Kurze Vorstellung.:
Ich Männlich 45 Jahre alt nicht Verheiratet, Wohne in ein Einfamilienhaus (ca 200m2) (Mit meine Stiefmutter), ( Sie ca 120m2 Wohnflache + ich ca 80m2) Feste Arbeit (Verdienst durchschnittlich 2100,-€) , 2 Kinder. 1x Sohn 12 Jahre, 1x Tochter 11 Jahre. Ich Zahle 2x Mindesunterhalt Laut Düsseldörfer Tabele
Sachlage.
Mein Vater ist im 2015 Verstorben, dadurch habe ich einen haushälfte geerbt. ander Hälte gehörte meine Stiefmutter.
Restschuld in 2015 - 125000,-€ Abtrag an der Bank damals 950,-€
in 2019 hat meine Stiefmutter mir Ihre hälfte „geschenkt“ Also auf Papier gehört das ganze haus mir. und Sie hat einen Wohnrecht von 15Jahre mit einen wert von 400,-€
den wert von 400,- haben wir durch Rechtsanwalt und Notor ermitteln lassen (1x wegen Schenkungs Steuer, und wegen einen Bausparkonto mit ca 60000€ Guthaben)
Ich habe Neu Finaziert Gesamt 90000€ mit einen Rate von 550,-€ Monatlich. (Zins & Tilgung)
Meine Stiefmutter Zahlt naturlich die 400,-€ nicht, Weil Sie mir ja schon die 30000€ erlassen hat.
Nun ist mein Sohn 12 Geworden und ich zahle 418€ Unterhalt und ab Feb 2022 für meine Tochter auch 418,-€ (Wenn sich der Düsseldörfertabelle sich nicht ändert,sont mehr)
nun meine Frage.
2x 418,- sind ja 836,-€ unterhalt bei 2100,-€ Durchschnit Verdiens, -220,€ Fahrkosten im Monat, - 55,-€ Pensionskasse - 5,- Kleiderkasse Arbeitskleidung bleiben mir 984,-€
Eigenbehalt Laut DDT 1160,-€
Kann ich nun Klagen wegen Unterhalt anpassung, oder wird das mit den Wohnvorteil und Wohnrecht irgendwie mit rein gerechnet als Einkommen für mich?
Ich hoffe das ich es einigermasse Deutlich erklärt habe. Würde mich sonst an ein Anwalt wenden, aber ich wollte einfach erstmal so Fragen ob und wie.
Ich danke jetz schonmal für jeden Hinweis,Hilfe und Antworten.
Mit Freundlichen Grüßen