Kindesunterhalt - statischer /dynamischer Titel

Hallo,

ich hatte mir 1997 einen statischen Unterhaltstitel für meinen Sohn beim Jugendamt beurkunden lassen. Nun habe ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt. Der alte Unterhaltstitel besteht seitdem. Inwieweit könnte jetzt der festgelegte Festbetrag durch das JA abgeändert werden bzw. ist eine Änderung in einen dynamischen Titel ohne meine Einwilligung möglich? Vielen Dank

Hallo
Wie alt ist denn der Sohn?

Eine Abänderung zu einem dynamischen Titel kann nicht ohne Einverständnis vorgenommen werden, mit einer Unterschrift bestätige ich ja das Einverständnis. Wenn ich nicht einverstanden bin, dann darf ich im Umkehrschluß natürlich auch nicht unterschreiben.
Dynamische Titel sind mit Vorsicht zu betrachten, deshalb möchten die Jugendämter ja auch Unterschriften für diese Art von Unterhaltstitel.

Grüße sendet

Hallo ,

ja das Jugendamt kann die höhe des Unterhaltes ändern , das passiert immer dann wenn sich dein Einkommen verändert oder wenn das Kind eine andere Altersklasse erreicht !!

Schau mal in der „Düsseldorfer Tabelle“ dort sind die Regelsätze angegeben …und auch die Altersklassen ! Und dynamisch heisst ja quasi mitgehen …der Titel passt sich also immer an … gruss nancy

Hallo,

zunächstr es es ja so, das seit 1997 die Unterhaltsbeträge sich verändert haben, zudem hat sich auch das Kindergeld erhöht.
GGf.hat das Kind noch die Altersgruppe gewechselt und Ihr Einkommen hat sich erhöht.
Also die Faktoren für die damalige Festlegung haben sich - wenn auch evtl. nur in eini9gen Punkten- verändert.
Das Jugendamt wird nur tätig, wenn es von der Mutter
dazu beauftragt wird.
Von sich aus wird das JA nicht tätig.
Sie können sich selbstverständlich mit der Mutter
über die neue Unterhaltshöhe verständigen- siehe Düsseldorfer Tabelle/ im Netz.
Wenn es dann zu einer Neubeurkundugn( im Jugendamt/ oder Notar kommt, wird sicherlich ein dynamischer Titel
beurkundet.
Das Problem ist also nicht die Dynamisierung ansich,
sondern die Aktualisierung des 5 Jahre alten Titels.

Mit Gruß

Hallo Doc,

damit kenne ich mich nur bedingt aus. Ich bin aber ziemlich sicher, dass die Änderung eines Titels nur über ein Rechtsverfahren beantragt werden kann und dann bekommst du natürlich Kenntnis darüber. Es müssten vermutlich schwerwiegende Gründe vorliegen (zB eine steigerung deines Einkommens) damit ein solches Verfahren angestrebt wird.
Gruß, DC

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Mein Sohn wird dieses Jahr 17. Der UT ist auf 18 Jahre befristet. Läuft also nächstes Jahr aus. Aufgrund diverser Umstände gibt’s eine Mangelberechnung (von einem guten fachkundigen Freund) erstellt, sodass der Unterhalt unter der DDT läge. Daraufhin habe ich meiner Ex gesagt, es gibt diesen Betrag. Dieser liegt über dem festgesetzten Satz des UT von 1997 und ich zahle natürlich. Man will mich nun dazu drängen, von selbst den bestehenden UT in einen dynam. UT abzuändern. Danach müsste ich ca. 70 € mehr zahlen als von meinem Bekannten ausgerechnet. Wobei ich sagen muss, dass das errechnete und bereinigte Nettoeinkommen vom JA eine Frechheit ist.Seitens der Mutter/JA würde nach meinen Verständnis, falls ich nicht selber eine Anpassung beantrage (so wie es momentan versucht wird), eine Abänderungsklage in Frage kommen. Fraglich ist natürlich, ob sich der Aufwand fürs JA für das eine Jahr lohnt. Es ist auch alles noch nicht amtlich, meine Ex hatte ein Beratungsgespräch beim JA, kam wieder (mit dem ominösen bereinigten Nettoeinkommen) und meinte, ich müsse den Titel ändern lassen und habe das zu zahlen.

Hallo,

seit 1997 sind einige Jahre ins Land gegangen. Wie alt ist das Kind? Lebt es noch bei dem anderen Elternteil? Wenn es volljährig ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt mehr. Mit eigen Ausnahmen.

Die Höhe des Unterhaltes bei minderjährigen ist abhängig vom Alter und Einkommen des Zahlers. Weiter Informtionen findest Du in der „Düsseldorfer Tabelle 2011“

Gruß blackdaniel

Hallo,

ein Titel bedeutet, dass man sich „freiwillig“ der sofortigen Pfändung unterwirft, wenn man nicht bezahlt. Das Jugendamt kann diese Unterschrift nicht in eigener Machtvollkommenheit ersetzen.

Der Weg des Kindes bzw. der betreuenden Mutter wäre dann, bei Gericht zu klagen, dass der Titel in der Höhe angepasst wird, wenn man nicht freiwillig damit einverstanden ist.

Gruß

Hallo. Den Titel kannst nur du aendern uebers Jugendamt und dann vor Gericht. Ob er geaendert wird haengt davon ab, wieviel du verdienst. Ohne deine einwilligung ist es moeglich den zu aendern, wie gesagt, es kommt drauf an wieviel du verdienst.