Hallo zusammen,
ist in NRW irgendwo geregelt, dass die (katholische) Kirche am Ostersamstag nachts zwischen 22:30 und 23:30 Uhr permanent die Glocke läuten darf? Mit „permanent“ sei 10 Minuten bimmeln, 10 Minuten Pause, 10 Minuten bimmeln u.s.w. gemeint.
Wenn ich das Landesimmissionsschutzgesetz richtig lese, sollte auch für die Kirche nach 22 Uhr Ruhe gelten.