Kindesunterhalt als zusätzliches Einkommen beim Immobiliendarlehen

Hallo,
wer hat Erfahrung damit, was Banken zur Gewährung eines Dahrlehens, für
Nachweise zum Kindesunterhalt fordern? Reicht ein Kontoauszug oder was wird benötigt, wenn der eine Elternteil freiwillig, also ohne Gerichtsentscheid (Trennungsjahr), seinen Unterhaltsverpflichtungen nach kommt.
Es scheint auch Unterschiede zu geben, bei der Handhabung des Alters der Kinder, für die Unterhalt von einem Elternteil gezahlt wird. Eine Bank hat in ihren Kreditrichtlinien stehen, dass nur für Kinder bis 15 Jahre das Unterhalt angerechnet werden kann.

Kindesunterhalt sollte aus meiner Sicht überhaupt nichts mit einem Einkommen in der Bonitätsprüfung für Baufinanzierungsdarlehen zu tun haben. Zahlt der Elternpart nicht bricht das Kartenhaus gleich zusammen.
Klar, man orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Und auch Scheidungsurteil.
Wenn, dann dient der KU nur als Puffer in der Haushaltsrechnung.
Wenn eine Bank das doch benötigt sollten mindestens 3 Kontoauszüge dargelegt werden, keine Barzahlung.

Hallo,

der Kindesunterhalt wird nicht eingerechnet, wenn er nicht per freiwilliger Urkunde oder Gerichtsbeschluss festgelegt ist.

Man sollte die Bank auch davon abhalten dies zu tun.
Was ist, wenn der Vater trotz Beurkundung oder Gerichtsbeschluss nicht zahlt? Bis dann die Mühlen der Jusitz ins laufen kommen sind schon mal 3 Monate im Land und in der zwischenzeit hat die Bank längst den Kredit gekündigt.

Wenn man ansonsten kein Baugeld bekommt, sollte man sich das ganze Vorhaben
sehr sehr gründlich nochmals überlegen.

Grüße
miamei