Kinderspielzeug im Gemeinschaftsgarten

Servus…

Jeder Wohnungseigentümer (4) hat einen eigenen Gartenanteil. Entweder seitlich oder hinter dem Haus.

Es gibt noch einen größeren Vorgarten. Das ist der Gemeinschaftsgarten.

Dieser wird nun von 2 der 4 Familien gerne als Kinderspielplatz verwendet.

Gegen die Nutzung sagt keiner was.

Es wird dabei Kinderspielzeug stehen gelassen. Und zwar täglich ohne es weg zu räumen.

Müssen wir anderen beiden Mieter/Eigentümer das ebenfalls dulden?

Ich bin der Meinung, dass der Vorgarten nach Nutzung täglich leer zu räumen ist. Also Plastikrutsche, Stühle usw. zu entfernen sind.

Gibt es hier entsprechende Urteile?

Vielen Dank und Gruß

nec

Bestimmt,hoffentlich aber nicht in deinem Sinne. Das ist absoluter „Kinderkram“ und passt ja vorzüglich zur Nutzung durch Kinder der Bewohner.

Wo steht dernn geschrieben, es müsste alles weggeräumt werden ?
Wie immer käme es auf die Menge des Spielzeugs/Spielgerätes an. Wenn das wie ein nicht abgeholter Sperrmüllhaufen aussähe, na gut, da mag man einschreiten.
Aber sonst ?
Grundsätzlich könnt ihr 4 Eigentümer alles mögliche beschließen, so auch deinen Wunsch, nach Spielende(nachmittags/abends) alles wegzuräumen. Nur bei 2 Eigentümern, die nichts dagegen haben kann man keine Mehrheit erreichen und anderes beschließen.

Ich kann beim besten Willen keine missbräuchliche Nutzung erkennen.

MfG
duck313

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In einem deutschen Garten muss Zucht und Ordnung herrschen, also bitte!

Das sehe ich auch so …

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Da kommt unmittelbar die Frage auf, was eigentlich unter Nutzung zu verstehen ist. Darf man auf einem Gemeinschaftsgrundstück grillen, sofern die „Abgase“ niemanden stören? Aber klar. Muss man den Grill jeden Abend wegräumen, auch wenn er niemanden in seiner Nutzung des Grundstücks stört? Wohl eher nicht. Warum stört also Kinderspielzeug, das eigentlich nur rumliegt, aber niemanden wiederum in seiner Nutzung des Grundstücks stört?

Schon wenn Mieter ein Gartengrundstück mitnutzen, müssen schon hohe Hürden übersprungen werden, bis man eine bestimmte Nutzung als Eigentümer untersagen bzw. unterbinden kann. Bei Eigentümern unter sich ist die Schwelle noch einmal höher. Letztlich ist nur untersagt, was eine bauliche Veränderung darstellt oder eben die Rechte (insbesondere das auf Nutzung des Grundstücks) der anderen Eigentümer erheblich einschränkt. Das wäre z.B. gegeben, wenn das Grundstück von außen einsehbar wäre und zur Ablage von Schrott, Müll und anderem Gerümpel genutzt würde.

Das ist hier erkennbar nicht der Fall.

Gruß
C.

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Genau! Da ist ja schon Zwergenreich (Kinder). Organisiere doch eine Zwergen-Demo mit deinen Forderungen:

Allmächtger! Habt Ihr sonst nix Besseres zu tun?
Beeinträchtigt Euch das stehengelassene Spielzeug beim Betreten und Verlassen des Hauses, stinkt es, macht es Dreck, gibt´s nächtsnes Töne, von sich?
Wenn nicht, abregen und sich sagen, dass man mit der Duldung etwas dazu beiträgt, Kindern ein einigermaßen kindgerechtes Leben mit zu ermöglichen.
ramses90

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Hallo,
warum vertragt ihr euch nicht einfach und nutzt den Garten auch gemeinsam, so wie du es beschreibst? Was du anmerkst ist, dass ein Gemeinschaftsgarten doch bitte schön von jedem einzeln genutzt werden soll. Und wenn dich die Spielsachen nerven, weil sie im Weg rumliegen und du drüber steigen musst, dann teil das doch den Pratzen deiner Mitbewohner persönlich mit und lass ein paar Süßigkeiten springen, wenn sie aufräumen.
Boah, ist das denn sooo schwierig miteinander klar zu kommen? Ich habe mein Leben Lang noch keine behördliche Regelung gebraucht um mit meinen Mitmenschen zurecht zu kommen.
Gruß

