Kirchensteuer - Abfindung -Kirchenaustritt

Hallo zusammen,

nehmen wir an Frau S. erhält eine im September eine Abfindung in Höhen von 100 000 Euro. Bruttoarbeitslohn im Jahre waren 80 000. Auf die Abfindung wird eine Kirchensteuer fällig (evangelisch). Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Reduzierung (bis 50%) der Kirchensteuer zu stellen.

Ist es steuerlich besser den Antrag lieber nicht zu stellen, weil durch die sehr viel bezahlte Kirchensteuer beim Lohnsteuerjahresausgleich ein noch höhere Betrag zurück erstattet wird?

Die Landeskirche hat bereits telefonisch mitgeteilt, dass üblicherweise bis zu 50% auf die gezahlte Kirchensteuer bei einer Abfindung erstattet wird.

Danke

Hallo,

wenn Du die Kirche finanziell unterstützen willst, ist es besser die Möglichkeit zur Reduzierung der Kirchensteuer zu nutzen.
Wenn Du nichts mit der Kirche am Hut hast, tritt aus.
Übrigens: Kirchensteuer ist die einzige Steuer, die steuerlich abzugsfähig ist und damit das zu versteuernde Einkommen veringert - siehe auch:

Ernst_Erwin

OK, verstehe. Zumindest den größten Teil.

Wenn Frau S. jetzt den Teilerlasse fordert und 50% der gezahlten Steuer auf die Abfindung erstattet bekommt und im nächsten Jahr aus der Kirche austritt - ist das steuerlich sinnvoll? Oder muss Frau S. dann im nächste Jahr fürchte den Erlass wieder zurück zu erstatten?

es hängt vom Bundesland ab, für welche Zeit ab Austritt Kirchensteuer erhoben wird.

Unabhängig davon ist

sowieso falsch.

Ganz abgesehen davon, dass es ungefähr vierzig Jahre her ist, dass die Veranlagung von Arbeitinehmern zur ESt

hieß.

Es gibt diesen Begriff im Steuerrecht heute immer noch, aber er bezeichnet was ganz anderes.

Moral: Ersma kucken, was Sache ist - dann entscheiden.

Schöne Grüße
´

MM

Danke.

Dann machen wir es ganz konkret:

Bundesland Baden-Württemberg, zu versteuerndes Einkommen 80 TEUR, Abfindung 100 TEUR, Zahlung der Abfindung September 2021, Kirchensteuer evangelische Landeskirche.

Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer wird Oktober 2021 gestellt.

Plan ist, aus der Kirch Anfang nächsten Jahres auszutreten.

Dadurch wird ein Steuererlass auf die Abfindung gewährt und ab dem nächsten Jahr keine Kirchensteuer mehr bezahlt. Stimmt das so?

Danke.

Servus,

ja - mit dem Detail, dass die Kirchensteuerpflicht in Baden-Württemberg mit dem Monat endet, in dem der Austritt erfolgt. Die Handhabung wird einfacher, wenn Du gleich 2021 noch vor Weihnachten austrittst, weil dann gleich ab Januar = für das gesamte Jahr keine Kirchensteuer mehr erhoben wird.

Die tatsächlich bezahlte Kirchensteuer bleibt natürlich als Sonderausgabe abziehbar.

Schöne Grüße

MM