Auch ein EU-Land ist berechtigt/verpflichtet (!) Personaldokumente zu kontrollieren. Es muss ja nicht bei der Grenze sein…
Dazu würde ich mir von den Eltern unbedingt ein Schreiben geben lassen, dass eine Berechtigung besteht, das Kind mitzunehmen.
Darin sollte unbedingt der Name der Erziehungsberechtigten und des Kindes vermerkt serin, das Verwandtschaftsverhältnis und der Zeitraum und Ort, wohin die Reise mit dem Kind gehen soll.
Leider kommt es immer wieder zu Kindesentziehungen - die Polizei ist also angehalten, Kinderausweise und Berechtigungen genau unter die Lupe zu nehmen. Das kann durchaus auch ohne erkennbaren Grund geschehen.
Personalausweise/ Identitätskarten:
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.
Reisepässe:
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Das stammt von http://www.derreisefuehrer.com/daenemark/reisepasse-visa
Vielleicht kann das hier hilfreich sein?
http://www.oeamtc.at/portal/vollmacht-fuer-allein-reisende-kinder+2500+1143534
Auf jeden Fall:
Unbeschwerten und schönen Urlaub!
dafy