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Es kommt drauf an. Wenn die Sachen so breit gestreut sind, dass überhaupt kein Durchkommen mehr ist, ist das nicht hinzunehmen.
Jetzt hat man zwei Möglichkeiten, oder sagen wir mal zweieinhalb. Man kann den Rechtsweg beschreiten und sich damit bis zum EuGH hochklagen, (kann man machen, wenn man zuviel Zeit und Nerven zum Aufreiben übrig hat) , mit den Leuten nochmals reden, oder die Sachen selbst so ein bisschen wegschieben, wenn sie Durchweg oder Sicht behindern und/oder dem Ästhetischen Gemeinschaftsempfinden nicht entsprechen und damit den Weltfrieden, zumindest den bei euch in der Ernst-Kaltenbrunner-Straße 10-12, zu stören imstande sind.

Ironie ist dir wohl fremd … Ich hab’s zur Kenntnis genommen!

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Naja, wenn ein Demo-Zwerg in deinen Augen keine Ironie ist …

Ist ja alles ganz toll, dass Ihr alle so kinderlieb seid. Finde ich wirklich prima. Ich bin auch Kinderlieb. Alles gut.

Aber ich habe auch keine eigenen Kinder. Und habe mich bewusst dagegen entschieden. Hatte das Glück Kinder mit groß ziehen zu dürfen.

So… Und ich möchte gerne meine Ruhe genießen.

Deshalb möchte ich, natürlich nur im Rahmen meiner Möglichkeiten, mir die Ruhe einräumen, die mir meine Nachbarn durch Ausdehnung Ihrer gesetzlichen Möglichkeiten allerdings einschränken.

So. Und nicht jeder möchte alle 10 Jahre neue Mieter und darauf warten, dass andauernd Kinder groß und somit ruhiger werden.

Wenn es also dazu beiträgt, dass vor meinem Schlafzimmerfenster ein bisschen ruhiger zugeht, weil es für die Nachbarn einfach müßig ist, jeden Tag die Sachen hin und her zu räumen und sie sich daher lieber etwas auf den -eigenen- Gartenanteil beschränken, der ja in dieser Zeit nicht genutzt wird, dann fände ich das wirklich schön!

Im Gegensatz zu Euch allen überaus kinderlieben Menschen, gibt es nunmal auch Menschen, die einfach ein wenig anders ticken. Und das ist genauso zu respektieren, wie es Menschen gibt, die gerne ihren Kindern die Möglichkeit zum toben zu geben.

Ich kann das nicht unterbinden. Aber Rücksichtnahme ist ein Geben und Nehmen. Auf mich wird jedenfalls keine Rücksicht genommen. Ich werde ja nicht einmal gefragt. Warum auch? Das Gesetz erlaubt es. Also wird es getan. Gut. Damit muss ich nunmal leben. Tue ich auch.

Wenn ich aber die Möglichkeit habe, andere auch meine Grenzen aufzeigen zu können, dann würde ich das gerne tun können. Deshalb meine Frage hier.

Und es ist mir dabei völlig gleich, dass an meine Moral appeliert wird. Ich möchte einfach nur wissen was mein Recht ist. Sonst nichts. :slight_smile:

Danke! Für die Zeit zu lesen und zu verstehen…!

Anbei mal ein Foto, von dem was ich meine. Klar. Es ist nicht viel was da steht. Aber: Muss ich wirklich hinnehmen, die Sachen jeden Tag, den ich den Platz verwenden möchte, selbst weg stellen zu müssen?

Sry, aber das kann niemandes Ernst sein…

Ich möchte einfach nicht dauernd Sachen weg räumen müssen. Ich finde es gebietet der Anstand, dass jeder seine Sachen nachdem er sie benutzt hat, selbst weg räumt. Und zwar dahin wo sie hingehören: In den eigenen Garten! :slight_smile:

Was genau willst Du denn genau an den Stellen machen? Inwieweit genau wirst Du denn in der Nutzung des Grundstücks eingeschränkt?

Ich erklärte doch ausführlich, wie sich die Rechte von Eigentümern untereinander bei der Nutzung eines Gemeinschaftsgrundstücks darstellen. „Nervt mich“, „sieht nicht so aus wie ich das möchte“ oder „ich will einfach aus Prinzip, daß die ihre Plörren wegräumen, weil mich die Kinder an sich schon stören“ sind keine hinreichenden Argumente. Zumindest aus rechtlicher Sicht muß da konkret benannt werden können, wie Dich diese Nutzung des Grundstücks bei der von Dir geplanten Nutzung beeinträchtigt.

