Kinderspielzeug im Gemeinschaftsgarten

@Christa

Ich finde Deine Ansicht einschlägig und wenig objektiv. Einzig @C_Punkt scheint sich hier in meine Lage versetzen zu können und zumindest objektiv zu antworten.

Du hast Dein Problem als Rechtsfrage verkauft und da ist die Sachlage schon ziemlich eindeutig. Selbst wenn man über die Optik argumentieren wollte: da steht Kinderspielzeug wie in Millionen anderen Gärten auch. Dich mag das stören, aber objektiv ist der Garten weder verschandelt noch setzt das den Wert der Immobilie herab. Wie ich anfänglich schon schrieb (und der Artikel war eigentlich schon erschöpfend zu dem Thema) sähe das anders aus, wenn dort Müll, Schutt oder Unrat gelagert würde. Aber das ist ja nicht der Fall.

Schon klar, aber das Ziel ist ja, über die Lästigkeit des Wegräumens zu erreichen, daß das Zeug und die Kinder da gar nicht erst hingestellt werden. Das meinte ich mit Schikane: einen rechtlichen Grund finden, damit das Zeug wegmuß und am nächsten Tag vielleicht nicht sofort wieder hingestellt wird.

Wie gesagt: auf dem rechtlichen Weg kommst Du nicht weiter. Wenn fragen und bitten nicht hilft, wird sich der Zustand wohl nicht ändern. Die Menschen dürfen den Garten nutzen und diese Art der Nutzung ist rechtlich nicht zu beanstanden.

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@C_Punkt

Du hast mich falsch verstanden!

Ich sagte nichts davon, dass der Garten nicht benutzt werden darf oder soll.

Ich habe danach gefragt, ob ich verlangen kann, dass der Garten NACH Benutzung wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss.

Warum, wieso, weshalb ist völlig unerheblich.

Der Gemeinschaftsgarten darf von jedem GENUTZT werden.

Es steht nirgends geschrieben, dass er als DAUERABSTELLFLÄCHE genutzt werden darf!

Alles was ich sonst geschrieben habe, ist mein persönliches Empfinden. Das hat allerdings überhaupt keine Relevanz.

Wie gesagt: das erklärte ich alles schon.

Jede Nutzung ist erlaubt, die andere nicht in ihrer Nutzung stört oder anderweitig unzumutbar belästigt.

DAS stört dich?

Das ist jetzt nicht dein Ernst?

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[Tokei_ihto] Jeder hat ein Recht auf meine Meinung.

Und jeder hat auch das Recht auf seine eigene Meinung. :wink:

Ich denke, dass hier objektiv betrachtet keine unzumutbare oder unzulässige Nutzung der Wiese stattfindet.

Es ist dir natürlich gestattet, das ganz anders zu bewerten. Wie du aber sicher festgestellt hast, bist du mit dieser Einschätzung hier ziemlich alleine.

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@X_Strom -> okay

Wenn du in einer Miet- oder Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus lebst, musst du damit rechnen, dass deine Mitbewohner andere Vorstellungen von Ordnung, von zumutbarer Lautstärke, von Aktiv- und Ruhezeiten haben als du. Wenn sie Kinder haben, kommen diese wenigstens dereinst für deine Rente auf (ja, ich weiß, das ist in dem Zusammenhang unsachlich).
Du wirst immer Leute haben, die nach 22 Uhr mit Absätzen auf dem Laminat über dir stöckeln, die Kinder barfuß trampeln, die Kohl kochen und dann die Wohnungstür aufmachen, das sog. Russische Lüften, die in der Mittagsstunde und bis nach 3:00 Uhr lautstark orientalische Musik hören, die den Hausboden voller stinkender Turnschuhe stellen, die mit dem Auspuff zur Hausseite und nicht, wie es per Dekret vorgeschrieben ist, zur Straße hin einparken, die dank vielköpfiger Mischpoke den Waschmaschinen- und Trocknerraum und den Fahrradkeller für sich allein beanspruchen … du kommst aus dem Aufregen nicht mehr heraus.

Nimm dir dochmal eine Flasche Rotwein, ein gutes Buch und entspanne dich, sonst ereilt doch noch ein unzeitiger Herzinfarkt.

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Bis ich das Bild gesehen habe, habe ich noch ein gewisses Verständnis für Dich aufgebracht, weil es Kinder und Kinder bzw. Familien und Familien gibt, und man da natürlich schon mal ins Klo bzgl. der Mitbewohner/Nachbarn greifen kann. Und dann ist es auch nachvollziehbar ggf. anwaltliche/gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um wieder zu erträglichen Wohnverhältnissen zu kommen.

Aber was hier auf dem Bild zu sehen ist, ist weder viel noch unaufgeräumt. Es liegt auch kein Dreck oder Abfall herum, die Sachen machen einen hochwertigen/neuwertigen Eindruck und sind kein hässlicher und gefährlicher Schrott.

Zu deinen eigenen Nutzungswünschen äußerst Du Dich nicht ansatzweise konkret, und insoweit ist nicht nachvollziehbar, wie diese Dinge Dich hierbei stören könnten. Und nein, eine rein subjektiv empfundene optische Beeinträchtigung des Blickfelds zählt nicht. Und nachdem Du hier ja auch aus deinem Herzen keine Mördergrube gemacht hast, worum es Dir eigentlich geht, kann man Dir wirklich nur den guten Rat geben, jegliche weitere Bemühungen in diese Richtung sofort einzustellen, bevor Du hinterher derjenige bist, der Ärger und Kosten an den Hacken hast. Denn auf Basis der im Bild dargestellten Situation vor Gericht zu gehen, wird zu nichts weiterem führen, als dass Du hinterher die Kosten des Verfahrens an der Backe hast, und Dich als williges Opfer für künftige Klagen deiner Mitbewohner angeboten hast, die dann ggf. auch mal eine Chance wahrnehmen werden, es Dir dann mit gleicher Münze zu vergelten, wenn Du Dich irgendwo und -wie angreifbar machen solltest.

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Solchen Leuten wird für gewöhnlich immer passend rausgegeben.

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Kann mir nicht vorstellen, dass damit mal jemand beim Anwalt war. Das musst du mit den Eltern klären. Einfach mal freundlich drauf hinweisen.

Ich bin kein Jurist, aber was du hier betreibst gegen mich und mein Unternehmen, ist übelster Rufmord.

Sollte das nicht sofort aufhören, werde ich Anzeige gegen dich erstatten.

Rufschädigende Aussagen gehören als Verleumdung oder üble Nachrede zu den Straftaten gegen die Ehre, welche in den §§ 185 ff. StGB geregelt werden.

Quelle

Rufschädigende Aussagen? Dass du Behauptungen ohne Hand und Fuß aufstellst, sieht ein Blinder mit Krückstock.

Mach dich ruhig noch lächerlicher …

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