Kinderreisepass Dänemark

Ich will demnächst mit meiner Nichte 1 Woche Urlaub in Flensburg machen und an 2 Tagen auch ein Tagesausflug nach Dänemark machen. Ein Kinderausweis für meine Nichte ist schon beantragt, man weiß aber nicht ob der rechtzeitig fertig ist. Meine Frage: Kann ich auch die Geburtsturkunde von meiner Nichte mitnehmen, fallls der Ausweis bis zum Urlaub nicht fertig ist. Ich brauche ja, bei einer eventuellen Kontrolle, etwas zum vorlegen.

Gruß Diana

Hallo,

wirklich schlauer bin ich jetzt noch nicht, einer schreib tdas, der andere das.

Wenn der Ausweis meiner Nichte bis Ende kommender Woche nicht fertig ist, lass ich mir von ihren Eltern (meine Schwester mit Partner) eine Reiseberechtigung mit Geburtsurkunde des Kindes aushändigen. Besser, ich habe irgendwas mit, als wenn ich in Dänemark kontroliert werde und nichts nachweisen kann. Die Wahrscheinlichkeit kontroliert zu werden ist wahrscheinlich sehr gering. Aber Sicher ist Sicher.

Hallo!

Du wirst überrascht sein, aber Dänemark ist EU-Mitglied und niemand wird Dich oder die Enkelin nach Ausweisen fragen !
Wenn es Dich beruhigt, nimm halt die Geburtsurkunde mit.

MfG
duck313

Auch ein EU-Land ist berechtigt/verpflichtet (!) Personaldokumente zu kontrollieren. Es muss ja nicht bei der Grenze sein…
Dazu würde ich mir von den Eltern unbedingt ein Schreiben geben lassen, dass eine Berechtigung besteht, das Kind mitzunehmen.
Darin sollte unbedingt der Name der Erziehungsberechtigten und des Kindes vermerkt serin, das Verwandtschaftsverhältnis und der Zeitraum und Ort, wohin die Reise mit dem Kind gehen soll.
Leider kommt es immer wieder zu Kindesentziehungen - die Polizei ist also angehalten, Kinderausweise und Berechtigungen genau unter die Lupe zu nehmen. Das kann durchaus auch ohne erkennbaren Grund geschehen.

Personalausweise/ Identitätskarten:

[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.
Reisepässe:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Das stammt von http://www.derreisefuehrer.com/daenemark/reisepasse-visa

Vielleicht kann das hier hilfreich sein?
http://www.oeamtc.at/portal/vollmacht-fuer-allein-reisende-kinder+2500+1143534

Auf jeden Fall:
Unbeschwerten und schönen Urlaub!

dafy

Ich persönlich würde mich auf jeden Fall an das Gesetz halten, also Ausweis des Kindes und Vollmacht der Erziehungsberechtigten (auch im Inland notwendig, zumindest in Ö). Wie sonst soll in Fall des Falles bewiesen werden, dass eine Erlaubnis besteht? Für die Nichte wäre das sonst eher unangenehm aufregend als spannend und erholsam!

Sollte der Ausweis/Pass nicht rechtzeitig fertig sein, kann auch ein vorläufiges Ausweispapier oder ein regulärer Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden, siehe http://www.langenlonsheim.de/ausweise.html

Eine entspannte Zeit!

dafy