Ein Kind bezieht Unterhalt vom Vater und hat einen Titel bis zum 18. Geburtstag.
Kurz vor seinem Geburtstag geht es in die Ausbildung.
Wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus?
Bleibt der volle Unterhalt bis zum 18. Geburtstag bestehen, weil der Titel bis dahin besteht?
Oder wird der Unterhalt bereits ab Ausbildung anders berechnet?
Wie erfolgt die Berechnung?
Ich weiß, das dann ab 18 Jahren das volle Kindergeld abgezogen wird, ebenso wie eine Ausbildungspauschale von 90 €.
Verdient das Kind beispielsweise Netto 600 € - 188 € Kindergeld - 90 € Pauschale = 322
Selbstbehalt der Eltern jeweis 1300 €, wobei die Mutter darunter liegt und dementsprechend mit
Wohnung, Verpflegung, Kleidung usw. aufkommt.
Der Vater verdient 2700 € netto , müsste nach DD Tabelle 580 € - 188 € Kindergeld zahlen = 392
Ist es richtig, dass von diesen 392 € die 322 € des Kindes abgerechnet werden und der Vater somit nur noch 70 € zahlen müsste?
Danke.