Kindesmisshandlung

Hallo!
Ich weiß nicht genau, ob dieses Board nun das richtige ist, aber ich befinde mich in einer schwierigen Situation und weiß nicht genau an wen bzw. wohin ich mich wenden soll.
Es geht darum, dass ich eine Cousine habe, die vor einigen Jahren einen Sohn bekommen hat (ist nun fast 5 ).
Nach einigen Monaten trennte sie sich von ihrem damaligen Mann und kam mit dem Kind zu meiner Tante (ihrer Mutter).
Es stellte sich heraus, dass meine Cousine überhaupt keinen Bezug zu ihrem Kind hatte, das Kind weinte ständig in ihrer Nähe, hat höllische Angst vor dem baden und anderen ganz normalen Dingen.
Mit einem jahr konnte das Kind nicht sitzten geschweigedenn erste Wörter sprechen.
Bei der Geburt und den nachfolgenden Untersuchungen wurde das Kind allerdings als völlig gesund befunden.
Mittlerweile gilt er als schwertbehindert, was auf Misshandlungen in frühster Kindheit zurück zu führen ist.
Nach einigen Wochen zog meine Cousine aus, ohne ihr Kind.
Seit dem Tag hat sie auch keinen Kontakt mehr zu ihrem Sohn, erkundigt sich nicht mal.
Das Jugendamt hat ihr weder das Sorgerecht entzogen noch einen Vormund beantragt ( das Kind lebt weiterhin bei meiner Tante).
Meine Cousine lebte von Sozialhilfe und Kindergeld.
Das Kindergeld bekommt mittlerweile meine Tante und die Sozialhilfe wurde auch aufs Minimum gekürzt, da kein Grund besteht, dass meine Cousine nicht arbeiten gehen kann.
Nun hat sie Mietrückschulden von 2 Jahren und eine Räumungsklage.
Sie sollte nun an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme teilnehmen, und plötzlich ist sie " schwanger".
Nun meine Frage.
Was kann man unternehmen.
Aus erzählungen von ihrem Bekannten ist klar, dass sie den Kleinen damals geschlagen, geschüttelt, verwarlost hat lassen.
Meiner Meinung nach hat sie es hier lediglich um das Geld abgesehen, was sie bekommt, wenn das Kind auf der Welt ist. Den Vater dazu gibt es nicht. Sie wird sich wieder nicht um das Kind kümmern und es womöglich auch wieder misshandlen.
Was kann ich tun? Das Jugendamt macht einen auf " taub". Aber das Kind muß sofort von ihr weg, wenn sie es erst wieder so geschädigt hat, dass das Kind keine gesunde Zukunft mehr hat, ist es zu spät.
Was kann ich tun ?

Hi!

Poste lieber im Eltern/Kind Forum, da lesen viele kompetente Eltern!

LG
Siân

Was kann ich tun? Das Jugendamt macht einen auf " taub". Aber das Kind muß sofort von ihr weg, wenn sie es erst wieder so geschädigt hat, dass das Kind keine gesunde Zukunft mehr hat, ist es zu spät.
Was kann ich tun ?

Du kannst z. B. einen anonymen Strafantrag stellen,
oder über einen Rechtsanwalt (der Deinen Namen
wirklich nie sagen sollte), um die Vorfälle aus der
Vergangenheit aufarbeiten zu lassen.
Hier Bedarf ernster Fakten, „Meinungen“ reichen nicht
aus für tiefergehende Ermittlungen.

Eine „Vorverurteilung“, also bevor etwas passiert, gibt
es nicht. Keine Behörde kann sich also in das einmischen
was Du möglicher Weise mit gutem Grund kommen siehst.
DIR SIND INSOFERN DIE HÄNDE GEBUNDEN !

Nach der gängigen Praxis sollte eine Frau schon wissen,
mit wem sie das Kind gemacht hat…einfach nur den
Erzeuger „verschweigen“ führt zu einer Kürzung der
Sozialhilfe.

Entschuldige bitte mal eine
klare Schilderung / Aussage von mir hier :
Genau diese Art Fälle habe ich regelmäßig
beobachten „dürfen“ und hätte jedes Mal
kot…n können…
Du stehst daneben und machst gar nix !

