Hallo zusammen,
hier ein theoretischer Fall:
Frau Mustermann ist Lehrerin für katholische Religion an einer Grundschule.
Dafür darf sie nicht aus der Kirche ausgetreten sein, da sie sonst ihre Lehrerlaubnis verlieren würde.
Frau Mustermann ist nur aus beruflichen Gründen noch in der Kirche.
Kann unter diesen Umständen die gezahlte Kirchensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Wenn nein: Warum nicht?
Grüße
Dirk