Und bitte: niemand hat gesagt, daß es geil ist und Du es toll finden sollst, wenn Kinder den ganzen Tag schreien, toben und rumlärmen. Das finden in der Regel nicht einmal Eltern geil, weswegen die bei Dir im Haus im Zweifel auch heilfroh sind, daß sie mit ihnen in den Garten gehen können. Erstens hallt es da nicht so und zweitens können die sich da auch mal für einen Moment selbst beschäftigen.

Es geht mir weniger um die Nutzung. Sondern einfach darum, dass der Vorgarten bei Nichtnutzung ordentlich aussieht und ich in dieser Zeit meine Ruhe habe. Nicht nur mein SZ geht zum Garten hin. Auch mein WZ ist in diese Richtung ausgerichtet.

Wenn alles mit Zeiten läuft, sagt kein Mensch was. Mal ein paar Stunden usw.

Es ist doch klar, dass die Eltern es sich einfach machen und gerne dauernd den Teil nutzen, wenn sie ihre Sachen bequem dort stehen lassen können. Oder?

Wenn sie es jedes Mal andauernd von hinten nach vorne räumen müssten, wäre es auf Dauer ganz schön nervig. Und sie würden es eben nicht jeden Tag tun. Sondern ihre Kinder lieber auch mal im eigenen Garten spielen lassen.

Darum geht es mir im Grunde.

Das ist aber der einzig relevante Grund, wenn man mal von so Dingen wie unzumutbarer Belästigung absieht, mit dem Du das Zeug da wegbekommst. Aus rechtlicher Sicht.

Mit anderen Worten: Du willst sie schikanieren, damit die Kinder weniger da sind und Du häufiger Deine Ruhe hast. Das mag aus Deiner Sicht ein taugliches und angemessenes Rezept sein; rechtlich kommst Du so aber nicht weiter.

Ich will damit übrigens nicht sagen, daß ich Dein Anliegen nicht nachvollziehen kann. Ich kann das sogar sehr gut nachvollziehen, aber darum geht es ja nicht.

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Das dort liegende Spielzeug ändert an deiner Ruhe exakt GAR NICHTS.

Und ob es schön aussieht interessiert dich NULL wenn du in deinem Zimmer sitzt.

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Das

musst du mir mal bitte erklären: wieso hast du NICHT deine Ruhe, wenn der Garten nicht benutzt wird? Die Sachen, die da stehen, werden wohl kaum Krach machen.

Auch hier willst du mir nicht erzählen, dass sie 24/7 den Garten nutzen.

Ach, es ist bloß reine Schikane! Tja, dann musst du dir wohl ein Eigenheim (Einfamilienhaus, denn Eigentumswohnung kann das gleiche Problem haben) anschaffen und ans Tor ein Schild „Für Kinder verboten“ nageln. Aber pass auf, dass das Grundstück groß genug ist, sonst musst du auf den unordentlichen Garten des Nachbarn gucken!

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Tja Christa… Du verstehst mich leider nicht. Daher hilft mir Dein Beitrag leider nicht.

Es geht mir auch um einen ordentlichen Vorgarten. Dafür zahle ich auch dessen Pflege mit!

Doch, ich verstehe dich sehr gut, deshalb habe ich meinen eigenen Garten.

Und wenn dich drei Menschen (@C_Punkt, @anon2160089 und ich, die dir zeitgleich inhaltlich ähnlich geantwortet haben) nicht verstehen, solltest du dich fragen, ob es nicht doch nur dein alleiniges Problem ist.

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@C_Punkt:

Das ist aber der einzig relevante Grund, wenn man mal von so Dingen wie unzumutbarer Belästigung absieht, mit dem Du das Zeug da wegbekommst. Aus rechtlicher Sicht.

Nun… Es geht auch um das optische Ansehen. Ich denke schon, dass das ein kritikfähiger Punkt ist.

Nein. Schikane wäre es, wenn eine Aktion von mir ausgehen würde. Aber das tut es ja nicht. Ich möchte dass die Leute ihre eigene Unordnung weg räumen. Und zwar dahin, wo es ihr Platz ist: Im eigenen Gartenteil!