Kirchensteuer als Werbungskosten

Hallo zusammen,

hier ein theoretischer Fall:
Frau Mustermann ist Lehrerin für katholische Religion an einer Grundschule.
Dafür darf sie nicht aus der Kirche ausgetreten sein, da sie sonst ihre Lehrerlaubnis verlieren würde.

Frau Mustermann ist nur aus beruflichen Gründen noch in der Kirche.

Kann unter diesen Umständen die gezahlte Kirchensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden?

Wenn nein: Warum nicht?

Grüße
Dirk

Servus,

der wörtlichen Definition von Werbungskosten entspräche das; persönliche Einschätzung allerdings, dass das nicht außergerichtlich (= per Einspruch) durchsetzbar wäre. Aus der Rechtsprechung kenne ich nichts dazu.

Schöne Grüße

MM

  • Zurück das Ganze! Nicht bloß die ESt selber, sondern auch sonstige Personensteuern (auch die KiSt) dürfen das zu versteuernde Einkommen nicht mindern. - § 12 Nr. 3 EStG.
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Aber die Kirchensteuer gilt doch als Sonderausgabe?

Ja, und in diesem Zusammenhang ist

auch falsch. Eine Stufe vorher gilt es: In Original steht nämlich

dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden

Bleibt sich in der vorliegenden Frage gleich, ist aber generell was ganz anderes.

Schöne Grüße

MM

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