Hallo,wir haben seit diesem Jahr ein Kind.
Wir wollten einen Riester Vertag für meine Frau abschließen.Muss dieser Vertag noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, wenn wir die 300 Euro Kinderzulagen erhalten wollen?
Oder reicht es diesen Vertag nächstes Jahr abzuschießen?
Da die Zulagen immer nach dem Vorjahr berechnet werden.
Ist dieses auch so bei den Kinderzulagen?
Vielen Dank
Hallo! Das ganze Thema ist ausführlich im Internet nachzulesen. Oder in die Suchmaschine „riesterrente+kinderzulage“ eingeben. Es gibt da noch mehr Punkte, die maßgeblich sind und beachtet werden müssen. Mit zwei Sätzen ist das nicht zu beantworten. Nur so viel: Wird der Vertrag erst in 2015 abgeschossen, gibt es auch erst ab 2015 bzw. in 2016 für das Jahr 2015 Zulagen.
Ob das mit 2014 noch klappt? Ich habe da meine Bedenken! Auf jeden Fall würde ich mich mal umgehend an einen Versicherungsfachmann wenden. Es ist ja auch noch zu überlegen, welche Form des Riester-Sparens man wählen soll (Private Rentenversicherung? Fonds- oder Banksparplan?).
In diesem Sinne- viel Glück!
Hallo,
nicht die Zulagen richten sich nach dem Vorjahr; sondern der (optimale) Beitrag um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen richtet sich nach dem Vorjahreseinkommen.
Hatte die Frau 2013 z.B. ein Einkommen von 20.000, so wäre die Rechnung:
4% von 20.000= 800 € Jahresgesamtbetrag - hiervon trägt der Staat 154 Grundzulage zzgl. 300 € Kinderzulage - Eigenbeitrag ergo 346 €. Hatte die Frau in 2013 kein Einkommen - so wäre ein Mindesteigenbeitrag von 60 € fällig um in den Genuss der Zulagen zu kommen. Unter diesem Gesichtspunkt kann es evtl. durchaus sinnvoll sein noch in diesem Jahr einen Vertrag abzuschliessen - rückwirkend per 1.1.14
Gruß
J.K.
Sorry
und hallo,
die empfohlene Seite ist in meinen Augen nichts anderes als eine AdressBeschaffungsMaschine. Informationen würde darüber nicht anfordern.
Gruß
J.K.