Kirchenglocken am Ostersamstag zu später Stunde

Naja, zwischen 18 Uhr und 23:30 Uhr ist schon ein erheblicher Unterschied, v.a. da bei anderen einmaligen Aktionen um diese Zeit bei privaten Veranstaltern sofort die Kollegen in blau-weiß/grün-weiß vor der Tür stehen.

Das die Glocken gehen, wenn tagsüber irgendwas ist, ist ja kein Problem - da kann ich auch die Kettensäge oder den Presslufthammer schwingen.

War Kirche zuerst da ?
Hallo Tino,
eine Frage:
War die Kirche mit den Glocken zuerst da oder Du?
Gruß Michael

Hallo Michael,

die Frage ist unerheblich - wenn ich auf einem freistehenden Grundstück wohne und jede Nacht laut Musik höre, welche niemanden stören kann (da niemand im 500m Umkreis lebt) und ich dann plötzlich Nachbarn bekomme, kann ich auch nicht weiter lärmen. Die neuen Nachbarn berufen sich dann auf ein bestehendes Gesetz und ich habe Ruhe zu halten.

Die Kirche war natürlich vor mir da. Das Landes- bzw. Bundesimmissionsschutzgesetz kam auch erst nach der Kirche.

Gruß

Hallo Tino,
die Frage wer zuerst da war finde ich durchaus nicht für unerheblich.
Ich finde es immer wieder unmöglich, neben eine Geräuschquelle (Kirche, Fabrik, Flughafen, Sportplatz, Kuhweide usw) zu ziehen und dann anzufangen, gegen das Geräusch aufzubegehren.
Gruß Michael

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Es geht doch hier nicht um den stündlichen Glockenschlag, das sonntägliche Gebimmel oder sonst etwas regelmäßiges…

sondern um das einmalige Ereignis am Karsamstag. Dieses vergleiche ich einfach mit einem Geburtstag eines normal sterblichen, welcher an seinem Geburtstag auch nicht zwischen 22:30 und 23:30 Uhr das ganze Dorf bzw. die ganze Stadt beschallen darf.

Selbst eine städtische Veranstaltung mit Musik darf nach 22 Uhr (in Ausnahmefällen auch mal 23 Uhr) nicht mehr mit Lärm belästigen. Warum darf die Kirche um 23:30 Uhr immer noch 10 Minuten am Stück ihre Glocken läuten lassen?

Es geht doch hier nicht um den stündlichen Glockenschlag, das
sonntägliche Gebimmel oder sonst etwas regelmäßiges…

sondern um das einmalige Ereignis am Karsamstag. Dieses
vergleiche ich einfach mit einem Geburtstag eines normal
sterblichen, welcher an seinem Geburtstag auch nicht zwischen
22:30 und 23:30 Uhr das ganze Dorf bzw. die ganze Stadt
beschallen darf.

Hi,

warum irritiert es Dich so, wenn es doch nur ein Ereignis ist, daß einmal im Jahr stattfindet?

Selbst eine städtische Veranstaltung mit Musik darf nach 22
Uhr (in Ausnahmefällen auch mal 23 Uhr) nicht mehr mit Lärm
belästigen. Warum darf die Kirche um 23:30 Uhr immer noch 10
Minuten am Stück ihre Glocken läuten lassen?

Vielleicht ist das Glockenläuten ein Brauchtum und deshalb besonders geschützt?

Gruß
Tina

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warum irritiert es Dich so, wenn es doch nur ein Ereignis ist,
daß einmal im Jahr stattfindet?

Ich vergleiche es einfach nur mit anderen, einmal im Jahr statt findenden Ereignissen.

Lass es ein großes Volksfest, eine Kirmes oder sonst was sein - überall ist um 22 Uhr Schluss.

Vielleicht ist das Glockenläuten ein Brauchtum und deshalb
besonders geschützt?

Brauchtum fängt wo an und hört wo auf? Wie gesagt - überall anders ist um 22 Uhr Ende oder zumindest gedämpfte Lautstärke, welche weit unter der der Kirchenglocken ist.

warum irritiert es Dich so, wenn es doch nur ein Ereignis ist,
daß einmal im Jahr stattfindet?

Ich vergleiche es einfach nur mit anderen, einmal im Jahr
statt findenden Ereignissen.

Lass es ein großes Volksfest, eine Kirmes oder sonst was sein

  • überall ist um 22 Uhr Schluss.

Der Vergleich hinkt, ein Volksfest findet zwar nur einmal im Jahr statt, dann aber für mehrere Tage und täglich über mehrere Stunden.

Vielleicht ist das Glockenläuten ein Brauchtum und deshalb
besonders geschützt?

Brauchtum fängt wo an und hört wo auf? Wie gesagt - überall
anders ist um 22 Uhr Ende oder zumindest gedämpfte Lautstärke,
welche weit unter der der Kirchenglocken ist.

Meine Güte, es ist doch allgemein bekannt, daß Glocken zu besonderen Anlässen öfter läuten, daß ist bei jeder Hochzeit, Beerdigung schon so und eben auch an bestimmten Feiertagen.

Das von Dir beschriebene Läuten ist nur einmal im Jahr.

Hat man ein Problem damit, darf man halt nicht in die Nähe einer Kirche ziehen.

Gruß
Tina

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Servus,

da hier einige Deine Anfrage bewusst falsch verstehen wollen(*), versuche ich mal eine echte Antwort zu geben.

Interessant sind zum Einen erst mal dieser und dieserWiki-Artikel.

