Kindesunterhalt ab 18

Ein Kind bezieht Unterhalt vom Vater und hat einen Titel bis zum 18. Geburtstag.

Kurz vor seinem Geburtstag geht es in die Ausbildung.
Wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus?
Bleibt der volle Unterhalt bis zum 18. Geburtstag bestehen, weil der Titel bis dahin besteht?
Oder wird der Unterhalt bereits ab Ausbildung anders berechnet?

Wie erfolgt die Berechnung?
Ich weiß, das dann ab 18 Jahren das volle Kindergeld abgezogen wird, ebenso wie eine Ausbildungspauschale von 90 €.

Verdient das Kind beispielsweise Netto 600 € - 188 € Kindergeld - 90 € Pauschale = 322
Selbstbehalt der Eltern jeweis 1300 €, wobei die Mutter darunter liegt und dementsprechend mit
Wohnung, Verpflegung, Kleidung usw. aufkommt.

Der Vater verdient 2700 € netto , müsste nach DD Tabelle 580 € - 188 € Kindergeld zahlen = 392
Ist es richtig, dass von diesen 392 € die 322 € des Kindes abgerechnet werden und der Vater somit nur noch 70 € zahlen müsste?

Danke.

Meines Erachtens nach hast Du das falsch berechnet.

Die errechneten 322 € werden doch beiden Unterhaltspflichtigen je zur Hälfte zugerechnet .

Also wird beim Vater „nur“ 161 € von der bisherigen Unterhaltspflicht abgezogen.

MfG
duck313

Kindergeld 2015: 188 €
Kindergeld 2018: 194 €

Das Kindergeld wird nicht vom Einkommen abgezogen
Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Warum sollte man es von den Einnahmen abziehen? Das kommt doch zusätzlich vom Papa Staat noch mal obendrauf.
Das Kind hat also 600 € +194 € -100 € Ausbildungsmehrbedarf = 684 €

bis 18 nur Vater zahlt in Geld,
beide Eltern bekommen hälftiges Kindergeld und hälftige Vergütung .
Tabellenbetrag: 514 €
Zahlbetrag 417 € - 250 € (hälftige Vergütung nach Abzug Mehrbedarf) = Unterhaltsanspruch 167 €

Ab 18 werden beide Einkommen der Eltern zusammenaddiert und daraus der Unterhaltsanspruch berechnet.
Dieser wird dann entsprechend dem Einkommen gequotelt.
Jedoch muß jeder nur max. das zahlen was bei seinem Einkommen alleine rauskäme.

Nehmen wir an:
2700 € Vater, 1200 € Mutter = 3900 € = Unterhalt laut DDT 675 €
675 € -194 € Kindergeld = Zahlbetrag 481 €
Bei 600 € netto Ausbildungsvergütung minus (inzwischen 100 €) ausbildungsbedingten Mehrbedarf bleiben noch 19 € über.

Verdient die Mutter nichts gäbe es einen Unterhaltsanspruch von 580 € - 194 € Kindergeld = 386 €
600 - 100 - 386
In diesem Fall hast es sogar 114 € mehr als der Bedarf.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/index.php

Krümel

Es ist mir ein Rätsel, warum die Tabelle seit ewigen Zeiten so aufgebaut ist und nicht etwas klarer dargestellt wird, daß die Werte in der Tabelle für zwei Kinder gelten (s. Anmerkungen unter 1.). Sofern nur ein Kind unterhaltsberechtigt ist, ist ein Aufschlag vorzunehmen.

Durch die blöde Darstellung dürften wohl viele Kinder zu wenig Unterhalt bekommen.

Nicht für 2 Kinder sondern für 2 Unterhaltsberechtigte.
Die Tabelle ist eine Richtlinie, hat keine Gesetzeskraft und es KÖNNEN Hoch- oder Abstufungen gemacht werden.

Gibts nur 1 Kind könnte es eine Stufe hochgehen - wirkt sich aber in diesem Fall nur beim Unterhalt aus wenn das Kind noch minderjährig ist.
Mit 18 endet die Unterhaltszahlung da 1. der Titel befristet ist und 2. das Kind seinen Unterhaltsbedarf selbst decken kann.

Krümel

Ist mir klar, zumal es so in der Tabelle steht. Und genau dieser Umstand sorgt dafür, daß den betroffenen Personen nicht direkt ins Auge springt, daß der Anspruch eines Kindes eigentlich höher ist als das, was in der Tabelle auf den ersten Blick zu lesen ist.

Der Anspruch eines Kindes ist nur dann höher wenn dieses Kind auch einziger Unterhaltsberechtigter ist.
z.B. kann eine neue Ehefrau auch unterhaltsberechtigt sein auch wenn nach Abzug des Kindesunterhaltes gar nichts mehr für sie übrig ist.
Und der Anpruch ist nicht zwangsweise höher. Die DDT ist KEIN Gesetz sondern eine Richtlinie.
Vor Gericht und auf hoher See…

Wer die DDT liest und vom Tabellenbetrag bis zum eigentlichen Zahlbetrag vorgedrungen ist, der hat dann auch das mit den Unterhaltsberechtigten gelesen.

Krümel