Hallo zusammen,
Angenommen, jemand würde irgendwann im Laufe eines Jahres aus der Kirche austreten. Was passiert dann mit den Kirchensteuern, die bis zum Endes des Jahres trotzdem eingezogen würden ? Würden diese zurückgezahlt?
Gruß
Malu
Hallo zusammen,
Angenommen, jemand würde irgendwann im Laufe eines Jahres aus der Kirche austreten. Was passiert dann mit den Kirchensteuern, die bis zum Endes des Jahres trotzdem eingezogen würden ? Würden diese zurückgezahlt?
Gruß
Malu
Wenn derjenige AN ist, bezahlt er ab diesem Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr. DerAG bekommt die Meldung per ELStAm vom Finanzamt übermittelt und liest sie in sein Lohnbuchhaltungsprogramm ein.
Soon
Servus,
es gibt auch Bundesländer, in denen die Kirchensteuererhebung noch einen Monat nach Austritt nachtröpfelt und dementsprechend auch die pro-rata-temporis-Rechnung bei Veranlagung „falsch“ duchgeführt wird.
Schöne Grüße
MM
Herzlichen Dank Euch allen für Euere Antworten.
Gruß
Malu