Kirchensteuer - Kirchgeld

Hallo allerseits,

folgende Frage:

Ein Ehepaar, gemeinsam steuerlich veranlagt, wohnhaft in Hessen.

Er ist Selbständig und konfessionslos.

Sie hat einen 400-Euro-Job und ist katholisch.

Muss der Ehemann für die Frau die Kirchensteuer bezahlen?

Danke für alle Antworten.

Besonderes Kirchgeld …
… ist dafür die Bezeichnung.

https://www.google.com/search?client=opera&rls=en&q=…

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15…

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensve…

http://www.ibka.org/infos/kirchenaustritt-kirchgeld

Gruß

Stefan

Ja, weil…
…er durch die gemeinsame Veranlagung einen Teil seines Einkommens auf seine Frau „überträgt“,. Dadurch spart er Steuern (an den Staat). Für diesen Teil fallen dann auch Kirchensteuern an, weil die Ehefrau ja in der Kirche ist. Würde er die Steuer für sein Einkommen ganz übernehmen, müßte er auch keine Kirchensteuer zahlen.

Allerdings wird dieses Besondere Kirchgeld nicht überall erhoben - siehe dazu den Wiki-Link.

Martinus

nicht direkt zum Thema …
http://www.youtube.com/watch?v=_xaI0rwlrug&feature=y…

Grüße
K.

Hallo,

nein, er muss gar nichts, wenn er weiß, dass er es partout, d.h. unbedingt, nicht will.

Grüße _ mki _

Steile These…
…nichts dahinter? Oder gibt’s Belege, die diese Aussage unterstreichen?

Martinus