Hallo zusammen.
Ein Bekannter wird von der Stadt zum Vaterschaftstest geladen.
Seine Frage dazu ist, wenn die Vaterschaft erwiesen ist, durch den Test, in wieweit die Behörde Unterhalt von Ihm zurück verlangen kann? Sprich wie viele Jahre rückwirkend. Das besagte Kind hat noch einen eingetragenen Vater, der aber die Vaterschaft aberkennen wird, da er laut Test, nicht der Vater ist.
Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.
Danke für eure Antworten.