Kindesentzug...KInd entführen...mitnehmen und nicht wiederbringen

Hi @all,

meine exfrau (gemeinsames Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat vor unsere gemeinsame Tochter (lebt bei mir seit 2 jahren) zum Urlaub abzuholen und nicht wiederzubringen sondern in einer großstadt unterzutauchen bis das gericht was entschieden hat. ich war schon beim JA aber die können da nicht viel machen da beide Eltern das recht habe… was kann ich tun? meine kleine hat hier alles… oma opa kindergarten freunde und und und… und sie will sie wiederhaben einfach so weil es ihr gerade in den sinn kommt?

hilfe

Woher weißt du, dass deine Ex das vorhat? Hast du Beweise?
Im Zweifelsfall könntest du die Rausgabe des Kindes verweigern ( zB mit Krankheit begründen), das würde ein Verschwinden der Ex im Moment verhindern, aber ob du dir damit langfristig für zukünftige Verhandlungen über den Verbleib des Kindes einen Gefallen tust, weiss ich nicht. Solltest du bereits einen Anwalt haben dann kontaktieren bzw dir einen besorgen besonders wenn du deinen Verdacht beweisen kannst

Hallo.

Hier heißt es zur Aufenthaltsbestimmung, es „muss eine grundlegende Übereinstimmung gegeben sein, die bereits dann vorliegt, wenn nicht zu erwarten ist, dass der andere Teil erhebliche Bedenken gegen die Ortswahl hat. Erhebliche Bedenken sind ganz besonders dann anzunehmen, wenn der fragliche Ort mit dem Kindeswohl nicht vereinbar scheint.

Hier scheinen nun wohl erhebliche Bedenken zu bestehen, was zwar nicht heißen muß, daß der befürchtete Umzug dem Kindeswohl schadet, aber das Jugendamt macht es sich in dem Fall möglicherweise sehr leicht.

Ein Anwalt für Familienrecht sollte dir genau sagen können, welche Möglichkeiten du hast.
Wenn „das Gericht was“ zu entscheiden hat, und es dem Kind bis dato gut geht, wird es der Mutter sicher nicht positiv angerechnet, sollte sie tatsächlich „in einer Großstadt untertauchen“.

Gruß,

Kannitverstan