Hallo Frank,

Es geht darum, dass ich eine Cousine habe, die vor einigen
Jahren einen Sohn bekommen hat (ist nun fast 5 ).
Nach einigen Monaten trennte sie sich von ihrem damaligen Mann
und kam mit dem Kind zu meiner Tante (ihrer Mutter).
Es stellte sich heraus, dass meine Cousine überhaupt keinen
Bezug zu ihrem Kind hatte, das Kind weinte ständig in ihrer
Nähe, hat höllische Angst vor dem baden und anderen ganz
normalen Dingen.
Mit einem jahr konnte das Kind nicht sitzten geschweigedenn
erste Wörter sprechen.
Bei der Geburt und den nachfolgenden Untersuchungen wurde das
Kind allerdings als völlig gesund befunden.

warum wurde der Fall damals nicht angezeigt?

Mittlerweile gilt er als schwertbehindert, was auf
Misshandlungen in frühster Kindheit zurück zu führen ist.

Was heißt „gilt als“? Gibt es medizinische Gutachten?

Was kann man unternehmen.
Aus erzählungen von ihrem Bekannten ist klar, dass sie den
Kleinen damals geschlagen, geschüttelt, verwarlost hat lassen.

Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft muß ermitteln. Ob sie Anklage erhebt, steht auf einem anderen Blatt.
Paragraphen dazu §1631 BGB http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geaendert/BJ… und 225 StGB http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__225.html Vortrag eines Staatsanwalts zur Vorgehensweise http://familienpsychologie.de/arbeitskreis/bilz-stra…

Gruß,
M.

lieber frank,

hat der leibliche vater ein sorgerecht?

herzlich,

lieber frank,

hat der leibliche vater ein sorgerecht?

herzlich,

Für ungeborene Kinder gibt es kein Sorgerecht.

Gruß Maid :smile:

Familie
Liebe Maid,

Hat der leibliche Vater ein Sorgerecht?

Für ungeborene Kinder gibt es kein Sorgerecht.

Der rechtliche und der leibliche Vater sind manchmal unterschiedliche Personen. In Sachsen hat der rechtliche Vater, wenn er seine familiären Pflichten dem Kind gegenüber wahrnimmt, eine sehr starke Position gegenüber dem leiblichen Vater. Manchmal taucht ausschließlich der rechtliche Vater auf der Geburtsurkunde auf, so dass auch keine Adoption nötig ist, um den Unterschied zu klären.

Herzlich,

1 Like

Liebe Maid,

Hat der leibliche Vater ein Sorgerecht?

Für ungeborene Kinder gibt es kein Sorgerecht.

Der rechtliche und der leibliche Vater sind manchmal
unterschiedliche Personen. In Sachsen hat der rechtliche
Vater, wenn er seine familiären Pflichten dem Kind gegenüber
wahrnimmt, eine sehr starke Position gegenüber dem leiblichen
Vater. Manchmal taucht ausschließlich der rechtliche Vater auf
der Geburtsurkunde auf, so dass auch keine Adoption nötig ist,
um den Unterschied zu klären.

Hi Biggi,

die Frage ist so doch aber gar nicht relevant…es war im Ausgangsposting eh schon gesagt, daß der Vater nicht existent (also unbekannt oder verlorengegangen) ist. Einen rechtlichen Vater kann es auch nicht geben…zumindest habe ich jetzt nichts von einem Ehepartner der Mutter in Erinnerung.

Worauf willst Du hinaus? Ich kann jetzt nur mal vermuten, daß Du die Idee hast, der Vater des noch ungeborenen könnte sein Sorgerecht beanspruchen (das kann er aber erst, wenn das Kind auch da ist)…wenn die Mutter das nicht will, hat er doch wenig Chancen.

Gruß Maid :smile:

hallo frank

wenn ich dich richtig verstanden habe,dann plädierst du dafür,daß
deiner cousine das kind abgenommen wird,sobald es auf die welt kommt.
ein solches gesetz gibt es aber nicht.
du hättest deine cousine damals schon wegen kindesmißhandlung ganz offiziell anzeigen müssen. nähere untersuchungen und gegebenenfalls zeugen hätten dies bestätigen können und das erste kind wäre ihr
damals schon weggenommen worden bzw wäre sie bei polizei und jugendamt
aktenkundig .
gegen die tatsache ,daß sie wieder ein kind bekommt,kann man nichts machen.solltest du aber dann wieder feststellen,daß sie es mißhandelt
,dann bleibt dir bzw dem armen kind nur der rechtsweg und du als erwachsener bist dazu aufgerufen ihn an der stelle und für das kind zu gehen,da es sich selbst nun überhaupt nicht wehren kann.
überlässt du jedoch das kind seinem schicksal,machst du dich mitschuldig.