Kindesunterhalt volljähriger Student mindern bei Kontaktverweigerung

Hallo Community,

heute habe ich mal folgende Frage :

Ein geschiedener Vater (er hatte sich vor ca 10 Jahren getrennt, aber immer versucht Kontakt zum damals noch minderjährigen Kind zu halten und Umgang zu bekommen) zahlt seinem volljährigen Sohn (21), der sich im ersten Studium befindet, jeden Monat pünktlich 1/2 der 960,- EUR Kindesunterhalt. Die andere Hälfte zahlt angeblich die Mutter, was aber nicht glaubwürdig belegt ist. Zusätzlich gab es vom Vater für den Sohn seit seinem 18. Geburtstag diverse materielle Extrazuwendungen (z.B. für ein Auto u.ä. / in Summe etwa 10000,- EUR in 3 Jahren). Der Kontakt zwischen beiden war immer sehr sporadisch, gelegentlich mal eine SMS und so ca. alle 3 Monate mal ein Treffen zum Essen in der Stadt (das der Vater natürlich immer eingefordert und dann auch bezahlt hat). Der Vater möchte gern mehr Kontakt bzw. Teilhabe am Leben des Sohnes und kommuniziert das auch offen. Der Sohn sagt aber, es reicht ihm so wenig Kontakt. Die finanziellen Zuwendengen werden vom Sohn natürlich gern genommen, aber weder wertgeschätzt noch gedankt. Der Sohn sagt, durch die vom Vater ausgehenden extra Zuwendungen besteht seitens des Sohnes kein Schuldverhältnis, so seine direkte Aussage, wo der Vater erstmal schlucken musste. Der Vater vermutet hier einen immernoch starken und treibenden Einfluss von der Mutter. Damit sieht sich der Vater in der Rolle „er hat nur zu zahlen und sonst die Füße still zu halten“.

Jetzt überlegt der Vater, ob er die bisher getätigten finanziellen Extrazuwendungen (eben wegen der fehlenden Wertschätzung - man könnte auch sagen wegen groben Undank) einfach als Unterhaltsvorschuss deklarieren und die Unterhaltszahlungen kürzen (z.B. für 2-3 Jahre halbieren) kann, bis die finanziellen Zuwendungen ausgeglichen sind.

Kann er das so einfach ? Was meint Ihr ?

Das sollte er einfach mal lassen und sich mit seinem Sohn auseinander setzen, anstatt dem zu unterstellen, nicht selbständig denken und entscheiden zu können. Man könnte übrigens aus einer anderen Perspektive betrachtend auch auf den Gedanken kommen, der Vater habe die Schenkungen nur gemacht, um sein Kind zu einem anderen Verhalten (=mehr Kontakt) zu bewegen.

Naja, sie waren ja offensichtlich als Schenkung gedacht und wurden nie anders benannt. Irgendwelche einseitigen Erklärungen aus verletztem Ego ändern daran nichts. Grober Undank kommt nur in Frage bei vorsätzlichen und moralisch vorwerfbaren Handlungen oder Unterlassungen.

Dazu gehören

  • Bedrohungen des Lebens bzw. der Gesundheit des Schenkers
  • schwere Beleidigungen
  • Tätlichkeiten
  • gegenstandslose Strafanzeigen

Der Ansatz erscheint angesichts Deiner Schilderung nur wenig erfolgversprechend.

Gruß
C.

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Hallo Sv_t,

Wie @C_punkt schon geschrieben hat, kannst Du den Unterhalt nicht mit Deinen Schenkungen verrechnen.
Das wird Dir nur einen Besuch vor Gericht einbringen.

Wenn Dein Sohn im Moment keinen wirklichen mit Dir Kontakt haben will, würde ich mich an Deiner Stelle erstmal zurückziehen und vielleicht nur noch Geburtstags/Weihnachtsgrüße schicken.
Sollte er in Zukunft von sich aus Kontakt haben wollen, wird er sich schon melden.

Solange er sich gezwungen fühlt mit Dir Kontakt zu haben, wird sich Euer Verhältnis nie bessern.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

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Da es mich nicht persönlich betrifft, sehe ich das eigentlich recht leidenschaftslos und vorurteilsfrei. Trotzdem sehe ich, das der Betroffene mit der Situation nicht glücklich ist. Das Thema Abstand halten und warten das der Sohn von sich aus kommt, hat er schon von Anfang an im Auge.
Wie gesagt, grundsätzlich geht’s mich nichts an, aber ich hatte gehofft da ein wenig helfen zu können.
Vielen Dank für Eure Tipps, ich geb das mal so weiter.

Moin,

wo er recht hat, hat er recht. Der Sohn.

Im Leben fast jedes Heranwachsenden kommt die Phase, in der man nicht „Danke“ sagen müssen will. Und je „klebiger“ der Wohltäter, desto größer der Widerwille.

Damit sieht sich der Vater in der Rolle „er hat nur zu zahlen und sonst die Füße still zu halten“.

Das sieht der Vater richtig. Er erfüllt seine gesetzlichen Pflichten; jeder Versuch, den Sohn zu kaufen, beschämt den Sohn.

Gruß
Ralf

Dann sollte der Sohn soviel Rückgrat haben und die Geschenke ablehnen. Meines Erachtens zeigt das Nehmen ohne zu Geben, den wahren Wert des „Sohns“.
Wenn der Vater kann, sollte er den Unterhaltverpflichtungen nachkommen solange er muß. Dann braucht er sich keine Vorhaltungen später machen lassen und hat ein reines Gewissen vor sich selbst. Vielleicht ändert sich später mal die Einstellung des Sohnes und es wird besser oder eben nicht dann C’est la vie, Augen zu und durch.

Moin,

ich vermute mal, dass der Sohn wenig geneigt ist, sich um unsere Erwartungen zu kümmern. Recht hat er, der Sohn.

Gruß
Ralf