Kirchensteuern

Hallo Wer weiss was-Leser,
am 17.12.03 fand ich in der Bild-Zeitung die Nachricht,dass Erwerbslose
ohne Konfession vom Arbeitslosengeld Kirchensteuer bezahlen müssen.
So hätte es das Sozialgericht Detmold entschieden(Az.12 AL 26/03).
Nun bin ich zwar nicht Arbeitslos,gehöre aber keiner Kirchensteuer-
einziehenden Kirche an.Deshalb fühle ich mich als Betroffener.
Welcher Kirche wird diese Steuer bezahlt?
Was ist,wenn der Arbeitslose aus Gewissensgründen aus der Kirche
ausgetreten ist und nun durch den „Rechtsstaat“ im Grunde Vergewaltigt
wird,doch eine Kirche zu unterstützen? Fakt ist,dieser gehört keiner Kirche an und es gibt keinen Grund von ihm Kirchensteuern zu fordern(weshalb ich hier mit Recht von Vergewaltigung spreche).
Es geht hier nicht um ein paar Euro,sondern um, meiner Meinung nach,
eine schwerwiegende Tat,die unseren"Rechtsstaat"mit den Staaten gleich-
stellt,über die unser Staat wegen Missachtung der Menschenrechte und andere Verbrechen den Mund aufreisst.Auch wenn es Einige für überzogen
halten,ich finde dies als ein schwerwiegendes Verbrechen,da, wie schon
erwähnt,derjenige ganz klar keiner Kirche angehört und es keinen
Grund dafür gibt Kirchensteuern zu erheben.
Gruss Gerhard

Hi Gerhard,

es handelt sich bei dieser „Kirchensteuer“ um eine reine Rechnungsgröße, um das Arbeitslosengeld zu berechnen. Die Kirche sieht davon keinen Cent.

Wenn du das für ungerecht hälst, beschwer dich also beim Staat, der sackt nämlich das Geld ein.

Info Warum?:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/149.98.html

Scheinbar wackelt diese Praxis aber ganz gewaltig, weil es bald mehr Leute gibt, die keine KiSt zahlen als solche, die es tun.

grüße,

barbara

Hallo Barbara,
vielen Dank für den Link auf meine Frage.Genau danach habe ich gesucht.
Meine Meinung dazu ändert sich dennoch nicht,da ich ja eben genau den
Staat für solche "Rechts"sprechungen verantwortlich mache.
Gruss Gerhard

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