar hast Du ein Anwesen gekauft, das mit einem Wegerecht belastet und darum billiger war. Gleichzeitig hast Du erwartet, daß diese Dienstbarkeit nicht in Erscheinung treten würde. Diese Erwartung hat sich in Deiner Vorstellungswelt in ein Anrecht verwandelt, das alle Anderen zu respektieren hätten; die aber können über sowas nur lachen.
Dein Garten ist also kein Garten, sondern eine Art öffentliche Anlage.
Vielleicht kannst Du den Durchgangsweg als eingezäunte Gasse an der Grundstücksgrenze entlangführen; vielleicht kannst Du Anbauflächen einzäunen, ein abschließbares Treibhaus aufbauen etc., um Privatraum in dem Garten zu bekommen.
Wenn das alles nicht geht, dann ist das Gelände ungeeignet für die von Dir gewünschte Nutzung, dann mußte halt was unempfindlicheres anbauen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Berger
Hallo Wolfgang,
nein, hier hat niemand ein gesichertes Wegerecht und hinter meinem Haus befinden sich ausschließlich landwirtschaftliche Parzellen - und mein Garten.
Alles lief hier bislang auf Toleranzbasis. Wollte ich es genau wissen, würde ich jedem, der den Weg nutzen will, einen Vertrag nach § 917 BGB auf’s Auge drücken - zur ausschließlichen Nutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken. Also mit exakt festgelegter Nutzungshäufigkeit und gegen Rente - von jedem mindestens DM 1.000,-- pro Jahr, bedingt durch die tatsächliche Beeinträchtigung unseres Grundstücks. Mein lieber Nachbar hat mich inzwischen so weit gebracht, die Sache vom Bauaufsichtsamt und vom Anwalt untersuchen zu lassen - mit obengenanntem Ergebnis. De facto habe ich ein Tor gebaut, wer ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Weges hat, bekommt von mir unentgeltlich und ohne Auflage einen Schlüssel für das Tor.
Somit schneide ich aber den Weg für alle Kinder ab, weil ein Vater glaubt, er bräuchte sich an keine Regeln halten. Vor den Exzessen hatten wir viel Spaß hier, alle Kinder kamen und gingen, wann sie wollten. Du mußt nicht glauben, daß ich mich jetzt besser fühle…
Du liegst richtig mit der Einschätzung, daß die Sache mit jeder Ermahnung an den Vater weiter eskalierte. Ich wäre gerne der Klügere gewesen. Mal ganz offen: Eigentlich bin ich’s auch, der Vater ist eine ganz, ganz arme Haut. Sein Horizont endet wirklich leider an seiner Nasenspitze. Doch Toleranz hat gegen Dummdreistigkeit ganz klar verloren. Selbst meine Haustüre wurde - unter Vaters wohlwollender Aufsicht - minutenlang mit Tritten traktiert. Der Kleine hatte mich doch so gerne - also sollte ich mich sonntags Früh gefälligst aus dem Bett schwingen, wenn der Kleine wissen wollte, ob wir denn heute Fußball spielen - obwohl schon lange klar war, daß sich in dieser Hinsicht nichts mehr abspielt.
Hätte ich dem Kleinen endlich mal eine gescheuert, wäre mir eine Anzeige sicher gewesen. Es fand und findet sich IMMER irgendein Grund, warum das Verhalten des Sohnes ok ist. Letzes Jahr versuchte der Kleine in meinem Beisein, eine kleine Konifere auszureissen. Im fünften (!) Versuch, brüllenderweise und unter Androhung von Schlägen, gelang es mir endlich, ihn zum Ablassen zu bewegen. Was sagt Papa?: „Du hast den Stolz meines Sohnes erheblich verletzt, und er ist sehr stolz!“
Na da sag’ ich doch gute Nacht.
Fakt ist, daß der Alte sich hinter der Unberührbarkeit seines Sohnes verschanzt. Der Kleine ist sich Papas schützender Hand sicher, so führt er sich dann auch auf.
GENAU HIER SUCHE ICH EINEN ANGRIFFSPUNKT !!!
Den zu finden, bin ich leider zu dumm, habe sogar schon überlegt, den Kleinen mit einem Extra-Taschengeld zu bestechen…
Bringe ich den Alten zur Raison, gibt es hier wieder für alle eitel Sonnenschein. Doch wie stelle ich das ohne Lobby an???
Ich muß hier nochmals betonen, daß Papa wirklich ein ausgesprochen dummer Mann ist, so unschön das auch klingt.
Doch wie kommt man einem solchen Herrn ohne Gericht und ohne Gewalt bei?
Der Zustand mit dem Tor ist auf schlecht deutsch gesagt Sch…
Beste Grüße
Dirk
Hallo Dirk,
wenn Dich der Bengel gar zu sehr nervt, dann sei’s drum. Hier geht es um keine übliche Nachbarschaftsstreitigkeit. Wehr Dich, auch juristisch. Das geht durchaus.
