Du kannst dahingehend nichts verlangen- ab 18 muss ein Kind den Unterhalt selbst - schlimmstenfalls- erklagen.
Im übrigen kann bei dem Minijob ein Anteil dieses Geldes vom Unterhalt abgezogen werden.
Gehen wir vom besten FAll aus- dass ihr beide je 50-50 zahlen müsst- ist das für jeden letztlich 265,50 Euro. Dein Geld kann über das dortige Leben „verrechnet“ werden- so dass du dann nichts zahlen musst.
Sehr wahrscheinlich dürfte dein Unterhalt zu dem 12 jährigen um einiges höher sein als diese 265,50 abzüglich dem Selbstverdienst und wiegesagt- das Geld steht nicht dir zu sondern nur deinem Sohn, der das wiederum im Extrem einklagen muss.