Kirchliche Hochzeit zweites mal?

Würde gerne meine Frau noch Kirchlich heiraten. Sie war aber vorher schon Kirchlich verheiratet. Soweit ich weiß geht das auch nur ein mal wenn man RK ist.Gibt eventuell noch mal die Möglichkeit evangelisch Kirchlich zu heiraten?

Fragen sie am besten den Pfarrer und den Pastor in Ihrer Gemeinde.

keine Ahnung

Ich gehe jetzt einmal davon aus das die erste Ehe ihrer Frau auch katholisch war.

In der katholischen Kirche kann sie erst einen anderen heiraten wenn ihr erster Mann verstorben ist oder wenn die erste Ehe für ungültig erklärt wurde. (das geht nur in wenigen seltenen Fällen).

Da die ev. Kirche in der Ehe nur ein Symbol sieht (und ein weltlich Ding ist Zitat Luther) und nicht wie die kat. Kirche einen heiligen vor Gott geschlossener Bund ist, ist es ihr egal ob man schon einmal verheiratet wurde. Solange einer der Ehepartner evangelisch ist, ist das kein Problem.

Hallo Eric,

eine nochmalige kath. Heirat geht erst dann nur, wenn der Ex-Mann Ihrer Partnerin gestorben ist oder wenn Ihre Partnerin und ihr Ex-Mann die Ehe durch ein sog. „Ehenichtigkeitsverfahren“ kirchlich auflösen lassen.
Für eine ev. Eheschließung müsste Ihre Partnerin zur ev. Kirche überwechseln.
Nun stellt sich aber auch die Frage, welcher KIrche Sie selbst angehören. Sind Sie evangelisch, bräuchte Ihre Partnerin nicht zur ev. Kirche überzuwechseln. Die ev. Eheschließung wäre dann nach kath. Kirchenrecht zwar ungültig, aber Sie hätten eine kirchliche Hochzeit. Sind Sie selbst auch katholisch, müsste Ihre Partnerin wechseln. Dann wäre eine ev. Heirat möglich, aber auch nach kath. Kirchenrecht ungültig.
In beiden Fällen ist eine sog. „ökumenische“ Heirat aber nicht möglich.
Eine letzte Möglichkeit wäre noch eine Art kath. kirchliche Hochzeit, was man in Fachkreisen als „kirchliche Segnung“ bezeichnet. Es gibt kath. Geistliche, die zum Teil geschieden wiederverheirate Paare dennoch trauen. Aber so jemanden müssten sie dann finden. Es gibt nicht viele, zumal sich solche kath. Geistliche in gewisser Weise über geltendes Kirchenrecht hinwegsetzen.

Soweit einmal. Haben Sie nach Fragen? Dann melden Sie sich bitte.

VG

Bernd

Das besondere an der Hochzeit in der Katholischen Kirche ist: Es geht wirklich nur ein Mal - „bis dass der Tod uns scheidet“. Normalerweise wird daher auch ein evangelischer Pastor einen Katholiken nicht ein zweites Mal verheiraten.
In manchen Fällen stellt sich nachträglich heraus, dass die erste Hochzeit nicht gültig war, etwa weil die Entscheidung dazu nicht aus freien Stücken war, der Partner einen wesentlichen Umstand, der für das Zusammenleben erheblich ist, verschwiegen hat oder dergleichen. Dann kann die Feststellung beantragt werden, dass die erste Ehe nicht gültig war (Anulierung). Das sollten Sie mit Ihrem Pfarrer vor Ort besprechen.

Ja, röm-kath versteht die Eheschliessung als einmaliges Sakrament. Die Zweit-Ehe wird gar als sündig angesehen.
Soweit ich weiss, ist da evang-ref weniger streng. Ich würde mich direkt an den Pfarrer wenden, was er dazu meint. Kann ja sein, dass die Auslegungen bei den Reformieren variieren.

In der römisch katholischen Kirche kann man nur einmal heiraten. Es ist ein Sakrament und gilt als unauflöslich. Erst wenn ein Partner stirbt, ist eine weitere Heirat möglich.
Aners ist es, wenn die Ehe von Angang an ungültig ist, dann kann sie nichtig erklärt werden und danach zum ersten Mal heiraten.
Zuständig sind die Ehegerichte beim zuständigen Bischof.

Wie bei der evangelischen Kirche genau aussieht weiß ich nicht. Eine Ehe kann dort zwar mehrfach geschlossen werden, aber ich weiß nicht, ob das für nicht „Evangelen“ gilt.

Hallo,
in der kath. Kirche eine zweite kirchliche Heirat nur möglich, wenn der erste Ehepartner verstorben ist. Es gibt da noch ein paar Ausnahmen (Annulierung der ersten Ehe oder Ehenichtigkeitserklärung), das kann aber ohne weitere Informationen nicht so leicht beantwortet werden.

Wie die evangelische Kirche das handhabt, kann ich als kath. Diplomtheologe nicht sagen, ich gehe aber davon aus, dass eine evangelische kirchliche Trauung nur möglich ist, wenn mindestens ein Ehepartner auch Mitglied der evangelischen Kirche ist.

Genaueres klärt ihr am besten mit euren Seelsorgern vor Ort.
liebe Grüße
Manfred Heitz

Hallo,

nun habe ich mich informiert und kann dir Folgendes mitteilen:
Es kommt zunächst einmal darauf an, ob einer der Partner noch in einer Kirche Mitglied ist – das ist zumindest in der evangelischen und der katholischen Kirche wichtig. In der kath. Kirche ist es in der Regel nicht möglich nach derzeitigem Kirchenrecht, noch einmal kirchlich zu heiraten, es sei den, die erste Ehe wir im Rahmen eines schwierigen Verfahrens als ungültig erklärt. Dieses Verfahren geht jedoch meist nur bei Beteiligung eines Promis positiv aus.

Bei der Evangelischen Kirche wird in der Regel nur getraut – ob beim ersten oder 2. Mal ist egal -, wenn einer der Partner Mitglied der Kirche ist.

In der Evangelisch-methodistischen Kirche, der ich angehöre, - und auch in anderen Freikirchen – gibt es da keine festen Regeln. Hier ist das Gespräch mit dem Paar das entscheidende, und ob der Pastor den Eindruck hat, nicht nur der „Zeremonienmeister für eine von der Oma gewünschte kirchliche Feier“ ist. Also ob das Paar wirklich aus eigener Überzeugung kirchlich heiraten will.

Liebe Grüße und alles Gute!