Zunächst: wenn der Junge ohne Deine Erlaubnis Dein Grundstück betritt, verletzt er Deine Eigentumsrechte (ich gehe davon mit Deinen Worten aus, daß in diesem Fall kein Wegerecht besteht!). Jedesmal, wenn Du ihn in flagranti dabei erwischst (erst recht, wenn er etwas beschädigt) hast Du daher gem. §227 BGB ein Notwehrrecht, nämlich: die „erforderlichen“ Maßnahmen zu ergreifen, um den Angriff auf dieses Dein Recht abzuwehren. Sprich: Du darfst den Bengel hinauswerfen, und Du bist nicht verplichtet, ihn dabei besonders sanft anzufassen. Da Du verhältnismäßig reagieren mußt, wirst Du ihn zunächst auffordern, sofort das Grundstück zu verlassen. Tut er das nicht, darfst Du Gewalt anwenden (im Wiederholungsfall und vor allem, wenn die ersten Aufforderungen an ihm agbeprallt sind, darfst Du künftig im Zweifel davon ausgehen, daß die Mahnung sinnlos ist, uns sie weglassen). Natürlich darfst Du den Jungen nicht verletzen, aber wenn Du ihm ein wenig wehtust (einfach unsanft packen und hinauswerfen, dabei ein bisserl fester zudrücken), wird keiner Dir einen Strick drehen. Sehr effektiv: am Ohr packen wie einen unartigen Schulbuben und rausführen. Es ist wichtig, daß er sich gewaltig uncool dabei fühlt. Machen Sie sich dabei kräftig über in lustig (so, Du kleine Rotznase, kleinen Kindern muß man den Weg zeigen, nicht wahr, schau, da gehts lang…)
Die IDee ist vielleicht auch sonst nicht schlecht: mit solchen Leuten wirst Du am besten fertig, wenn Du Dich über sie lustig machst. Dumme Menschen hassen es, ausgelacht zu werden (Humor setzt Selbstironie voraus, das geht nicht ohne Gehirn), und sie lieben es, andere wütend zu machen. Ich weiß nicht, ob Du folgendes fertigbringst: aber wahrscheinlich kannst Du Deinen Nachbarn zur Weißglut bringen, indem Du jedesmal, wenn Du ihm begegnest, anfängst, leise vor Dich hin- und ihn auszulachen. Begegne ihm mit leiser Ironie. Gib ihm das Gefühl, daß es Dir regelrecht Spaß macht, seinen Sohn am Schlafittchen zu packen; und laß durchblicken, daß Du einen Vater, der sich von einem kleinen Buben auf der Nase herumtanzen läßt, für eine hochgradig lächerliche Figur hältst. Eine gute Gelegenheit dazu besteht, wenn Du wirklich seinen Sohn einmal ein wenig härter anfaßt (wie gesagt, Notwehrrecht!). Vermutlich kommt dann Papa voller Ingrimm angeschossen. Jetzt ist es an Dir, den Überlegenen zu spielen. Höre ihn ruhig an, mit einem freundlichen Schmunzeln. Sag erst mal gar nix; das wird ihn früher oder später zu verwirren beginnen. Im passenden Moment kommt dann ganz ironisch-kleinlaut: hab ich seinen Stolz verletzt? Oh das tut mir aber leid, wo er doch ein so stolzer Junge ist. Wär ich auch, wenn mir mein eigener Papa permament in den Hintern kriechen würde… hihihi… (und an dieser Stelle beginnst Du zu glucksen und steigerst es nach Bedarf bis zu einem gewaltigen Lachanfall (je mehr er sich nämlich aufzuregen beginnt).
Wann immer Dir in Zukunft der Nachbar begegnet und eine irgendwie herausfordernde Situation entsteht: sieh nicht peinlich berührt zur Seite, sondern lach ihm recht nett ins Gesicht und ruf hinüber: schönen Gruß an Ihren Sohn, Herr Nachbar!, oder: Stolz, Herr Nachbar, is ganz wichtig, Herr Nachbar…!; oder auch nur frisch-fröhlich: Guten Morgen, Herr Nachbar! Und im Anschluß lachst Du leise in Dich hinein. Im Idealfall wird er sich durch eine Konfrontation mit Dir jedesmal lächerlich gemacht fühlen, und das nimmt ihm jeden Spaß daran.
Übrigens auch eine gute Methode, bei den Nachbarn nicht als Querulant zu gelten (Du stehst drüber! Nicht aufregen, auslachen!). Bedenke nur eines: eine Konfrontation wie oben geschildert kann manche Leute so wütend machen, daß sie handgreiflich werden.