Dabei ist 1. interessant, dass bei liturgischem Glockengeläut der Verwaltungsrechtsweg und bei „Profangeläut“ der Weg in die Zivilgerichtsbarkeit eröffnet ist. (Die Unterscheidung ist wichtig für die Beweisführung, nur im Verwaltungsrechtsweg gilt der Untersuchungsgrundsatz.)

Weiterhin sind Lärmbelästigungen in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift „TA Lärm“ geregelt.

Interessant ist jedoch dabei, dass bei liturgischem Glockengeläut die Richtwerte der TA Lärm anscheinend modifiziert sind.

Mit anderen Worten: Die ansonsten strengen Richtwerte der TA Lärm gelten in Bezug auf liturgisches Glockengeläut nicht, weil die Kirche bestimmte verfassungsrechtliche Privilegien hat (vgl. Art. 4 Abs. 2 GG).

Im Detail ist Deine Frage vor allem hier sehr schön erklärt, so dass ich mir weitere Ausführungen sparen kann (siehe vor allem auch die dort zitierten Entscheidungen).

Gruß,
Sax

*P.S.: Ich frage mich, wie die Diskussion aussähe, wenn Du Dich über den Ruf eines Imams beschwert hättest.

Hoi.

Ich nochmal…

Bei der Diskussion mußte ich wieder an einen meiner liebsten Liedermacher denken:

Glocken-Song (Fredl Fesl)

 1. Ich wohne in der Vorstadt drauß’
    in einem kleinen Siedlungshaus.
    Da leb’ ich ruhig,  da leb’ ich gern,
    die Autos hört man nur von fern.

 2. Schau ich daheim zum Fenster ’naus
    steht vis-à-vis das  Gotteshaus,
    der Anblick hat mich lang nicht g’stört,
    weil man’s bloß g’sehn hat und nicht g’hört.

 3. Doch eines Tags in aller Früah’
    da sagt mei Nachbarin zu mir:
    „Ja morg’n, da kriag’n ma neue Glocken“,
    mei’ liabe Zeit bin ich erschrocken.

 4. A so a Nachricht, de haut oan um,
    i war vor lauter Freud ganz stumm.
    Un hab’ dann g’wart auf’n nächsten Tag
    und auf den ersten Glockenschlag.

 5. Um 7 Uhr morgens, in der Nacht,
    da hat’s auf einmal furchtbar ’kracht.
    Ich lieg’ ein Meter über’m Bett,
    und hab’ mir denkt,  des gibt’s doch net.

 6. Der Christen fromme Lämmerschar,
    sie hat gesungen wunderbar,
    der Pfarrer hat sein Herrn gelobt,

    und drüber hat die Glock’n tobt.

7. Bei dera Kirch is des a Wurm,
    da hängen  d’Glocken frei im Turm,
    damit ein’m von dem  frommen Klang,
    kein einzig’s Phon entgehen kann.

 8. I hab’ mi desweg’n, wie sich’s g’hört,
    gleich bei verschied’ne Stell’n beschwert.
    Doch überall haben’s mir erklärt,
    daß Glockenläuten niemand stört.

 9. Wenn einer nachts  recht b’soffen plärrt,
    wenn’s auf ein’m Fest zu lustig werd,
    wenn kleine Kinder zu laut lachen,
    da könnt man schon was dageg’n machen.

10. Jedoch kann man sich nicht beschwer’n,
   über den frommen Gotteslärm.
   In unser’m Staat sind alle gleich –
   doch d’Kirch gehört  zum Himmelreich

Da er sich der bay. Mundart bedient und nicht alle dieser mächtig sind, könnte ich auch eine Transjodelation anbieten…

Ciao
Garrett

wetten dass…
Am Ostersamstag in vielen Gemeinden Deutschlands die Glocken läuten?

Und zwar:
Volles Geläut zum Gloria (das erste Läuten nach Gründonnerstag)
Oft volles Geläut zum Credo - aber nicht immer.
und natürlich großes Geläut zum Ende der Messe.

Wenn du dich etwas auskennen würdest, dann wüsstest du, dass viele Gemeinden schon am Ostersamstag die Auferstehungsfeier begehen.

(Oder hättest du es lieber am Ostersonntag morgen, so gegen 05:45 Uhr (wie bei uns)?

Es könnte ja auch eine Moschee sein, wo dann immer dieses gejodel kommt, um die Anhänger zu rufen. Wie wär es denn da?

Hallo! oh-mann-oh-mann, da hat mich ja wieder einer gefunden…

meine (vorgehabte) Aussage war nur, dass es im Gesetz NRW nicht ausdrücklich was zu Kirchen steht - für die also im Prinzip (wenn es keine Ausnahmen ausserhalb des G gibt, die man im Zweifel ja nicht alle kennt…) das gleiche wie für alle gibt…

im Gegensatz dazu sind diese Ausnahmen in anderen Imm-G praktischerweise schon drin, „Kirche“ steht also drin und jeder weiss Bescheid…

mehr war nicht gemeint

cu kai - der übrigens froh ist, dass es keinen auch mich bezogenen AC/DC-Paragraphen gibt, weil was sollt’ ich sonst machen, wenn ich was andere höre??? :smile:)

DANKE!!! owT
.

scheee woars
owT

Hallo!

nachdem des Kirchenglockens-Pudels-Kern wohl „Schutz des Art. 4 Abs. 2 GG erfaßter Akt freier Religionsausübung“ ist, sollte das auf dem Haus angebrachte Symbol (Stern, Kreuz, Mond oder Gummibärchen) keinen Unterschied machen - ob das in der Praxis aber so ist, kann ich Dir mangels Imam-Nachbar leider nicht beschwören… :smile: cu kai