Was den Jungen angeht: spätestens beim dritten mal wird er anfangen, abzuhauen, wenn Du dich ihm auf Deinem Grundstück näherst. Das ist schon ein erster Erfolg! Nur darf er keinen Spaß daran entwickeln, mit Dir Fangen zu spielen. Komm ihm mit einem breiten Grinsen ganz gemütlich entgegen und schwenk mit einem leichten Grinsen die Hand, ihm seine Ohrfeigen andeutend: Hallo Rotznase! (bin mir sicher, daß dieser Begriff ihn sehr ärgern würde). Wenn er es auf ein Fangelenz-Spiel anlegt, kauf Dir ne Hochdruck-Wasserspritze am langen Gartenschlauch und dusche ihn gelegentlich kräftig ab (wenn er anders nicht vom Grundstück zu kriegen ist, das denkbar mildeste Mittel, nicht wahr? Notwehr!)
Ansonsten gibt es auch noch juristische Mittel. Wenn der Junge irgendetwas im Garten beschädigt (und sei es nur ein Blumenbeet), dann ist er dafür schadenersatzpflichtig. Du kannst den zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes erforderlichen Geldbetrag verlangen (§249 BGB). Stell ihm das in Rechnung, was ein Gärtner verlangen würde, der das Beet wieder herrichtet, die Plfanze wieder eingräbt, die Tür wieder anstreicht etc. Wenn Du vorher (mit freundlich-sarkastischer Überlegenheit…) den Vater nochmals aufforderst, dafür zu sorgen, daß sein Sohn Deinem Grundstück fernbleibt, ihn auf seine Aufsichtsplfichten hinweist und darauf, daß Du ihn für alle Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen könnten, verantwortlich machen wirst (gar nicht konreter werden!), dann kannst Du das mit besten Chancen vor Gericht bringen (frag Deinen Anwalt). Am besten im Gusto: was für ein Riesenspaß! Tja Herr Nachbar, ärgerlich, wenn man nicht mal mit dem eigenen Sohn fertigwird…
Da mehrfache Versuche, mit Vater und Sohn zu sprechen, fruchtlos geblieben sind, kannst Du auch auf Unterlassung der Eigentumsstörung klagen - „unter Androhung eines Ordnungsgeldes“ von, na sagen wir mal, 5000 DM. Bin mir gerade nicht ganz sicher, aber die Drohung direkt an die Eltern gerichtet werden kann, folgenderweise: Es wird festgestellt, daß Herr und Frau X ihr elterliches Aufsichts-und Erziehungsrecht über ihren minderjährigen Sohn Z dahingehend auszuüben haben, daß Z das klägerische Grundstück, Adresse (Flur-Nr)… nicht mehr betritt. Bei Zuwiderhandlung, insbesondere wenn Z das Grundstück in der Zukunft wiederholt betreten sollte, wird eine Ordnungsstrafe von 5000 DM gegen die Beklagten fällig.
Etwas in der Art.
Gruß, Jw.
Hallo Dirk,
eigentlich kann ich Dir gar nicht viel neues sagen. Wenn Du so en halböffentliches, kinderfreundliches Idyll trotz dieser vandalistischen Tendenzen aufrechterhalten willst, dann muß Du die Hardware entsprechend konfigurieren.
Also weniger den Zugang sperren, sondern einen für andere unzugänglichen Privatbereich absperren.
Wenn Dein Nachbar ein unverbesserlicher Depp ist, dann ist er ein unverbesserlicher Depp, also sowohl Depp als auch unverbesserlich.
Wolfgang
Hallo Jürgen,
danke für die ausführliche Antwort. Habe mich bereits nach dem letzten Krach (24.03.) auf das breite Grinsen verlegt. Werde die Nummer nun auch konsequent durchziehen. War mir aber nicht sicher, ob ich eine Unterlassungsklage durchsetzen könnte, da ja die Rechtsprechung doch relativ kinderfreundlich ist (spricht ja auch in 99% der Fälle alles dafür).
Ich stelle mich trotzdem zunächst mal auf einen ertraglosen aber lustigen Sommer ein.
Nochmals Danke!
Gruß
Dirk
Hallo Wolfgang,
danke für Deine Antworten. Bin inzwischen zuversichtlich, die Sache diesen Sommer in den Griff zu kriegen - muß halt mal meine Taktik 'ne Weile umstellen. War leider zu sehr in der Sache gefangen, als daß ich selbst auf die Lösung gekommen wäre. Die Dummheit war wohl doch ansteckend. Jetzt wird alles gut werden!
Gruß
Dirk
Sag Deinen Nachbarn: Kindergeschrei ist die Musik von Morgen.
Außerdem kann man sich ja auch auf Ruhezeiten einigen.
z.B. Morgens nicht vor 8
Mittags von 1 - 3 Mittagsruhe
und abends ab 21 Uhr ist auch Ruhe.
Das sollte man mit seinen Kindern (zumindest mit dem Älteren) besprechen und den Nachbarn mitteilen.
Ansonsten laß die klagen.
Kinder gehören zum Leben.
Gruß
PiRo
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